Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvorbeschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot.[1] Das Vorbeschäftigungs- oder A...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Fallstrick Verlängerungsvereinbarung i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Die Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG erfordern es nicht, den Arbeitsvertrag von vornherein für den maximal möglichen Zeitraum abzuschließen. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1, Halbsatz 2 TzBfG ist binnen des Maximalzeitraums von 2 Jahren auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Damit erlaubt das Gesetz eine Stückelung in max...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2.2 Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung ergibt es sich aus der Natur der Sache, dass der Zweck des Arbeitsverhältnisses oder genauer das konkrete Ereignis, das über die Zweckbefristung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, im Vertrag möglichst genau bezeichnet werden muss. Hieran sollte dem Arbeitgeber schon deshalb gelegen sein, weil er als derjenige, der sich im Zweifel a...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Befristungen mit Sachgrund

Der 2-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bzw. der 4-Jahreszeitraum des § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG gilt nur für den Fall der erleichterten Befristung ohne Sachgrund, nicht für Sachgrundbefristungen. Gleichwohl ergibt sich im Einzelfall aus dem Sachgrund, der die Befristung rechtfertigt, zugleich eine Eingrenzung der Befristungsdauer. Das bedeutet nicht, dass die im Ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3.1 Voraussetzungen des § 14 Abs. 2a TzBfG

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 141) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes" (Rdn 142 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:) 1. Kündigung – alternativ zu § 11 d...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Arbeitszeit versteht man aus betrieblicher Perspektive die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall. Verteilung und Lage der Arbeitszeit sind nicht vollständig vorab festgelegt, sondern können etwa saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen folgen. Bei der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf ist es darüber hinaus möglich, in bestimmten Grenzen...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 5 Urlaubsanspruch

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage (auf Basis einer 6-Tage-Arbeitswoche Montag bis Samstag) Erholungsurlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Wie bei allen Teilzeitarbeitsverhältnissen sind zur Berechnung der Urlaubsdauer die im Jahresarbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden zu de...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Befristungen ohne Sachgrund

§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG legt einen 2-Jahreszeitraum fest, innerhalb dem eine bis zu 3-malige Verlängerung möglich ist. Bei Neugründungen von Unternehmen erlaubt § 14 Abs. 2a Satz 1 TzBfG eine sachgrundlose Befristung in einem 4-Jahreszeitraum mit mehrfacher Verlängerungsmöglichkeit innerhalb der 4 Jahre. Eine sachgrundlose Befristung ist allerdings nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Tz...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 3 Regelung der Arbeitsvergütung

Für die Regelung der Arbeitsvergütung bestehen beim Jahresarbeitszeitvertrag keine Besonderheiten gegenüber sonstigen Arbeitsverhältnissen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergebenden Arbeitsentgelts. Die Berechnung erfolgt anhand der ausgehandelten Jahresstundenzahl und des pro Arbeitsstunde vereinbarten Stundensatzes. Das...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1 Jahresarbeitszeitvertrag

Eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung stellt der Jahresarbeitszeitvertrag dar. Bei ihm wird statt der üblichen wöchentlichen Arbeitszeit eine jährliche Gesamtarbeitszeit vereinbart, die aus einer gewünschten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit errechnet wird. In der betrieblichen Praxis finden derartige Verträge insbesondere für Teilzeitbeschäftigte Anwendun...mehr

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Werkstudent / 2 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen. Gemä...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei b...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3 Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung

Als Aushilfen beschäftigte Mitarbeiter sind dann als Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie persönlich vom Arbeitgeber abhängig sind. Der Arbeitsvertrag ist in § 611a BGB gesetzlich geregelt. Es ist davon auszugehen, dass – zumal der Gesetzgeber sich an den Leitsätzen des Bundesarbeitsgerichtes orientiert hat – auch nach der Gesetzesänderung zum 1.4.2017 insoweit die allgemeinen v...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 1 Begriff

Der Gesetzgeber hat den Begriff des Aushilfsarbeitsverhältnisses nicht allgemeingültig definiert. Lediglich in der Kündigungsfristenregelung des § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB finden sich inhaltliche Bestimmungen zu Arbeitsverhältnissen mit Aushilfskräften. Aufgrund der Regelung in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB kann einzelvertraglich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinba...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Schriftform

Rz. 209 Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dient dazu, angesichts der besonderen Bedeutung der Befristung, die automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Außerdem bezweckt es eine Erleichterung de...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4 Befristung und Beendigung von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Aushilfsarbeitsverhältnisse werden regelmäßig befristet abgeschlossen. Dabei kann die Befristung entweder in Form einer Zeit- oder einer Zweckbefristung erfolgen. Bei nur kurzfristigen Aushilfsarbeitsverhältnissen können darüber hinaus die gesetzlichen Kündigungsfristen durch einzelvertragliche Abrede verkürzt werden. 4.1 Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen Die Möglich...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 2 Regelung der Arbeitszeit

In einer Vereinbarung zum Jahresarbeitszeitvertrag ist eine Regelung zum Umfang der Arbeitszeit unerlässlich. Ist kein bestimmter Arbeitszeitumfang festgelegt, so gilt für auf Abruf beschäftigte Arbeitnehmer eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.[1] Ist der Arbeitszeitbedarf unregelmäßig, kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer ein bestimmtes Arbeit...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 4 Vergütung von Ausfallzeiten

Wie in anderen Arbeitsverhältnissen kann der mit einem Jahresarbeitszeitvertrag beschäftigte Arbeitnehmer durch besondere Umstände gehindert sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann wegen einer Erkrankung, wegen eines gesetzlichen Feiertags oder wegen einer persönlichen Verhinderung (z. B. Arztbesuch innerhalb der festgelegten Arbeitszeit) eintreten. Gemäß § 3 Abs....mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Sachgrundlose Befristung bei älteren Arbeitnehmern (§ 14 Abs. 3 TzBfG)

Die sachgrundlose Befristung ist bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate beschäftigungslos i. S. d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen ist, Transfer-Kurzarbeitergeld bezogen oder an einer ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Kein Vorbeschäftigungsverbot für Rentner (§ 41 Abs. 2 SGB VI)

Im Zuge des Rentenpakets 2025 wurde nun eine Ausnahme des Vorbeschäftigungs- bzw. Anschlussverbots bei Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, festgeschrieben. Nach der aufgrund des "Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten" zum 1.1.2026 in Kraft getretenen Änderun...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.1 Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Die Möglichkeiten zur Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG bedarf jede Befristung eines sachlichen Grundes. Die möglichen Befristungsgründe sind in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG genannt, die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.[1] Die Befristung ohne Sachgrund ist bis zu einer Dauer von 2 Jahren...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.3 Kündigungsfristen

Nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB kann die gesetzliche Grundkündigungsfrist in § 622 Abs. 1 BGB vertraglich abgekürzt werden, wenn der Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt wird und das Arbeitsverhältnis nicht über die Zeit von 3 Monaten hinaus fortgesetzt wird. Für die Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist ist es ohne Bedeutung, ob der Aushilfsarbeitnehmer als Ang...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 169 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahingehend zu t...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / Zusammenfassung

Überblick Aushilfskräfte sind regelmäßig Arbeitnehmer. Die Bemessung der Vergütung von Aushilfen darf grundsätzlich nicht hinter derjenigen anderer Arbeitnehmer zurückbleiben, auch wenn in der Praxis überwiegend anders verfahren wird. Auch bei den sonstigen Leistungen des Arbeitgebers wie Urlaubsgewährung und Entgeltfortzahlung greifen zum Schutz der Aushilfsarbeitnehmer die...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.1.2 Vertretung

Bei der Befristung zur Vertretung[1] ist das BAG großzügiger. Die Vertretung eines Arbeitnehmers stellt einen Sachgrund dar, weil der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnet. Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeit...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.1.1 Vorübergehender Arbeitskräftebedarf

Das BAG stellt insbesondere an die Zulässigkeit einer Befristung wegen eines nur vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs[1] strenge Anforderungen. So muss im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgrund greifbarer Tatsachen mit einiger Sicherheit zu erwarten sein, dass für eine Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers über das vorgesehene Vertragsende hinaus kein B...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.2 Kündigung von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Hinsichtlich des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes bestehen im Rahmen von Aushilfsarbeitsverhältnissen keine Besonderheiten. Fällt das Arbeitsverhältnis unter den betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes [1], kann sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen Kündigungsschutz dann berufen, wenn das Aushilfsarbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigu...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 2 Abgrenzung von anderen Vertragsverhältnissen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis ist vom Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei Letzterem ist beabsichtigt, den neu eingestellten Arbeitnehmer bei Feststellung seiner Eignung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Hingegen wird das Aushilfsarbeitsverhältnis lediglich für eine vorübergehende, von vornherein zweckbestimmte Tätigkeit geschlossen. Zulässig ist es...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.1 Arbeitnehmereigenschaft

Ob die vereinbarten Dienste einer Aushilfe im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder eines freien Dienstvertrags[1] erbracht werden, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Nach den in § 611a BGB enthaltenen Abgrenzungskriterien ist das entscheidende Merkmal für die Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten. Als Arbeitnehmer ist derjenige ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (10) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 118 Eine Regelung, die auf einen Tarifvertrag verweist, ist weder unverständlich noch unklar – selbst wenn die Verweisung dynamisch ausgestaltet ist – und verstößt damit nicht gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 BGB.[228] Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rech...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Direktionsrecht

Rz. 92 Der Arbeitnehmer hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße tatsächliche Beschäftigung. Rechtsgrundlage des durch die Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers sind §§ 611a, 613 BGB i.V.m. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 194 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Das Tatbestandsmerkmal der Verlänge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Rz. 141 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.6: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zwischen _________________________ (Bezeichnung und Rechtsform des Arbeitgebers; Straße, Hausnummer; PLZ, Ort; Name und Vorname des Vertretungsberechtigten) – nachfolgend: Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname...mehr

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Geschäftsführer / 3.4 Kündigungsschutz und Wartezeiten

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf einen Geschäftsführerdienstvertrag keine Anwendung, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.[1] Dies wird durch die gesetzliche Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestätigt, welche im Wege einer negativen Fiktion die Unanwendbarkeit der allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes für Organvertret...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Der Anspruch der Aushilfsarbeitskraft auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Von praktischer Bedeutung ist, dass nach § 3 Abs. 3 EFZG der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des (Aushilfs-)Arbeitsverhältnisses entsteht (sog. Wartezeit). Dauert die Arbei...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.5 Betriebsverfassung

Die Einstellung von Aushilfskräften unterliegt nach § 99 BetrVG als personelle Einzelmaßnahme der Zustimmung des Betriebsrats. Ohne dessen vorherige Zustimmung dürfen sie regelmäßig nicht beschäftigt werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 100 BetrVG liegen vor. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beteiligung der Betriebsvertretung ist nicht der Arbeitsvertragsschluss, son...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (12) Überstunden

Rz. 124 Die Klausel Zitat "Mit dem Arbeitnehmer wird Vertrauensarbeitszeit mit einer wöchentlichen Richtarbeitszeit von 40,0 Stunden vereinbart. D. h. die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen der Position und den Erfordernissen des Aufgabenbereichs. Der Arbeitnehmer beachtet die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. (…) Eventuell anfallende Überstunden sind ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (6) Kündigung

Rz. 109 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren V...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Schriftform

Rz. 80 Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam. Es ist aber schon aus Beweisgründen, und weil der schriftliche Arbeitsvertrag die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Ist die Schriftform durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gefordert, wird sie gewahrt durch eine einheitliche Vert...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 168 Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag (§ 3 Abs. 1 TzBfG). Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsvertrag) liegt vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergi...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vertragsgestaltung und Absprachen bei Beschäftigungsaufnahme

Ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, hat der Arbeitgeber bei der Aufnahme der Beschäftigung anhand einer vorausschauenden Betrachtung zu prüfen.[1] Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich bereits: Ist das Arbeitsverhältnis von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet, liegt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht vor. Die kurzfristige Beschäftigung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (8) Herausgabe

Rz. 111 Der Anspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe von Betriebseigentum, insbesondere Unterlagen aller Art – gerade bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – führt häufig zu Problemen, insbesondere bei der praktischen Durchsetzung. Es wird deshalb empfohlen, im Arbeitsvertrag konkret und im Einzelnen zu regeln, welche Gegenstände und Unterlagen, insbesondere auch Vervielfä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (15) Mehrfacherwerbstätigkeit (sog. Nebentätigkeit)

Rz. 128 Trotz seiner langjährigen Rechtstradition und der Verwendung in der Gesetzes- und Umgangssprache ist der Begriff "Nebentätigkeit" heute ungeeignet und sollte durch den Begriff der "Mehrfacherwerbstätigkeit" ersetzt werden.[243] Ein absolutes Verbot untersagt jede Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit. Ein partielles Verbot untersagt dagegen nur bestimmte Erwerbstä...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 218 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Abgrenzung Arbeitsverhältnis/selbstständige Tätigkeit

Rz. 51 Die Kriterien für die Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses vom Rechtsverhältnis eines selbstständigen Unternehmers ergeben sich aus § 611a Abs. 1 BGB, der eine Legaldefinition des Arbeitsvertrags enthält und damit zusammenhängend regelt, wer Arbeitnehmer ist.[105] Nach § 611a Abs. 1 BGB wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leist...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Abschluss

Rz. 53 Für den Abschluss von Arbeitsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nach Art. 2, Art. 12 GG, §§ 241, 311 BGB und § 105 GewO. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze sind in den §§ 105–110 GewO geregelt zum Arbeitsvertrag (§ 105 GewO); Weisungsrecht (§ 106 GewO), Arbeitsentgelt (§§ 107, 108 GewO), Zeugnis (§ 109 GewO), Wettbewerbsverbot (§ 110 GewO). Rz. 54 Z...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr