Welche medizinischen Leistungen die GKV übernimmt, entscheidet neben dem Gesetzgeber ein unabhängiges Institut (Gemeinsamer Bundesausschuss der Leistungserbringer-Organisationen und des GKV-Spitzenverbandes) für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, welches den Nutzen von Arzneimitteln, Operationsverfahren usw. bewertet und Empfehlungen für medizinische Behandlungen ausarbeitet.

Wichtiges Merkmal für die Wahl einer Krankenkasse kann deren Engagement für qualitätssichernde Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern sein. Dies wird u. a. in folgenden Ausprägungen deutlich:

  • Angebote zur Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme-DMP), z. B. bei Brustkrebs, Diabetes mellitus oder koronarer Herzerkrankung.
  • Angebote im Rahmen der integrierten Versorgung. Bei geeigneten Diagnosen soll damit eine übergreifende Versorgung über verschiedene Leistungssektoren (stationäre und ambulante Behandlung oder fachübergreifend) erfolgen.

Die Teilnahme an solchen Programmen/Versorgungsformen ist freiwillig. Die Versicherten haben stets Anspruch auf detaillierte Informationen zu Inhalten und Teilnahmemöglichkeiten.

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