• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln,
  • Erarbeitung eines Hautschutzplanes,
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe,
  • Beratung zu hygienischem Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Beratung zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung,
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Integration der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung,[1]
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten im Metallbau kommen nach ArbMedVV auf Verlangen des Arbeitgebers in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage.[2]
 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge und Eignungsuntersuchungen bei Tätigkeiten im Metallbau

  • DGUV Empfehlung "Blei und anorganische Bleiverbindungen": Gefahr einer Bleiexposition bzw. Bleivergiftung besteht beim Gießen und Schmelzen;
  • DGUV Empfehlung "Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe – allgemein": Krebsgefahr beim Arbeiten mit PVC als Werkstoff bei Windkraftanlagen;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr der Gehörschädigung beim Stanzen, Schmieden, Schleifen, Richten von Metall;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Gefahr von Hauterkrankungen in der Reparatur von Schiffs- und Landmaschinen durch ölige Einflüsse, aber auch bei Drehern durch wässrige Kühlschmierstoffe;
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen und Transportieren gefertigter Erzeugnisse zum Kunden (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" : Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen am Monitor;
  • DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen": Gefahr von Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen beim Lichtbogenhand- und Schutzgasschweißverfahren;[3]
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Heben und Tragen schwerer Bauteile bei Montagearbeiten an Fassaden;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Absturzes besteht bei Montage von Bauelementen an hohen Gebäuden (Eignungsbeurteilung)";
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Hohes Berufsunfähigkeitsrisiko durch Überforderung bei Kombination von hohen körperlichen und geistigen Anforderungen beim Roh- und Ausbau.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, Teil 1: Handlungshilfe zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung, FI Nr. 0052, 2019.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.
[3] BMAS: Wissenschaftliche Begründung zur Berufskrankheit 4115 Lungenfibrose, 2006.

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