Stufengespräche sind Bestandteil von Stufenplänen (s. u.). Daran nehmen i. d. R. mehrere betrieblich Verantwortliche und Betriebs-/Personalrat teil. Themen sind:

  • offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen (Ausfallzeiten, Leistungsabfälle, Alkoholvorräte usw.),
  • ein bestimmtes Verhalten fordern und Sanktionen, abgestimmt mit Hilfsangeboten und Beobachtungszeiträumen, festlegen (z. B.: Kontaktaufnahme mit Suchtberatung innerhalb von 4 Wochen, sonst nächste Prozessstufe).

Stufengespräche werden in der Personalakte dokumentiert.

 
Praxis-Tipp

Informationen zu Stufenmodellen

Stufenpläne sind unverzichtbar zur Intervention bei Suchtproblemen und sollten in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen fixiert werden und alle psychoaktiven Substanzen erfassen (auch Medikamente, illegale Drogen). Sie haben immer das Ziel, Betroffene dazu zu bringen, Beratungs- und Hilfsangebote anzunehmen und so das Suchtverhalten zu durchbrechen. Sie stellen aber auch einen arbeitsrechtlichen Prozess dar. Er beinhaltet und regelt in letzter Konsequenz die Kündigung, möglichst mit Aussicht auf Wiedereinstellung nach erfolgter Therapie. Enthalten sind aber auch Regelungen, wie bei erneuter Auffälligkeit nach längeren unkritischen Phasen vorzugehen ist.

Vor Ort bieten örtliche Suchtberatungsstellen persönliche Beratung an.

Im Internet gibt es breite Informations- und Unterstützungsangebote z. B. über

  • DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (auch speziell auf die Arbeitswelt bezogen),
  • BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
  • DGUV, Berufsgenossenschaften.

Verfügbar sind Informationen zum Umgang mit Alkoholkranken im Betrieb und Muster für Stufenpläne sowie zum Teil auch Trainings, in denen die oft schwierigen Gespräche mit Abhängigen geübt werden können.

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