Es besteht nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken Anspruch auf
- ärztliche Beratung über Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe,
- Untersuchungen, die vor und während der Anwendung der zur medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind und
- Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe.
Zusätzlich zu diesem konkretisierten, gesetzlichen Versorgungsumfang kann auch eine risikoadaptierte Untersuchung auf Lues, Gonorrhoe und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik durchgeführt werden.
Der Arzt muss für die Leistungserbringung eine besondere fachliche Befähigung nachweisen.[1]
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