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Arbeitsschutz

Krank Schnupfen Grippe Erkältung Tee Bettruhe
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Aktuelle Rechtsprechung

Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Amtsunfähigkeit

Wer arbeitsunfähig krank ist, muss nur deshalb nicht auch die Arbeit im Betriebsrat unterlassen. Das Hessische Landesarbeitsgericht stellt klar: Zeigt ein Betriebsratsmitglied seine fortbestehende Amtsfähigkeit an, muss der Vorsitzende des Betriebsrats auch dieses Mitglied einladen – trotz bestehender Krankmeldung. Auch das Freuen auf die Einstellung eines Ersatzmitglieds für den Krankgeschriebenen ändert daran letztendlich nichts.


Mann Präsentation
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Sicherheitskultur gestalten

4 Tipps zur Durchführung von Sicherheitskurzgesprächen

Sicherheitskultur geht über das Einhalten von Regeln und Vorschriften hinaus – sie zeigt sich im täglichen Handeln aller Mitarbeitenden und Führungskräfte. Wenn Sicherheit zu einer gemeinsamen Haltung wird, wird Vertrauen gefördert und Verantwortung übernommen. Das ist die Grundlage für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. In dieser Serie geben Ihnen Dr. Anna Ganzke und Stefan Ganzke von den Wandelwerker spannende Einblicke und neue Impulse zu verschiedenen Aspekten der Sicherheitskultur.