• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen;
  • Mitwirkung bei der Durchführung und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen;
  • allgemeine medizinische Untersuchungen bei Arbeitsaufnahme;
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen;
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln;
  • Erarbeitung eines Hautschutzplanes;
  • Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe;
  • Beratung zum hygienischen Verhalten am Arbeitsplatz;
  • Beratung zur optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung;
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen;
  • Hinweise zur Erfassung und Bewertung der psychischen Belastung und Beanspruchung an Arbeitsplätzen im Kfz-Handwerk;[1]
  • rasche Information, regelmäßige Kommunikation und Unterbreitung von Schutzstrategien bezüglich der Beschäftigten bei Gefahr von Infektionen durch Kontakte mit Kunden (z. B. SARS-CoV-2-Virus);[2]
  • Durchführung von Arbeitsmedizinischer Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse.

Für die genannten Tätigkeiten im Kfz-Handwerk können nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage kommen:[3]

 
Wichtig

Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung im Kraftfahrzeug-Handwerk aufgrund der typischen Gefährdungen durch

  • DGUV Empfehlung "Asbest": Asbestfaserstaubgefährdung bei Instandsetzung von Kraftfahrzeug-Bremsen;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr der Hörschädigung bei Tätigkeiten an laufenden Fahrzeugmotoren;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Hautgefährdung in der Kfz-Instandhaltung (z. B. bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, Klebstoffen);
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Rückenbeschwerden durch einseitige Arbeitshaltung "Sitzen" und ungenügende Sehbedingungen;
  • DGUV Empfehlung "Schweißen und Trennen von Metallen": Gefahr durch Schweißrauchbelastung im Karosseriebereich;
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Physische Beanspruchung beim Wechsel von Sommer- bzw. Winterrädern;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Zeitdruck durch zu dicht aufeinander folgende Instandhaltungstermine.

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilungen zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Antransport havarierter Fahrzeuge bzw. bei Testfahrern von Kraftfahrzeug-Herstellern (Fahrerlaubnisverordnung);
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Abstürzens bei Reparaturarbeiten (z. B. von Podesten).

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BGHM-Information 102 "Beurteilen von Gefährdungen und Belastung – psychische Faktoren".
[2] BGHM: Coronavirus – Handlungshilfe Psychische Belastung in Krisenzeiten, 2020.
[3] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, DGUV forum 4/2022.

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