• Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft),
  • aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Beratung bei der Erarbeitung eines praxistauglichen betrieblichen Gesundheitsmanagements,[1]
  • Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
  • Motivation der Führungskräfte und Mitarbeiter zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich,
  • Beratung zu Hautschutzmaßnahmen (Hautschutzplan),
  • Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen,
  • Beratung zur Notwendigkeit, Auswahl, Beschaffung und ordnungsgemäßen Benutzung von PSA (möglichst gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft),
  • Beratung zur Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen und Umgang mit Desinfektionsmitteln (Hygieneplan),
  • Unterweisung zum Infektionsschutzgesetz,
  • Empfehlung und Durchführung der Hepatitis A- und B-Schutzimpfung,
  • Durchführung von allgemeinen Untersuchungen und von spezieller Arbeitsmedizinischer Vorsorge. Für die genannten Tätigkeiten in der Altenpflege können nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage kommen:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung der Altenpfleger:

  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Beeinträchtigung der Atemwege durch Einatmen von allergisierenden Stoffen beim Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Schädigung der Hautbarriere durch ständig nasse Hände;
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (Eignungsbeurteilung): Ungenügende Sicherung von Rollstuhlfahrern im Fahrgastraum;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte/Vorsorge": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzmasken während des Umganges mit grippekranken Patienten;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte/Eignung": Beurteilung der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Hohe Infektionsgefahr bei Schnitt- und Stichverletzungen an kontaminierten Kanülen;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Gefahr einer Überbeanspruchung beim Umbetten von Patienten;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Extrem hohe psychische Belastung des Pflegepersonals durch die Diskrepanz zwischen einerseits hoher Anzahl Pflegebedürftiger in einer andererseits zu geringen verfügbaren Arbeitszeit aufgrund des akuten Mangels an Pflegepersonal sowie einer häufig zu geringen Anerkennung der geleisteten Arbeit.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Hiller et. al. (Hrsg. Diakonie Neuendettelsau): BidA Balance in der Altenpflege, Handlungsleitfaden, 2009.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

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