Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Anhang II. Einstweiliger Re... / I. Überblick

Rz. 281 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenso wie in der Hauptsche die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3200 ff. (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1).[88] Rz. 282 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschale Abrechnung

Rz. 64 Rechnet der Anwalt pauschal (VV 7002) ab, soll die Postentgeltpauschale ohne Nachprüfungsmöglichkeit zu berücksichtigen sein; einer Versicherung des Anwalts nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO bedürfe es nicht.[86] Dies ist jedoch nicht ganz zutreffend. Erforderlich ist auch in diesem Fall die Versicherung, dass überhaupt ein Entgelt angefallen ist.[87] Anderenfalls wäre nämli...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / D. Auslagen

Rz. 177 Die Auslagen im Verbundverfahren richten sich nach VV Teil 7, also den VV 7000 ff. Grundsätzlich gelten hier keine Besonderheiten. Zu beachten ist, jedoch, dass das gesamte Verbundverfahren eine Angelegenheit ist (§ 16 Nr. 4), was Bedeutung für die Dokumentenpauschale und die Postentgeltpauschale hat. Beispiel: Der Anwalt ist im Scheidungsverbundverfahren tätig. Für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenhöhe

Rz. 13 Der Gebührensatz beträgt 1,6 (sofern nicht VV 3201 anzuwenden ist). Rz. 14 Die volle 1,6-Gebühr nach VV 3200 entsteht, wie sich im Umkehrschluss aus Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3201 ergibt, sobald der Anwalt Insoweit kann auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) PKH/VKH mit Zahlungsbestimmung

Rz. 197 Bei einer Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Zahlungsanordnung hat der Rechtspfleger zu beachten, dass ein Anspruchsübergang nach § 59 ausscheidet, soweit die von der Staatskasse an den beigeordneten Anwalt geleistete Vergütung durch Zahlungen der Partei (§ 120 ZPO) gedeckt ist. Variante 2: Es ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anzahl der Gläubiger

Rz. 24 Erforderlich ist auch hier nicht, dass der Anwalt gegenüber mehreren Gläubigern tätig geworden ist und eine Einigung erzielt hat.[40] VV 2508 ist also auch dann anwendbar,[41] wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 89 Bis zum 31.12.1999 hatte die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts erhebliche praktische Bedeutung. Mit dem Wegfall des Postulationszwangs vor den Landgerichten hat nicht nur die Einschaltung eines Verkehrsanwalts selbst weitgehend an Bedeutung verloren, sondern gleichzeitig auch die Frage seiner Erstattungsfähigkeit. Im Gegensatz zur frühere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unverzügliche Geltendmachung

Rz. 16 Will der beigeordnete Anwalt seine ausstehende Vergütung von der Staatskasse verlangen oder sich diesen Weg jedenfalls offen halten, hat er seine Berechnung des Anspruchs unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Gerichtsakte mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist jedoch nicht sanktioniert, zumal der Zeitpunkt ihrer Entstehung vom Willen des Anwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

Rz. 11 Bei der Gebühr nach VV 2200 handelt es sich um eine (Teil-)Erfolgsgebühr. Die vollen Gebühren nach VV 2200 entstehen nur, wenn das Einvernehmen auch hergestellt wird. Kommt es nicht zum Einvernehmen, erhält der Anwalt nur eine geringere Vergütung nach VV 2201. Rz. 12 Die Vorschriften der VV 2200, 2201 sehen zwei Gebührentatbestände vor: In VV 2200 ist die Vergütung ger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verzug als besondere Anspruchsvoraussetzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Abs. 1 S. 2 knüpft an § 45 Abs. 2 an. Da der nach § 138 FamFG bzw. § 109 Abs. 3 bzw. § 119a Abs. 6 StVollzG beigeordnete oder nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellte Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur erhält, wenn er den (vorrangig) zur Zahlung Verpflichteten in Verzug gesetzt hat (vgl. § 45 Rdn 43 ff.), kann auch ein Vorschussanspruch gegen die St...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstandes, also z.B. bei Gesamtgläubigern, dann erhöht sich die 0,5-Gebühr nach VV 1008.[9] Die Erhöhung beträgt 0,3 je weiteren Auftraggeber, so dass der Anwalt bei Vertretung von zwei Auftraggebern 0,8 erhält. Gleiches gilt für den Anwalt des A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Begriff der Angelegenheit

Rz. 19 Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem Auftrag individuell festgelegte Rahmen der Interessenvertretung beschrieben wird (vgl. § 15 Rdn 23 ff.). Er braucht nicht von vornherein bestimmt zu werden, sondern unterliegt einer zeitnahen nachträglichen Erweiterung. Gem. § 15 Abs. 5 S. 2 gilt die...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / I. Überblick

Rz. 181 Gem. § 48 Abs. 1 bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs des Anwalts nach den Beschlüssen des Gerichts, durch die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Zu beachten sind im Verbundverfahren allerdings einige Besonderheiten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im Strafvollstreckungsverfahren

Rz. 127 Abs. 6 S. 1 und 2 gelten auch im Rahmen der Strafvollstreckung. Der Anwendungsbereich ist hier allerdings gering, da es kein vorbereitendes Verfahren gibt und in der Strafvollstreckung sämtliche Gebühren nur einmal anfallen. Rz. 128 Da es sich bei der Verfahrensgebühr um eine "Dauergebühr" handelt, hat hier die Rückwirkungsfiktion allenfalls Bedeutung für eine Termins...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / C. Mischfälle

Rz. 189 Möglich ist auch, dass es zu sog. "Mischfällen" kommt, also zu Fällen, in denen nur ein Teil des Gegenstands anhängig ist, der andere aber nicht. Ebenso kann es vorkommen, dass zwar alle Gegenstände anhängig sind, jedoch in verschiedenen Instanzen. In allen diesen Fällen ist der jeweilige Gebührensatz aus dem jeweiligen Teilwert zu ermitteln und sodann nach § 15 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die Vergütung

Rz. 92 Die Vergütung für Erinnerungen, Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Beschwerden und sofortige Beschwerden im Kostenfestsetzungsverfahren sowie im Verfahren gegen den Kostenansatz sind in VV Teil 3 Abschnitt 5 geregelt (VV 3500 ff.). Das gilt auch in den Verfahren, in denen Beschwerden ansonsten durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten werden, z.B. in Straf- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vereinbarte Vergütung

Rz. 109 Auch für vereinbarte Vergütungen gilt grundsätzlich § 9. Diese Vorschrift ist in Abschnitt 1 des RVG "Allgemeine Vorschriften" enthalten und gilt daher für sämtliche Vergütungen, nicht nur für die gesetzliche Vergütung.[74] Auch im Falle einer Vergütungsvereinbarung können daher grundsätzlich Vorschüsse vom Auftraggeber verlangt werden. Zweifelhaft ist allerdings, ob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003

Rz. 156 Ist über den Gegenstand, der der Einigung zugrunde liegt, ein gerichtliches Verfahren anhängig (ausgenommen ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein darauf gerichtetes Prozesskostenhilfeverfahren), so reduziert sich die Einigungsgebühr nach VV 1003 auf 1,0 (Ausnahme wiederum VV 1004). Der Gegenstand muss nicht in dem Verfahren anhängig sein, in dem die Einigung g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auslagen nach VV 7000 ff.

Rz. 134 Auslagen nach VV 7000 ff. sind festsetzbar, da diese einen Teil der Vergütung bilden (vgl. § 1 Abs. 1). Insbesondere ist die Umsatzsteuer (VV 7008) festzusetzen, sofern die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Eine Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO muss der Anwalt nicht abgeben. Auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es nämlich nicht an, da es hie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift selbst regelt nicht unmittelbar die Bemessung des Gegenstandswerts für das gerichtliche Verfahren, sondern nur die anteilige Bemessung für den jeweiligen Anwalt, wenn er im Spruchverfahren nicht alle Antragsteller vertritt. Sofern der Anwalt alle Antragsteller vertritt, also wenn er sämtliche von mehreren Antragstellern vertritt oder wenn nur ein einzige...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / II. Verfahrensgebühr

Rz. 7 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im ordentlichen Rechtsstreit, also die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1, nach den VV 3100 ff. Rz. 8 Es entsteht zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100. Erledigt sich das Beweisverfahren vorzeitig, gilt auch hier VV 3101 Nr. 1. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,8. Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Entzug der Zulassung

Rz. 33 Wird dem bisherigen Anwalt die Zulassung entzogen und beauftragt der Mandant einen neuen Anwalt, soll die Erstattungsfähigkeit aus den gleichen Erwägungen (siehe Rdn 37) nicht gegeben sein.[20] Auch dies dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da das Fehlverhalten des Anwalts der erstattungsberechtigten Partei nicht angerechnet werden darf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Begrenzung nach § 15 Abs. 3?

Rz. 17 Umstritten ist, ob eine Begrenzung der Gebührenhöhe nach § 15 Abs. 3 vorzunehmen ist. Beispiel: [10] Der Beklagte wird zur Zahlung von 40.000 EUR verurteilt. Hiergegen legt er Berufung ein, soweit er zur Zahlung eines höheren Betrages als 10.000 EUR verurteilt worden ist. Der Anwalt des Klägers beantragt daraufhin auftragsgemäß die Zurückweisung der Berufung. Darüber h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Differenzterminsgebühr

Rz. 22 Weiterhin entsteht eine Differenzterminsgebühr (vgl. VV Vorb. 3.3.6 S. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 3104). Die Höhe richtet sich nach dem Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist. Die Gebührensätze der Terminsgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren und der Differenzterminsgebühr sind damit gleich hoch. Die Terminsgebühr bzw. Differenzterminsgebühr entsteht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unechte Streitgenossenschaft

Rz. 93 Soweit die Streitgenossen verschiedener Gegenstände wegen gemeinsam vertreten werden (unechte Streitgenossenschaft), kann ihre wertanteilige Beteiligung an den Gesamtkosten der anwaltlichen Vertretung erheblich differieren. Wird sie gleichwohl – mit der Rechtsprechung des BGH[112] – dem Erstattungsanspruch des obsiegenden Streitgenossen zugrunde gelegt, so muss darauf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fehlerhafte Beiordnung im Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 31 Eine nichtige Beiordnung oder Bestellung ist im Festsetzungsverfahren (§ 55) so zu behandeln, als wäre sie nicht vorgenommen worden. Eine nur fehlerhafte Beiordnung oder Bestellung ist so hinzunehmen, wie sie vorgenommen worden ist.[37] Unklarheiten sind im Zweifel zugunsten des Anwalts auszulegen. Das Erklärungsrisiko liegt bei der öffentlich-rechtlichen Körperschaft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wirksame Beiordnung oder Bestellung als Rechtsgrundlage

Rz. 30 Zunächst muss eine wirksame Beiordnung oder Bestellung vorliegen. Diese brauchen nicht fehlerfrei zu sein. Es reicht, wenn sie zugunsten des beigeordneten oder bestellten Anwalts als Rechtsgrundlage für das Eingreifen eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse Geltung beanspruchen können. Das ist bereits der Fall, wenn kein Nichtigkeitsgrund vorliegt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz (Abs. 1 S. 3)

Rz. 21 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (Abs. 1 S. 5). Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pflic...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / F. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten mit Anrechnung

Rz. 22 Problematisch sind Anrechnungsfälle. Die Problematik liegt hier darin, dass hinsichtlich der verschiedenen Angelegenheiten unterschiedliche Steuersätze gelten können. Das Ergebnis der Abrechnung hängt dann davon ab, wo die Anrechnung berücksichtigt wird. Dies ist m.E. aber letztlich keine steuerrechtliche Frage, sondern eine vergütungsrechtliche Frage, deren Lösung im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung

Rz. 148 Allein aufgrund des Bewilligungsbeschlusses des OLG oder des BGH ist eine Auszahlung der Pauschvergütung nicht möglich. Diese muss vielmehr, ebenso wie die Pflichtverteidigervergütung, nach § 55 auf Antrag festgesetzt werden. Zuständig für die Festsetzung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1 S. 1). Rz. 149 Ebenso wie bei dem Antrag auf Festsetzung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Revisionserwiderung (Nr. 2)

Rz. 7 Ist der Anwalt damit beauftragt, die Antwort auf die Revision des Staatsanwalts, des Neben- oder Privatklägers oder anderen Beteiligten (vgl. VV Vorb. 4 Abs. 1) anzufertigen oder zu unterzeichnen, so erhält er eine Gebühr nach Nr. 2. Ausreichend für die Gebühr nach Nr. 2 ist wiederum, dass der Anwalt die Begründung entwirft, auch wenn sie dann von einem anderen Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Die Berechnung

Rz. 53 Aus der Selbstständigkeit der beiden Gebühren folgt, dass der Anwalt an sich beide Gebühren auch gesondert ungekürzt in Rechnung stellen kann. Soweit die eine Gebühr gezahlt wird, erlischt damit die andere Gebühr in Höhe des Anrechnungsbetrages. Insoweit müsste dann die zweite Rechnung teilweise wieder storniert werden. Um diesen Buchhaltungsaufwand zu vermeiden, soll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrvergleichsversuch

Rz. 23 Wird im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren über nicht anhängige Gegenstände lediglich verhandelt, entsteht ebenso die Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 2 zu VV 3337 mit einem Gebührensatz von 0,5. Ebenso entsteht bei Einigungsverhandlungen die Differenzterminsgebühr VV Vorb. 3.3.6 S. 2 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu VV 3104. Beispiel: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 66 Die Vorschriften der VV 3500, 3513 regeln auch die Vergütung des Anwalts, der ausschließlich in einem Verfahren über eine Erinnerung (§ 573 Abs. 1 ZPO, § 11 Abs. 2 RPflG) beauftragt ist, also in einem Verfahren auf Änderung einer Entscheidung eines beauftragten oder ersuchten Richters oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 ZPO) oder eines Rechtspf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Nach Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch auf Vorschuss

Rz. 125 Wird der Anwalt erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner beauftragt, ist dies zwar wirksam, weil der Übergang der Verfügungsbefugnis vom Insolvenzschuldner auf den Insolvenzverwalter gemäß § 81 InsO nur Verfügungsgeschäfte betrifft, nicht aber auch Verpflichtungsgeschäfte. Für die Gebühren des Anwalts, der insoweit Neugläubiger ist, haftet j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 39 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr auch im Beschwerdeverfahren gem. VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Voraussetzung ist, dass die mehreren Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstands beteiligt sind. Diese gemeinschaftliche Beteiligung ist für das Beschwerdeverfahren gesondert zu prüfen. Eine gemein...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / [Ohne Titel]

In Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen entstehen für den Anwalt wie in Straf- und Bußgeldsachen Betragsrahmengebühren. Dabei kann auch ein Verfahrenspfleger, der in diesen Verfahren stets zu bestellen ist, nach dem RVG abrechnen, wenn er Anwalt ist und anwaltsspezifische Leistungen erbringt. Die in diesen Verfahren entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sollen n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahlrecht der Staatskasse: Partei und/oder erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 13 Besteht neben dem Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei auch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO gegen den erstattungspflichtigen Gegner, so gehen beide Forderungen gleichermaßen und nebeneinander jeweils bis zu derselben Höhe auf die Staatskasse über, wie diese den Anwalt (ohne Deckung) befriedigt. Sie kann beide Forderungen (alternativ oder kumulativ) im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verschiedene Einzelinteressen

Rz. 16 Hat der Anwalt mindestens zwei Auftraggeber, ist insoweit S. 1 Genüge getan und die Möglichkeit eröffnet, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr nach der Anzahl der Mandanten zu erhöhen, falls auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Ob nur eine Einzelvertretung vorliegt oder mindestens eine weitere Person hinzutritt und damit eine Mehrfachvertretung gegeben ist,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliches Verfahren

Rz. 72 Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im gerichtlichen Verfahren, also nach Abgabe der Akten an das erstinstanzliche Gericht zurückgenommen, so erhält der Anwalt, der daran mitwirkt, für das gerichtliche Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 4. Rz. 73 Ist ein Termin zur Hauptverhandlung bereits anberaumt, steht dem Verteidiger die Zusätzliche Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 134 Soweit dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, war eine für dieselbe Angelegenheit betreffende Vergütungsvereinbarung bis zum 31.12.2013 nichtig (§ 3a Abs. 4 RVG a.F. i.V.m. § 8 BerHG a.F.). Rz. 135 Zum 1.1.2014 ist die Rechtslage durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts geändert worden. Während bislang nach § 8 BerH...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Gerichtliches Verfahren ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 250 Wird der Anwalt erstmals im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung und Aufhebung der sofortigen Vollziehung beauftragt, so entsteht die Verfahrensgebühr nach VV 3102. Rz. 251 Auch im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Terminsgebühr nach VV 3106 anfallen. Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 28 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten notwendig ist, so dass dessen Kosten zu erstatten sind. Anders dagegen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dort richtet sich die Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Die Hinzuziehung eines Anwalts muss notwendig gewesen sein, was in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Höhe der Gebühr, VV 5108, 5110, 5112

Rz. 3 Als Terminsgebühr erhält der Verteidiger bei einem Bußgeld:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Protokollierungstermin (Anm. Abs. 3)

Rz. 86 Durch die Regelung in Anm. Abs. 3 ist klargestellt, dass eine Terminsgebühr nicht hinsichtlich solcher Ansprüche anfällt, die Beispiel 1: Im Termin zur mündlichen Verhandlung erklären die Anwälte nach Aufruf der Sache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorschüsse und Zahlungen in Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 (Abs. 3)

Rz. 30 Die Anrechnung nach Abs. 3 ist vergleichbar mit der in Abs. 2, jedoch erweitert um den Gesichtspunkt der Ausgleichspflicht bei Überzahlung des Anwalts. Diese Pflicht besteht selbstverständlich auch in Verfahren nach VV Teil 3, wenn sich nach Auskehr einer festgesetzten Vergütung aus der Staatskasse ergeben sollte, dass der Anwalt durch weitere Zahlungseingänge insgesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 73 Hinsichtlich der Erinnerungen in Vollstreckungsverfahren gilt § 19 Abs. 2 Nr. 2. Vollstreckungserinnerungen nach § 766 ZPO (gegen Vollstreckungsmaßnahmen) gehören immer zur jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme (§ 18 Abs. 1 Nr. 1), unabhängig davon, ob sie sich gegen eine Entscheidung oder Maßnahme des Rechtspflegers oder anderer Vollstreckungsorgane richtet (etwa gegen e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 95 Das Gericht entscheidet über den Bewilligungsantrag durch Beschluss. Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 1). Er hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertragen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 2). Rz. 96 Der Beschluss ist unanfechtbar. D...mehr

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Vorbemerkung zu VV 2100 ff.

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 1 sind besondere Beratungstätigkeiten des Anwalts "ausgelagert". Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels war früher in § 20 BRAGO geregelt, und zwar als allgemeine Beratung in § 20 Abs. 1 BRAGO und als Abrategebühr in § 20 Abs. 2 BRAGO. Mit Inkrafttreten des RVG unterscheidet das Gesetz nicht mehr danach, ob der mit der Prüfung der Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Teilweise Beendigung

Rz. 75 Bei einer teilweisen vorzeitigen Erledigung entstehen zwei Gebühren: Zu beachten ist hierbei § 15 A...mehr