Begriff

Präexpositionsprophylaxe bedeutet, dass die Ansteckung mit HIV durch die prophylaktische Einnahme eines HIV-Medikamentes in einem gewissen Zeitraum vor und nach dem Sex verhindert werden kann. Dadurch wird für HIV-negative Personen mit erhöhtem Risiko für eine HIV-Infektion die Wahrscheinlichkeit der HIV-Übertragung deutlich reduziert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist in § 20j SGB V geregelt. Das Nähere zum Kreis der Anspruchsberechtigten und zu den Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen ist im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), Anlage 33 geregelt.

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