Ein Bestandteil des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe ist das Hebammen-Vergütungsverzeichnis (Anlage 1.3 zum Vertrag nach § 134a SGB V).
Neben den unter Abschn. 1 erbrachten Leistungen können auch Auslagen (z. B. notwendige Materialen und apothekenpflichtige Arzneimittel) sowie Wegekosten abgerechnet werden.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen