Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur aus einem wichtigen Grund wechseln. Die Krankenkassen halten ihre Versicherten dazu an.[1]

Dies dient dazu, Untersuchungen nicht mehrfach durchzuführen und durch die Krankenkasse zu bezahlen. Außerdem wird der Versicherte geschützt, indem die Belastungen durch unnötige Untersuchungen oder verschiedene Arzneimittel vermieden werden.

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