Gefährdungsbeurteilung: Mehr Sicherheit bei Dacharbeiten

Arbeiten auf dem Dach bergen ein hohes Absturzrisiko mit schweren Unfallfolgen. Deshalb müssen schon vor Betreten des Daches alle möglichen Gefahren bedacht und notwendige Maßnahmen festgelegt werden. Einfach geht das mithilfe einer Computersoftware.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat eine praxisgerechte Gefährdungsbeurteilung für die Montage von Photovoltaik- und Solaranlagen entwickelt. Mit der Software lässt sich die Gefährdungsbeurteilung schnell und unkompliziert erledigen. Am Ende kann das Dokument ausgedruckt und aufbewahrt werden. Außerdem kann es als Nachweis für die Unterweisung der Mitarbeiter genutzt werden.

Mit wenigen Klicks heruntergeladen und einsatzbereit

Die Software "Ergänzende Gefährdungsbeurteilung: Photovoltaik-/Solaranlagen" ist mit wenigen Klicks aus dem Internet heruntergeladen und auf dem Computer einsatzbereit. Nachdem allgemeine Angaben, etwa zum Bauleiter, der Bau- bzw. Montagestelle, den auszuführende Arbeiten sowie dem Verantwortlichen für die Gefährdungsbeurteilung, eingegeben wurden, geht das Programm als Schritt-für-Schritt-Abfrage los.

Erst wenn alle Fragen beantwortet sind, geht es weiter

Das Programm hilft bei der Auswahl der Arbeitschutzmaßnahmen. Die Themen sind Absturz, Sturz durch Dachöffnungen, Tragfähigkeit des Dachs, Aufstiege, mechanische und elektrische Gefährdungen. Erst wenn auf einer Themenseite alle Fragen beantwortet sind, kann man auf die nächste Seite gelangen. So muss z. B. entschieden werden, ob die Arbeiten auf einem Flach- oder Schrägdach durchgeführt werden und ob es sich um die Montage einer Anlage oder um eine kurzzeitige Reparatur handelt.

Ausführlichere Texte erläutern spezielle Themen

Zu manchen Themen gibt es ausführlichere Texte, wie etwa auf der Seite zur elektrischen Gefährdung, wo es vor der Auswahl der Schutzmaßnahmen heißt:

„Beim Anschluss von Photovoltaikmodulen und bei Reparaturarbeiten besteht die Gefahr einer Körperdurchströmung. Die Arbeiten sind unter Beachtung der 5-Sicherheitsregeln durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen. Beim Arbeiten unter Spannung, kurz AuS, z. B. beim Absetzen der Anschlussleitungen, ist besonderes Werkzeug und Persönliche Schutzausrüstung für AuS einzusetzen. Für Auswahl und Betrieb elektrischer Betriebsmittel ist die BGI 608 zu beachten.“