Rechtsanwalt A hat als Prozessbevollmächtigter in einem Zivilprozess für den Kläger K ein der Klage stattgebendes Urteil erwirkt, in dem dem Beklagten B auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Aufgrund dieser Kostenentscheidung beantragt Rechtsanwalt A die Festsetzung der Kosten gem. §§ 103 ff. ZPO gegen B. B vertritt die Auffassung, er habe den geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch in mehreren Teilzahlungen erfüllt.

Was hat der Prozessbevollmächtigte des B, Rechtsanwalt C, im Kostenfestsetzungsverfahren im Hinblick auf diese behaupteten Teilzahlungen vozutragen?

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