Es besteht nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken Anspruch auf

  • ärztliche Beratung über Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe,
  • Untersuchungen, die vor und während der Anwendung der zur medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind und
  • Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe.

Zusätzlich zu diesem konkretisierten, gesetzlichen Versorgungsumfang kann auch eine risikoadaptierte Untersuchung auf Lues, Gonorrhoe und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik durchgeführt werden.

Der Arzt muss für die Leistungserbringung eine besondere fachliche Befähigung nachweisen.[1]

[1] §4, Anlage 33, BMV-Ä.

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