Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 4 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt in Bußgeldsachen eine Terminsgebühr für jeden Kalendertag, an dem ein Termin stattfindet. Im Gegensatz zu den Strafsachen unterscheiden die Bußgeldsachen nicht zwischen Hauptverhandlungsterminen und sonstigen Terminen. Soweit der Anwalt für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung eine Gebühr er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 180 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (EuMVVO) entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVVO ein, löst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Auslagen

Rz. 64 Außer der vereinbarten Gutachtengebühr kann der Anwalt grundsätzlich auch die Erstattung seiner Auslagen verlangen. Die Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 erstreckt sich nur auf die Gebühr als Äquivalent der anwaltlichen Werkleistung, nicht auch auf die Auslagen (siehe Rdn 8). Wenn insoweit keine gesonderte Auslagenvereinbarung getroffen wurde, sind die dem Anwalt im Zuge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / cc) Volle Verfahrensgebühr und ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1

Rz. 73 Möglich ist, dass die Verfahrensgebühr zum Teil in voller Höhe und zum Teil nur in ermäßigter Höhe nach VV 3101 Nr. 1 entsteht. Rz. 74 Ein solcher Fall ist zum einen dann gegeben, wenn hinsichtlich einzelner Folgensachen eine vorzeitige Erledigung eingetreten ist. Dann entsteht aus dem Wert der Ehesache und gegebenenfalls auch einzelner Folgesachen die volle 1,3-Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung einer gezahlten Geschäftsgebühr

Rz. 58 Eine besondere Problematik ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Anrechnung (§ 15a) und nur bei tatsächlicher Zahlung (§ 58 Abs. 2) in folgender Situation: Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt. Dem Antragsteller wird im Rechtsstreit die Erstattung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr VV 2300 zugesprochen. Der Anwalt erhält die volle Verfahrensgebühr V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Offene Forderung aus dem Anwaltvertrag

Rz. 10 Aus der gesetzlichen Konstruktion des Dreiecksverhältnisses Partei – Anwalt – Staat folgt, dass der vertragliche Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber der Partei unabhängig neben der Verpflichtung der Staatskasse aus der Beiordnung besteht, auf diesen Vergütungsanspruch Leistungen zu erbringen (siehe § 45 Rdn 7). Soweit die Staatskasse zahlt, geht der vertragli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 229 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in Höhe von 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich in Höhe von 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsfolgen

Rz. 91 Die Darlegung der konkreten Gebühr durch den Anwalt darf sich allerdings nicht auf die Aussage beschränken, dass bei einer insgesamt durchschnittlichen Angelegenheit allein aufgrund des Toleranzbereiches eine um 20 % über der Mittelgebühr liegende Gebühr verlangt werden könne. Dies ist eine Überschreitung des dem Anwalt eingeräumten Ermessensspielraums, da der Toleran...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 173 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein ggf. anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 84 Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind Hebegebühren zwar grundsätzlich vom Deckungsschutz erfasst.[102] Nach h.M. begeht der Versicherte allerdings eine Obliegenheitsverletzung nach § 15 ARB 75 = § 17 Abs. 5c Buchst. cc ARB 1994/2000, wenn er Zahlungen über den Anwalt abwickelt, da dies nicht notwendig sei.[103] In dieser generellen Form ist diese Auffassung alle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Empfehlungen für die zivilrechtliche Praxis

Rz. 107 Steht der Anwalt vor der Aufgabe, seine Beiordnung im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu erwirken, sollte er spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung für sich geklärt haben, wie er sich seine Honorierung vorstellt. Dazu hat er insbesondere dann Veranlassung, wenn eine Geschäftsgebühr angefallen, aber noch nicht bezahlt sein sollte. In diesen Fällen ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Spezielles Erfordernis (Abs. 2): Zahlungsverzug (§§ 39, 40)

Rz. 43 Die in Abs. 2 zusammengefassten Vergütungsansprüche des Anwalts gegen die Staatskasse bestehen gleichsam nur hilfsweise. Der Anwalt soll sich zunächst an die von ihm vertretenen Personen halten und dort Befriedigung suchen (§§ 39, 40; vgl. auch § 47 Abs. 1 S. 2). Deshalb sind diese Ansprüche gegen die Staatskasse aufschiebend bedingt konzipiert. Der Zahlungsverzug des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen

Rz. 39 Sind in Anrechnungsfällen mehrere Pauschalen entstanden, so stellt sich die Frage, wie sich die Gebührenanrechnung auf die Höhe der Pauschale auswirkt. Rz. 40 Nach dem AG Pankow/Weißensee[58] sollen auch die Pauschalen aufeinander angerechnet werden. Dies ist jedoch unzutreffend. Die Pauschalen selbst werden nie angerechnet, da es hierzu an einer gesetzlichen Vorschrif...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 57 Mit den nach Abs. 5 S. 2, 3 erforderlichen Erklärungen, ob und welche Zahlungen der Anwalt erhalten hat, wird eine Verknüpfung hergestellt zu den anderen Befriedigungsmöglichkeiten des Anwalts, weil diese Einfluss nehmen können auf den Anspruch gegen die Staatskasse. Letztlich soll der beigeordnete oder bestellte Anwalt in Verfahren nach VV Teil 3 nicht besser stehen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Umfang des Forderungsübergangs

Rz. 12 Der Wortlaut des Abs. 1 S. 1 lässt die Auslegung zu, dass der Vergütungsanspruch des Anwalts oder dessen Beitreibungsrecht gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner – soweit diese Ansprüche bestehen – stets in voller Höhe und nur dann auf die Staatskasse übergehen, wenn diese dem Anwalt in Höhe des Anspruchs "Befriedigung" verschafft hat. Ein solches Verständnis wür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 30 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage i.H.v. 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich i.H.v. 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000 EUR sieht d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Fiktive Kosten

Rz. 48 Nur die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten und Auslagen können abgerechnet werden. Fiktive Kosten sind vom Mandanten nie zu übernehmen, es sei denn, dies ist nach § 3a vereinbart worden. Soweit jedoch die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten im konkreten Fall nicht vom Mandanten zu übernehmen sind, kann der Anwalt diese Kosten in Höhe der fiktiven ersparten erforder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erhöhung der Verfahrensgebühr

Rz. 20 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich der Gebührensatz für die Verfahrensgebühr nach VV 3309 unter den Voraussetzungen der VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3; mehrere Erhöhungen dürfen jedoch den Betrag von 2,0 nicht übersteigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die mehreren Auftraggeber Gläubiger oder S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe und Zahlungsbestimmung

Rz. 21 Bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR sollte der Anwalt sein Augenmerk darauf richten, ob eine Zahlungsbestimmung in Betracht kommt. Denn ohne eine solche muss er mit der Vergütung nach der Gebührentabelle aus § 49 vorlieb nehmen, falls er diese nicht doch noch durch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO aufstocken kann (siehe § 55 Rdn 192 ff.). Zu beachten ist aber ste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Sonstige Fälle

Rz. 140 Die Erwähnung der Landwirtschaftssachen ist im Gesetz nur beispielhaft aufgezählt. Dies folgt aus dem Zusatz "insbesondere": Die Ermäßigung nach Nr. 3 ist daher auch in anderen "streitigen" Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Da die freiwillige Gerichtsbarkeit als solche keine "streitigen Verfahren" kennt, dürfte darauf abzustellen sein, ob das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 17 Das Beitreibungsrecht des Anwalts ist aus dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei abgeleitet und setzt daher notwendig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel voraus, § 103 Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. § 55 Rdn 193). Es reicht nicht hin, dass die Partei eine solche Kostengrundentscheidung zu erwirken vermag; solange sie nicht vorliegt, besteht keine Erst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beitreibungssachen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 2 S. 1 kann der Anwalt in Beitreibungssachen für das gerichtliche Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung nach den §§ 802a bis 863 und 882b bis 882 f. ZPO vereinbaren, dass er einen Teil des Erstattungsanspruchs nach den §§ 91 ff., 788 ZPO an Erfüllungs statt annehmen werde. Rz. 26 Anwendbar ist Abs. 2 S. 1 damit auf folgende Verfahren:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Höhe dieses Erstattungsanspruchs in Anspruch nehmen. Auf welcher Grundlage der Erstattungsanspruch beruht, ist unerheblich. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Private Angelegenheit

Rz. 43 Wird der Anwalt für sich selbst in einer privaten Sache tätig, also nicht betriebsbezogen, ist seine Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen jedoch nicht von der fiktiven Vergütung erhoben, die der Anwalt nach dem RVG gegenüber einem Mandanten abrechnen könnte, sondern von den tatsächlichen Kosten, die dem Anwalt in seinem Prozess entst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Folge einer Beiordnung ohne Einschränkung

Rz. 22 Die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses geht mithin zu Lasten der Staatskasse und schränkt die Rechte des beigeordneten oder bestellten Anwalts nicht ein. Das Verbot des § 121 Abs. 3 ZPO richtet sich an das Gericht,[36] nicht hingegen an den beigeordneten Anwalt. Wird dieser unter Verstoß gegen § 121 Abs. 3 ZPO ohne Einschränkung beigeordnet, kann er sich bei der Abrechn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschiedliche Beteiligung der Auftraggeber (verschiedene Gegenstände)

Rz. 16 Handelt es sich hingegen bei Rdn 17 um "unechte" Streitgenossen, werden also die Gebühren nach § 22 Abs. 1 durch Addition der Gegenstandswerte auf 150.000 EUR (3 x 50.000 EUR) berechnet, weil verschiedene Gegenstände anhängig sind, so würde sich die Verfahrensgebühr des beigeordneten Anwalts ungeachtet der Mehrheit von Auftraggebern gleichwohl nur auf die Höchstgebühr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 7 Die Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 betrifft das Entstehen einer Terminsgebühr, wenn das Gericht nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, sondern im Einverständnis der Parteien im schriftlichen Verfahren entscheidet. Damit tritt Anm. Abs. 1 Nr. 1 neben die Regelungen in VV Vorb. 3 Abs. 3 und ergänzt diese. Der hauptsächliche Anwendungsbereich von Anm. Abs. 1 Nr. 1 li...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abweichung vom Festsetzungsantrag/Zwischenverfügung

Rz. 113 Soweit der Festsetzungsbeschluss (siehe Rdn 110) vom Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts abweicht, ist eine Begründung erforderlich und die Entscheidung schriftlich mitzuteilen (Teil A Nr. 1.2.4 S. 2 VwV; zur Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rdn 116 ff.). Um diesem Aufwand zu begegnen und um eine Anfechtung der Festsetzung zu vermeiden, sind d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere nebeneinander laufende Verfahren

Rz. 90 Werden mehrere Verfahren nebeneinander geführt, so liegen stets verschiedene Angelegenheiten vor. Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, mehrere Gerichtsverfahren seien als eine Angelegenheit anzusehen, wenn ihnen ein einheitlicher Auftrag zugrunde liege, die Tätigkeit des Anwalts den gleichen Rahmen habe und ein innerer Zusammenhang bestehe, ist dies unzutre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gegenstandswert der Anfechtung eines Leasingvertrages Die Entscheidung des Gerichts ist zutreffend. Bereits in den ersten Semestern weist die Lehre darauf hin, dass es sich bei Leasingverträgen um die mietähnliche Ausgestaltung der Gebrauchsüberlassung einer Sache handelt. An einem Leasingvertrag sind jedoch regelmäßig 3 Parteien beteiligt, der Leasingnehmer, der Leasinggeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Rechtsmittelverzicht

Rz. 222 Jeder Verfahrensbeteiligte kann auf das Recht der Beschwerde verzichten. Damit wird die an sich anfechtbare Instanzentscheidung formell rechtskräftig. Hingegen darf eine Zustimmung zur Wertfestsetzung nicht ohne Weiteres als Rechtsmittelverzicht ausgelegt werden.[90] Rz. 223 Umstritten ist, ob das Beschwerderecht wegen Verzichts entfällt, wenn der Streitwert "auf über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften

Rz. 122 Der Anwendungsbereich des RVG erstreckt sich überdies auf Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG und auf sonstige Gesellschaften. Darunter ist zunächst die Anwaltsgesellschaft mbH gem. den §§ 59c bis 59m BRAO zu verstehen. Da der Reformgesetzgeber mit der Formulierung "sonstige" bewusst auf eine abschließende Aufzählung der Berufsausübungsgesellschaften in Abs....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Vergütung bei Unwirksamkeit des Anwaltsvertrags/Kündigung

Rz. 48 Ist der Anwaltsvertrag unwirksam, werden dem Anwalt i.d.R. Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung gegen seinen Mandanten zustehen.[83] Die Höhe des Aufwendungsersatz- bzw. Bereicherungsanspruchs ergibt sich dabei regelmäßig aus dem RVG. Ein auf §§ 677 ff. BGB bzw. §§ 812 ff. BGB basierter Vergütungsanspruch darf indes nicht zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abrechnung nach anderweitigen Vergütungsordnungen

Rz. 76 Die Regelung des VV 7008 gilt nur dann, wenn die Tätigkeit des Anwalts nach dem RVG zu vergüten ist. Ist dies nicht der Fall, also insbesondere im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2, gilt nicht VV 7008. Die Frage, ob der Anwalt zusätzlich zur jeweiligen Vergütung Umsatzsteuer berechnen darf, richtet sich nach den jeweiligen Vergütungsvorschriften. Rz. 77 So sieht § 7 Ins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hinweisgeber

Rz. 61 Die Erteilung des Hinweises obliegt dem Rechtsanwalt, der den Auftrag i.S.d. § 49b Abs. 5 BRAO übernimmt. Regelmäßig unproblematisch ist die Person des Hinweisgebers bei einer Einzelkanzlei. Rz. 62 Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten ist hingegen zu differenzieren. Ist der übernehmende Anwalt in einer bloßen Bürogemeinschaft tätig, trifft ihn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zulässige Beschränkung der Reisekosten

Rz. 130 Als bindend für die Festsetzung gem. § 55 ist nach allerdings umstrittener Auffassung die zwar nicht gegenständlich, aber in gebührenrechtlicher Hinsicht einschränkende Beiordnung im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts oder eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts anzusehen.[258] Allerdings i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Berufsbild

Rz. 126 Nach § 3 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Das Bild des Anwalts in der Öffentlichkeit wird geprägt durch den forensisch tätigen Juristen.[191] Auch nach der historischen Entwicklung des anwaltlichen Berufsbildes bildet die Vertretung von Mandanten vor Gericht den Schwerpunkt anwaltlicher Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 38 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Mahnverfahrens mehr als zwei Kalenderjahre verstrichen sind.[48] Hiernach gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Eine direkte Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten

Rz. 62 Die Verbindung mehrerer Verfahren nach § 147 ZPO ist eine prozessuale Maßnahme, die Auswirkungen auf die anwaltlichen Gebühren haben kann. Zu prüfen ist zunächst in jedem Fall, ob das Gericht eine echte Prozessverbindung i.S.v. § 147 ZPO, § 93 VwGO vornehmen wollte oder ob es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte, die der Vereinfachung des Prozessabl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4114–4117

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gerichtlicher Gegenstandswert geringer

Rz. 244 Anders liegt es in Fällen, in denen außergerichtlich ein anderer Streitwert zugrunde zu legen ist als für das gerichtlich anhängige Verfahren – beispielsweise, weil eine Forderung in anderer Höhe geltend gemacht wurde. Hier kann der Gegenstandswert für die gerichtliche Tätigkeit geringer sein als für die außergerichtliche Tätigkeit. Beispiel: Der Rechtsanwalt wird mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 4120–4123

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 86 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem in der Instanz erreichten höchsten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem dem Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 1 In VV 1008 regelt das RVG die zusätzliche Vergütung des Anwalts für die vermutete Mehrarbeit und den vermuteten Mehraufwand in einem Mehrpersonenverhältnis.[1] Dabei wird an dem Grundsatz festgehalten, dass jeder zusätzliche Auftraggeber dem Anwalt eine höhere Entlohnung für seine Tätigkeit bringt und dass sich die Höhe des weiteren Verdienstes nach der Art der Mehrbel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / 1. Grundsatz

Rz. 32 Der Anwalt, der Beratungshilfe gewährt, hat im gleichen Umfang Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen wie ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt (§ 46). Die VV Vorb. 2.5 schließt die Anwendung von VV Teil 7 nicht aus, weil sich die Vorb. 2.5 nur auf Gebühren, nicht auf Auslagen bezieht. Auslagen werden nach § 46 Abs. 1 nicht vergütet, wenn sie zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruchsgrundlage des Abs. 1 S. 1

Rz. 9 Da zwischen dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt und dem Beschuldigten während der Dauer der Pflichtverteidigerbestellung kein Wahlanwaltsvertrag bestehen darf, kommt eine unmittelbare Inanspruchnahme des Beschuldigten aufgrund eines solchen Anwaltsvertrags nicht in Betracht. Um dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt dennoch einen Vergütungsanspruch gegen den Besch...mehr