Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) § 4a RVG n.F. ab dem 1.10.2021

Rz. 111 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden. § 4a RVG n.F. ist wie folgt reformiert worden: "Erfolgshonorar" (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwa...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / b) Anwaltliche Vor- und Nachbefassung

Rz. 34 Wie im vorherigen Abschnitt gesehen, spielt die anwaltliche Vor- und Nachbefassung für die Frage eines möglichen Tätigkeitsverbots ebenfalls eine entscheidende Rolle. Hier ist aber die unterschiedliche Ausrichtung der Normen zu berücksichtigen. Betrifft die Vorschrift von § 43a BRAO Fälle, in denen eine gleichzeitige oder vorangegangene anwaltliche Tätigkeit erfolgt i...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Ablehnung, Beendigung und Kündigung des Mandats

Rz. 44 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus der Kehrseite des Tätigkeitsverbots von §§ 43a Abs. 4, 45 und 46 BRAO bzw. § 3 Abs. 4 BORA das Gebot, kein Mandat anzunehmen, dessen Wahrnehmung einen Verstoß gegen diese Normen begründen würde.[105] Entsprechend muss bei einer Interessenkollision die Ablehnung des...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VI. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Rz. 20 Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer ...mehr

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FF 07+08/2022, Geschäftsführender Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

v.l.n.r.: RAin Saathoff, RAin Morsch, RA Osthold, RAin Martin, RA Schausten, RA Uecker, RAinuNin Bender, RA Grabow, RA Balomatis Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein sind (nach der Wahl im Juni 2022) folgende Kolleginnen und Kollegen:mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Zeithonorar

Rz. 86 Die Gebührenabrechnung auf der Grundlage einer Zeitvereinbarung ist mittlerweile in der Praxis üblich.[171] Im erbrechtlichen Mandat wird die Zeitvereinbarung bevorzugt, weil sie den angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und der Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts darstellt. Speziell im Bereich der beratenden Tätigkeit kann durch die Anknüpfung an den Umfang...mehr

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D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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V / Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5252]

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R / Revision, Begründung, Frist [Rdn 2705]

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E / Einlassung des Beschuldigten [Rdn 2017]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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N / Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2301]

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zfs 01/2022, Kein notwendig... / Sachverhalt

In dem Rechtsstreit vor dem VG Osnabrück ließ sich der Kläger nacheinander von zwei Prozessbevollmächtigten vertreten. Zunächst war für den Kläger Rechtsanwalt X tätig, der jedoch seine Zulassung deshalb zurückgegeben hat, weil deren Widerruf wegen Vermögensverfalls bevorstand. Hieraufhin ließ sich der Kläger nunmehr von den Rechtsanwälten Y vertreten. Aufgrund der ihm günst...mehr

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ZErb 01/2022, Vereinbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn sie ist nicht formgerecht innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt worden. a) Der am 26.7.2021 per Post eingegangene Schriftsatz ist nicht fristgemäß eingegangen. Nachdem der angegriffene Beschluss dem Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 22.6.2021 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Fahrtkostenpauschale und Tages- und Abwesenheitsgeld

Rz. 8 Durch die Gesetzesreform sind die Fahrtkostenpauschale sowie das Tages- und Abwesenheitsgeld erhöht worden. Das Gebührenrecht unterscheidet hinsichtlich der Fahrtkosten zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (Nr. 7003 VV RVG) und der Benutzung anderer Verkehrsmittel (Nr. 7004 VV RVG). Der Rechtsanwalt hat hier grundsätzlich das freie Wahlrecht, ob er sein ei...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3496]

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A / Akteneinsicht, Berechtigter [Rdn 285]

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V / Verteidiger, Haftung [Rdn 4906]

Rdn 4907 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Voraussetzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Rz. 110 Besteht im Einzelfall die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, muss der Rechtsanwalt in einem zweiten Schritt die Wirksamkeitsvoraussetzungen von § 4a Abs. 2 und Abs. 3 RVG beachten: Zitat (2) Die Vereinbarung muss enthalten: 1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, Folgendes ist aber dennoch anzumerken: 1. Gebührenanfall Zutreffend ist insbesondere die Auffassung des LG, dass nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einsch...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 79 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[179] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam...mehr

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B / Beschlagnahme, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1065]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 7 Dieses Kriterium stellt auf die für die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt aufzuwendende Zeit ab. Es ist im Einzelnen zu klären, ob überdurchschnittlich viel Zeit im Vergleich zu anderen, nicht nur erbrechtlichen, Mandaten erforderlich war. Rz. 8 Der überwiegend im Erbrecht tätige Rechtsanwalt muss also nicht diese, zweifelsohne im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten, a...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / I. Allgemeines

Für das Strafverfahren regelt Vorbem. 4 Abs. 2 VV allgemein den Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr. Eine gleichlautende Regelung ist für das Bußgeldverfahren in Vorbem. 5 Abs. 2 VV enthalten. Die nachfolgenden Ausführungen gelten also sowohl für das Straf- als auch für das Bußgeldverfahren. Der Rechtsanwalt verdient die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts ein...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Abwehr von Nachlassforderungen

Rz. 78 Beispiel In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs[174] wurde die Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 121 ZPO) aufgrund einer Interessenkollision rückwirkend aufgehoben. Die Alleinerbin machte als Klägerin eine Nachlassforderung gegen die Beklagte – die Witwe ihres verstorbenen Bruders – vor dem Landgericht geltend. Der Rechtsanwalt der Beklagten vertrat bereits die K...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 102 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[215] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2804]

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N / Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 3205]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 75 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei...mehr

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V / Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5011]

Rdn 5012 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 ­Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Be...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / d) Rechtsfolgen bei einem Formverstoß

Rz. 27 Ein Verstoß gegen die Formvorschriften von § 3a Abs. 1 S. 1, 2 RVG hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt aus der fehlerhaften Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern darf, § 4b S. 1 RVG. Der Formmangel führt hingegen nicht zur Nichtigkeit der Vereinbarung.[41] In dem Kontext kann sich für den Rechtsanwalt die entscheidende Frage stelle...mehr

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P / Privatklageverfahren [Rdn 3890]

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V / Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 4685]

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B / Beschlagnahme, Beweisverwertungsverbote [Rdn 987]

Rdn 988 Literaturhinweise: Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtlichen Rechtsprechung, StraFo 2005, 140 Cordes/Panneborg, Strafprozessaule und verfassungsrechtliche Grenzen im Umgang mit Zufallsfunden, NJW 2019, 2973 Dallmeyer, Wiedergeburt der "Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege"?, HRRS 2009, 429 Elisath, Der geplante "Zufallsfund",...mehr

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5374]

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Vorwort

Das Wichtigste in diesem Vorwort vorab: Dieses Handbuch erscheint hier mit der 10. Auflage. Die erste Auflage habe ich 1995 vorgelegt. Seitdem sind fast 25 Jahre vergangen, in denen sich nicht nur im Strafverfahren viel verändert hat, sondern: Man ist auch älter geworden. Und dem "Alterungsprozess" ist die wesentliche Neuerung dieser Auflage geschuldet, nämlich: Ich "stemme"...mehr

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4038]

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / III. Postentgeltpauschale

Rechtsanwalt X ist kein einziges Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen. Die Übersendung der Vergütungsberechnung hat zwar möglicherweise ein Postentgelt ausgelöst. Hierfür kann Rechtsanwalt X jedoch nach der Anm. zu Nr. 7001 VV keinen Ersatz von seinem Auftraggeber verlangen.mehr

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N / Nebenklage, Beistand [Rdn 3194]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Dieselbe Rechtssache

Rz. 14 Unter eine Rechtssache fällt jede rechtliche Angelegenheit, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt oder erledigt werden soll.[24] Ob dieselbe Rechtssache vorliegt, bestimmt sich nach dem sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauten Angelegenheit.[25] Entscheidend ist, dass das anver...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Auch in der Abwandlung deckt die Verfahrensgebühr das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information ab. Da Rechtsanwalt X jedoch nur wenige Tätigkeiten entfaltet hat, die nicht durch die Grundgebühr abgegolten werden (s. nachfolgend unter II.), bestimmt Rechtsanwalt X die Verfahrensgebühr i.H.d. Mindestgebühr mit 44,00 EUR.mehr

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N / Nebenklage, Beistand [Rdn 2290]

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Sittenwidrigkeit nach den besonderen Umständen des Zustandekommens der Vergütungsvereinbarung

Rz. 54 Eine Vergütungsvereinbarung ist nach den Umständen des Zustandekommens in den Fällen nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, in denen der Rechtsanwalt eine Zwangslage für den Mandanten geschaffen oder ausgenutzt hat.[91] Als Zwangslage kann die Verhaftung des Mandanten an das Mandat angesehen werden.[92] Eine solche Verhaftung kann vorliegen, wenn die Vergütungsvereinbaru...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / VII. Verfahrenskostenhilfe

Nach § 257 S. 1 FamFG können im VV Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. Das hat nach § 78 Abs. 3 2. Alt. ZPO i.V.m. § 114 Abs. 4 Nr. 6 FamFG zur Folge, dass im VV (grundsätzlich) kein Anwaltszwang besteht. Nach § 121 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG wird aber einem Beteiligten in einem Verfahren ohne Anwaltszwang auf i...mehr

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A / Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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V / Verteidiger, Ausschluss, Verfahren [Rdn 4841]

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V / Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 3615]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsch...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Rechtsanwalt A hat als Prozessbevollmächtigter in einem Zivilprozess für den Kläger K ein der Klage stattgebendes Urteil erwirkt, in dem dem Beklagten B auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Aufgrund dieser Kostenentscheidung beantragt Rechtsanwalt A die Festsetzung der Kosten gem. §§ 103 ff. ZPO gegen B. B vertritt die Auffassung, er habe den geltend gema...mehr

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AGS 01/2022, Fragen und Lös... / II. Grundgebühr

Auch in der Abwandlung ist Rechtsanwalt X die Grundgebühr angefallen, die stets und damit auch bei vorzeitiger Erledigung des Auftrags neben der Verfahrensgebühr anfällt. Da Rechtsanwalt X vor der Kündigung alle Tätigkeiten entfaltet hat, nämlich die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall, die durch die Grundgebühr abgegolten werden, hat die kurz danach erfolgte Kündigung...mehr