Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 99 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation, Urlaubs- Weihnachtsgeld, Bonus besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[174] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / ii) Kalendermäßige Befristung

Rz. 213 Nach § 15 Abs. 1 TzBfG endet ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine kalendermäßige Befristung (Zeitbefristung) ist vereinbart, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses kalendermäßig bestimmt ist. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintrit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (14) Arbeitsvertragliche Abtretungsverbote

Rz. 127 Arbeitsvertragliche Abtretungsverbote sind nach § 308 Nr. 9a BGB unwirksam.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 3.2 Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der Rechtsprechung des BAG aus § 621 BGB.[1] § 622 BGB ist nach den Ausführungen des BAG – seinem Wortlaut entsprechend – nur auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses anzuwenden. Der BGH hat ausdrücklich eine abweichende Entscheidung getroffen und hält damit an sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (2) Rechtsfolgen bei Formmangel

Rz. 81 Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen eines Formmangels bei schriftlichen Arbeitsverträgen muss zunächst im konkreten Einzelfall festgestellt werden, ob ein sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergebendes Schriftformerfordernis für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages konstitutiv oder nur deklaratorisch sein soll. Nichtigkeit nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Österreich / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (4) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 106 Die in der Arbeitsvertragspraxis üblichen Verschwiegenheitsklauseln bedürfen insbesondere im Hinblick auf die AGB-Kontrolle unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 BGB einer sorgfältigen Prüfung, weil wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduzierung nach § 306 BGB die Klausel ganz unwirksam ist, auch soweit sie teilweise einen zuläs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowenien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kroatien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.1.4 Befristung mit Rentnern

Wenn ein Arbeitsverhältnis bis zur Regelaltersgrenze befristet ist, kann das Ende des Arbeitsverhältnisses nach hinten hinausgeschoben werden. Dafür wird eine sogenannte Hinausschiebensvereinbarung nach § 41 Abs. 1 SGB VI genutzt. Die Vereinbarung muss zwingend vor Erreichen der Regelaltersgrenze geschlossen und in Schriftform unterzeichnet werden. Dabei darf der Arbeitsvert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Griechenland / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweden / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / i) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen, das mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, vor jeder Einstellung unterrichten und seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einholen. Obwohl nach der Rechtsprechung des BAG unter der Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb zu verstehen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bulgarien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 431 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[761] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Anschluss-Rahmenvereinbarungen

Die für Arbeitgeber sicherste Methode, kurzfristige Beschäftigungen bei derselben Aushilfe über mehrere Jahre hinweg einzugehen, eröffnen die GeringfügRL. Losgelöst von der diffusen Rechtsprechung der Sozialgerichte enthalten diese konkreteren Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen. Die Rahmenvereinba...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Irland / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Entwürfe für neue Arbeitsverträge und Verträge mit freien Mitarbeitern.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Polen / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 270 Bei jeder Auslandstätigkeit[492] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[493] Die Rechtswahl richtet sich nach Art. 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 17.6.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I). Rz. 271 Vor der Entsendung eines Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung ins A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (5) Haftung

Rz. 108 Von den in der Rechtsprechung des BAG entwickelten Grundsätzen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich[208] kann durch vertragliche Regelungen grundsätzlich nicht abgewichen werden. Zu Lasten des Arbeitnehmers abweichende Haftungsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn ein besonderer Risikoausgleich gezahlt wird, der jedoch noch nicht in einem höheren Lohn zu se...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / Arbeitsrecht

Der Begriff der "Scheinselbstständigkeit" ist in erster Linie ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Urlaub und andere Rechte und Privilegien eines Arbeitnehmers werden durch die sozialversicherungsrechtliche Einordnung nicht beeinträchtigt. Das Bundesarbeitsgericht hat einen Katalog aufgestellt, mit dessen Hilfe festgestellt wird, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit/Überstunden

Rz. 105 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[196] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[197] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Malta / 2.3.1 Meldung an die maltesische Behörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Malta vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim maltesischen "Director of Industrial and Employment Relations" gemeldet werden. Hierfür muss ein Entsendeformular ausgefüllt werden. Alternativ kann das Formular auch per E-Mail an ind.emp.relations@gov.mt gesandt werden. Für die Anmeldung werden Angaben zum deutschen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer / 2 Verbrauchereigenschaft

In einer Grundsatzentscheidung hat das BAG erstmals ausdrücklich klargestellt, dass Arbeitnehmer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bestätigt, dass der Arbeitnehmer beim Abschluss des Arbeitsvertrags Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist.[2] Dies hat zur Folge, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarungen in Arbeitsverträgen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Estland / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / dd) Formvorschriften

(1) Schriftform Rz. 80 Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam. Es ist aber schon aus Beweisgründen, und weil der schriftliche Arbeitsvertrag die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Ist die Schriftform durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gefordert, wird sie gewahrt durch eine ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dänemark / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belgien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zypern / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / j) Streitwert und Kosten

Rz. 139 Der Wert für die Ausarbeitung eines Arbeitsvertrags bemisst sich gem. § 23 Abs. 3 S. 1 RVG i.V.m. § 99 Abs. 2 GNotKG nach dem Wert aller Bezüge während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch nach dem fünffachen Jahresbetrag der Bezüge. Der Anwalt erhält für die Ausarbeitung eines Arbeitsvertrags eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, da diese Gebühr auch die Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Serbien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.5 Nachweis der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Die arbeitsrechtliche Zuordnung muss eindeutig sein. Der Arbeitgeber hat aus diesem Grund zur Beweissicherung seine Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren. In Betracht kommen hierfür z. B. Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Protokollnotizen, dienstrechtliche Verfügungen, Einsatzpläne, Reisekostenabrechnungen, der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Nutzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 4 "Begrenztes" Arbeitsverhältnis

Nach einem Urteil des BAG kann es auch zulässig sein, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Arbeits- und Vergütungspflicht auf die Saison zu begrenzen.[1] Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer auße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / i) Muster: Auslandsarbeitsvertrag Zweivertragsmodell (Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag)

Rz. 284 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.25: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Italien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rumänien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Was ist bei Ve... / 2 Änderung von Vergütungsvereinbarungen

Im Ergebnis erfordert dies aber ggf. eine Abänderung der bestehenden Provisionsvereinbarungen/Zielvereinbarungen, wenn der Mitarbeiter ohne die Provision bzw. die variable Vergütung pro Monat – unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – weniger als 12,82 EUR pro Stunde ausgezahlt bekommt. Hinweis Keine Anpassungen bei Zahlung des Mindestlohns notwendi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Spanien / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / bb) Inhalt und Form

Rz. 55 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nach § 105 GewO Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen. Soweit die Vertragsbedingungen wesentlich sind, richtet sich ihr Nachweis nach den Bestimmungen des Nachweisg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staats, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungser...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Malta / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung

Rz. 831 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.88: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.[1] 2 aufeinanderfolgende rechtlich selbstständige Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber werden wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Essenmarke / 5 Umwandlung von Barlohn zugunsten von Essenmarken

Verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten von Essenmarken auf ihm zustehenden Barlohn, so wird die Minderung des Barlohns steuerlich anerkannt, wenn der Arbeitsvertrag entsprechend geändert wird. In diesem Fall unterliegt der gekürzte Barlohn zuzüglich des Sachbezugswerts dem Lohnsteuerabzug bzw. der anstelle anzusetzende Verrechnungswert der Essenmarken, wenn der Wert der Essen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / dd) Unzulässige Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

Rz. 196 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.[343] § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält ein zeitlich unbegrenztes Anschlussverbot.[344] Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (13) Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

Rz. 125 Eine Vertragsgestaltung mit einer zunächst bestehenden (beiderseitigen) Zielvereinbarungspflicht und einer zeitlich strikt getrennten nachfolgenden (einseitigen) Zielvorgabeverpflichtung ist AGB-rechtlich zulässig.[241] Die Klausel Zitat "Die Kriterien für die Tantieme werden von den Parteien spätestens bis zum 1.3. eines Kalenderjahres für das Kalenderjahr bzw. bei ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / jj) Zweckbefristung

Rz. 214 Nach § 15 Abs. 2 TzBfG endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn sich seine Dauer aus der Art, dem Zweck oder der Beschaffenheit der Arbe...mehr