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Verbandkasten

Steffen Pluntke
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Zusammenfassung

 
Begriff

In einem Verbandkasten befindet sich das notwendige Material, das bei einer Hilfeleistung bei Unfall, Vergiftung oder Erkrankung im Betrieb benötigt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zum Verbandkasten sind enthalten in der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) (EU) 2017/745 und dem Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG), § 4 ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“, DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ sowie DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“.

1 Begriff des Verbandmittels

Unter dem Oberbegriff Verbandstoffe werden Erzeugnisse auf Fasergrundlage zusammengefasst, die dazu dienen, Wunden zu versorgen bzw. Blutungen zu stillen.

 
Achtung

Verbandstoffe mit Beschichtung

Sind auf dem Verbandstoff auch Wirkstoffe aufgetragen, handelt es sich um ein Arzneimittel. Deswegen sind derartige Stoffe kein Bestandteil der Verbandkästen.

2 Größe

Für den Bereich der Betriebe haben sich 2 verschiedene Verbandkästen herausgebildet, der kleine und der große Verbandkasten. Der Unterschied zwischen beiden Verbandkästen besteht lediglich in der Menge der enthaltenen Erste-Hilfe-Materialien. Grundsätzlich entspricht der Inhalt eines großen Verbandkastens genau dem Inhalt von 2 kleinen Verbandkästen.

Welcher Verbandkasten im Betrieb benötigt wird, richtet sich i. Allg. danach, wie viele Beschäftigte sich im Betrieb aufhalten und wie hoch das Gefahrenpotenzial der ausgeführten Tätigkeit ist (Tab. 1).

 
Betriebsart Zahl der Versicherten Kleiner Großer
Verbandkasten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1–50 1  
51–300   1
301–600   2
für je 300 weitere Beschäftigte   + 1
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe 1–20 1  
21–100   1
101–200   2
für je 100 weitere Beschäftigte   + 1
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1–10 1  
11–50   1
51...

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