Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Erbscheinsverfahren

Rz. 72 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / a) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 11 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. § 3 Abs. 1 BORA konkretisiert das Verbot dahingehend, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Aussetzung, Ausbleiben des (notwendigen) Verteidigers [Rdn 576]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / g) Zusammenfassung

Rz. 88 Ein Verstoß gegen das Verbot der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA bzw. § 356 StGB kann durch eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Interessen der Mandanten sowohl bei der Annahme als auch bei der Beratung oder Vertretung im erbrechtlichen Mandat vermieden werden. Der Rechtsanwalt für Erbrecht sollte sich bei der Prüfung der Interessenk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 4 Der Rechtsanwalt ist bei der Annahme oder Ablehnung eines erbrechtlichen Mandats unter Berücksichtigung der Privatautonomie frei. Ein Kontrahierungszwang besteht für ihn nicht.[5] Welcher Inhalt dem Anwaltsvertrag bei der Annahme des Mandats zugrunde liegt, hängt von der konkret getroffenen Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten im Einzelfall ab. Lehn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Erfolgsunabhängige Vergütung

Rz. 115 Sofern der Rechtsanwalt für den Mandanten außergerichtlich tätig wird, muss zusätzlich die Möglichkeit des Abschlusses einer erfolgsunabhängigen Vergütung im Sinne von § 4 Abs. 1 RVG beachtet werden: Zitat "(1) 1 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hebegebühr

Rz. 68 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekommu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner und Joachim Dietrich sowie Richter am BGH Dr. Carsten Schmidt. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 4. Aufl., 2022. XXVI, 496 S., 95,00 EUR Das vorliegende Werk hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardwerk im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe entwickelt. Die Verfasser liefern ein ausführliches Nachschlagewerk, das de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 121 Was unter dem Begriff derselben Angelegenheit zu verstehen ist, wird im RVG nicht legaldefiniert, obwohl der Begriff auch in den §§ 16–18 RVG verwendet wird.[253] Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit oder in mehreren tätig geworden ist, nicht allgemein, sondern nur im Einze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 4975]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Zeithonorare

Rz. 69 Sofern Zeithonorare betroffen sind, sollte der Multiplikationsfaktor, der sich aus einem Vergleich von gesetzlichen und vereinbarten Gebühren ergibt, nicht mehr berücksichtigt werden.[139] Vielmehr muss auf die Angemessenheit der Honorarformel im konkreten Fall sowie auf die Angemessenheit des ausgehandelten Stundensatzes und der Bearbeitungszeit abgestellt werden.[14...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 34 Wirkt der Anwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr gemäß Nr. 1003 VV RVG. Der Gegenstandswert ist hier der Wert der rechtshängigen Ansprüche. Für die grundsätzlichen Erwägungen siehe § 3 Rdn 21 ff. Rz. 35 Der Anwalt kann im gerichtlichen Verfahren jedoch auch noch eine 1,5 Gebühr nach Nr. 1000 VV RV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Vertretung

Rz. 57 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verteidiger, Mitarbeit von Dritten bei der Verteidigung [Rdn 4944]

Rdn 4945 Literaturhinweise: Beckmann, Der Umweltanwalt und die Kooperation mit dem Strafverteidiger, AnwBl 1997, 786 ­Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Bornheim, Rechtliche und praktische Aspekte bei der Steuerstraf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 168 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Rz. 169 Die Aufhebung gemäß § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Ausschlagung

Rz. 51 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Vollstreckung von Zahlungsansprüchen

Rz. 92 Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 0,3 für jede Vollstreckungsmaßnahme. Müssen mehrere aufeinanderfolgende Mobiliarvollstreckungsaufträge gegen denselben Schuldner aus demselben Vollstreckungstitel erteilt werden, da der erste Auftrag z.B. wegen Wohnungswechsels des Schuldners nicht durchgeführt werden konnte, handelt es sich um dieselbe A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 4. Raum für taktische Erwägungen

Außerdem bleibt zu beachten, dass die These vom Abzug der latenten Steuern den Ehegatten bzw. ihren Anwälten ein weites Feld für taktisches Vorgehen eröffnet. Aus dem Blickwinkel des Ausgleichsberechtigten wäre in Bezug auf die Spekulationssteuer etwa zu empfehlen, die Scheidung erst dann einzureichen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist.[50] Mit Blick auf die Ertragst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / 1. Aktives Zuhören

Rz. 20 Das aktive Zuhören ist die wichtigste Technik im helfenden und beratenden Gespräch.[19] Die Technik des aktiven Zuhörens geht auf Carl Rogers und Thomas Gordon zurück. Erst das genaue Hinhören ermöglicht Antworten. Zuhören ist gleichzusetzen mit Zu-Wendung.[20] Wer zuhört, ist aufmerksam, d.h. ist mit seinen Gedanken in der Gegenwart. Er benutzt ganz bestimmte Kommuni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3570]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Sitzungspolizei [Rdn 2939]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4177]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (s. AGS 2021, 471 [Hansens] = zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens), wonach über einen Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes auch beim BGH durch den Einzelrichter zu entscheiden ist, bringt nicht immer Vorteile für sich. Denn dadurch fällt das Korrektiv weg, dass die übrigen Mitglieder des Senats falsche Entscheidungen des E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Vereinbarkeit... / Leitsatz

1. Legt ein Erbprätendent durch einen ausländischen (hier: österreichischen) Verfahrensbevollmächtigten, der "dienstleistender europäischer Rechtsanwalt" im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 EuRAG ist, Beschwerde gegen einen Beschluss eines deutschen Nachlassgerichts ein, muss die Beschwerdeschrift den Formerfordernissen des § 64 FamFG genügen. 2. Die nach österreichischem Verfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 3. Toleranzgrenze

Rz. 18 Die Anwendung einer Toleranzgrenze von 20 %, die der gerichtlichen Überprüfung entzogen sein soll, wurde streitig diskutiert. Zunächst teilweise abgelehnt, wurde sie durch den BGH anerkannt.[32] Damit die angesetzte Gebühr der gerichtlichen Überprüfung entzogen ist, hat der Rechtsanwalt jedoch sein Ermessen bei der Wahl der Gebühr pflichtgemäß auszuüben.[33] Rz. 19 Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / II. Berufsrechtliche Grundpflichten

Rz. 5 Obwohl der Rechtsanwalt bei der Annahme von Mandaten frei ist, können ihn berufsrechtliche Grundpflichten daran hindern, das Mandat anzunehmen oder fortzuführen. Rz. 6 Die Berufspflichten werden in der juristischen Ausbildung meist stiefmütterlich behandelt, da sie nur selten einen Schwerpunkt der Ausbildung darstellen. Insbesondere jüngere Kolleginnen und Kollegen weis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / I. Einführung

Rz. 1 Nachstehend sollen Grundregeln und Techniken der Kommunikation für eine erfolgreiche Kommunikation dargestellt werden. Für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Erbrecht ist die Gebührenvereinbarung die Regel und nicht die Ausnahme. Damit die geschlossene Vergütungsvereinbarung auch tatsächlich durch den Mandanten akzeptiert und umgesetzt wird, d.h. rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO

Rz. 150 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 36 RVG bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung) gemäß § 106...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3758]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 48 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[49] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3799]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verteidiger, Mehrfachverteidigung [Rdn 4925]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Vernehmungsbeistand [Rdn 4745]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Außergerichtliche Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG)

Rz. 21 Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich danach,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3304]

Rdn 3305 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3776]

Rdn 3777 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3593]

Rdn 3594 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3304. Rdn 3595 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128) zum 13.12.2019 nicht mehr mit der "einfac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 80 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Anwaltswechsel... / Leitsatz

Beauftragt eine Partei nach Abschluss eines Beweisverfahrens einen anderen Anwalt mit der Durchführung des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens, muss sie sich im Kostenfestsetzungsverfahrens eine fiktive Anrechnung der Verfahrensgebühren entgegenhalten lassen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.10.2021 – 6 W 107/20mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / III. Zu vermeiden

Rz. 17 Einige Verhaltensweisen sind als Gesprächsstörer zu entlarven und sollten in der Kommunikation des Anwalts mit seinem Mandanten vermieden werden.[17]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / G. Verfahren vor einem Schiedsgericht

Rz. 149 Gemäß § 36 RVG erhält der Anwalt eine Vergütung bei der Vertretung einer Partei im Schiedsverfahren nach Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses. Hierbei fallen die üblichen Gebühren, also Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr, wie im sonstigen gerichtlichen Verfahren an. I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO Rz. 150 Der Begriff des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / I. Grundlagen

Rz. 44 Die Verhandlung als Konfliktregulationsmöglichkeit soll im Unterschied zum Einsatz von Macht oder Recht vor allem auf den Interessenausgleich setzen und sich dabei als effektivere und effizientere Vorgehensweise erweisen.[35] Rz. 45 Die Verhandlungstrainerin Jutta Portner führt mit Bezug auf das Harvard-Konzept bestimmte Bedingungen an, die gegeben sein müssen, um von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, 2022 - Bestrebungen nach Schutz, Freiheiten und Digitalisierung

Nach einem weiteren, von der Corona- Krise geprägtem Jahr und einer Zeit zwischen Lockdown und Lockerungen ist das Bestreben der Bevölkerung nach mehr Freiheit gewachsen. Doch wie lässt sich das Bestreben nach mehr Freiheit mit dem Schutz der Bevölkerung vor Ansteckungsgefahren und der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vereinbaren? Fragen, mit denen sich der Gesetzgeber i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 46 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di...mehr