Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6 Nicht abziehbarer Drittaufwand

Wird ein Grundstück unentgeltlich überlassen, kann der Nutzende weder Abschreibungen noch laufende Kosten als Betriebsausgaben abziehen, falls er sich nicht an den Aufwendungen beteiligt hat. Hier geht es um die Fälle, dass der unentgeltlich überlassende Ehegatte entweder die Kosten des Grundstücks aus eigenen Mitteln aufgebracht hat oder gar nicht mit diesen Kosten belastet...mehr

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Gemeiner Wert / 3.1.2 Überlassung von Gegenständen

Erhält ein Betrieb unentgeltlich z. B. Werbematerial oder Verkaufsstände etc. zum Eigentum überlassen, liegen Betriebseinnahmen vor. Diese sind mangels einer Geldzahlung mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Hier wird es sich i. d. R. um abnutzbare oder auch geringwertige Wirtschaftsgüter handeln, die über die Abschreibungen den steuerlichen Gewinn mindern und den Vorgang...mehr

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Gemeiner Wert / 3.1.3 Betriebsaufgabe

Werden Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Betriebsaufgabe ins Privatvermögen überführt, sind diese mit dem gemeinen Wert zu bemessen; dieser bildet im Folgenden die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen[1] (Betriebsaufgabe).mehr

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Gemeiner Wert / 3.1.5 Einlage von Grundstücken

Werden Grundstücke innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Auch die Einlage eines Grundstücks in ein Betriebsvermögen gilt als Veräußerung, sofern diese innerhalb des 10-Jahreszeitraums seit Anschaffung erfolgt.[1] Wird die Einlage in eine Kapitalgesellschaft geleistet, ist sie mit dem ge...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.2 Individualbesteuerung

Die Nichtanerkennung des Drittaufwands betrifft nicht nur die Fälle einer Grundstücksüberlassung. Ähnliche Nachteile treten z. B. auf, wenn ein Ehegatte gelegentlich den Pkw des anderen für berufliche Fahrten nutzt, ohne dass dafür (im Voraus) ein Entgelt vereinbart und gezahlt wird. Die Abschreibungen auf den Pkw gehen steuerlich verloren, soweit sie auf die beruflichen Fa...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.4 Laufende Grundstückskosten

Hier unterscheidet der Große Senat des BFH bei Miteigentum der Ehegatten 2 Bereiche: Die allgemeinen Grundstückskosten, die das gesamte Gebäude betreffen, und "nutzungsbedingte" Grundstückskosten, die allein dem beruflich genutzten Raum zugerechnet werden können. Dazu gehören in erster Linie Aufwendungen für die Beheizung und Beleuchtung des Raums, ggf. auch Wasserverbrauch un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.4 Rechtsfolge (§ 12 Abs. 3 S. 3 KStG)

Rz. 172 Rechtsfolge des Ausscheidens aus der unbeschränkten Steuerpflicht eines EU- oder EWR-Staats nach Abs. 1 S. 1 oder bei Ausscheiden aus der Ansässigkeit eines EU- oder EWR-Staats aufgrund einer Verlegung von Geschäftsleitung und/oder Sitz in einen Drittstaat nach Abs. 3 S. 2 ist, dass die Körperschaft fiktiv als aufgelöst gilt und eine Liquidationsbesteuerung entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Da § 12 Abs. 1 KStG nur für grenzüberschreitende Beziehungen gilt, diskriminiert die Vorschrift diese Beziehungen und begründet europarechtliche Bedenken. Insbes. schränkt sie die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV ein, da sie die Gründung und die Erweiterung von Betriebsstätten im Ausland durch die Überführung von Wirtschaftsgütern behindert. Rechtfertigungsgrü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.1 Rechtsfolge auf der Ebene der Körperschaft

Rz. 145 Rechtsfolge der Anwendung des Abs. 2 ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen sind, also kein Gewinn realisiert wird. Dies betrifft nur diejenigen Wirtschaftsgüter, für die die Bundesrepublik ein Besteuerungsrecht hat (inl. Betriebsstätte). Wie diese Wirtschaftsgüter nach ausl. Recht angesetzt werden, ist ohne Bedeutung. Das Gesetz mach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.3 Rechtsfolge bei Nichtanwendung des § 12 Abs. 2 KStG

Rz. 153 Ist § 12 Abs. 2 KStG nicht anwendbar, weil die beteiligten Körperschaften nicht in demselben Drittstaat ansässig sind, oder sind sonst die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht erfüllt, führt die Verschmelzung grundsätzlich zu einer steuerpflichtigen Vermögensübertragung. Die übertragende Körperschaft ist hiervon nur insoweit betroffen, als Vermögen in Deutschland ...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / a) Ehebezogene Zuwendung

Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[13] hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden,[14] dass eine Zuwendung unter Ehegatten kein eheneutrales Rechtsgeschäft ist, sondern eine ehebezogene Zuwendung, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhal...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1.4 Erfassung von Wertminderungen

Die buchungstechnische Erfassung von Abschreibungen auf das Vorratsvermögen richtet sich nach der Ausgestaltung der Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren versus Umsatzkostenverfahren), der Art der betroffenen Gegenstände (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren versus fertige und unfertige Erzeugnisse) und der Höhe der Abschreibungen (übliche versus unübliche Abs...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.1 Überblick

Die steuerrechtliche Niederstbewertung des Umlaufvermögens ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hiernach dürfen Vorratsgüter mit ihrem Teilwert angesetzt werden, soweit er aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem an ihre Stelle tretenden Wertansatz liegt, jeweils vermindert um etwaige steuerliche Abzüge...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2 Teilwertabschreibungen in der Steuerbilanz

2.1 Überblick Die steuerrechtliche Niederstbewertung des Umlaufvermögens ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Hiernach dürfen Vorratsgüter mit ihrem Teilwert angesetzt werden, soweit er aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem an ihre Stelle tretenden Wertansatz liegt, jeweils vermindert um etwaige steue...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3 Verlustermittlung

2.3.1 Wiederbeschaffungskosten Die steuerrechtlichen Grundsätze zur Bestimmung des Teilwerts von Vorratsgütern über deren betriebsindividuelle Wiederbeschaffungskosten entsprechen jenen des Handelsbilanzrechts. Die Rechtsprechung erkennt jedoch nur nachhaltig gesunkene Wiederbeschaffungskosten als Grund für Teilwertabschläge an.[1] Auf die Höhe des erzielbaren Einzelveräußeru...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zuschreibung

Zusammenfassung Überblick Vorräte sind nach dem Bewertungsprogramm des § 253 Abs. 4 HGB zu jedem Abschlussstichtag auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Das erfordert einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. des niedrigeren Buchwerts mit dem Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Diese Niederstbewertung ist für das Hand...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 3 Zuschreibungen

Vorratsgüter sind in der Handelsbilanz zuzuschreiben, wenn auf diese Vermögensgegenstände in der Vergangenheit eine Niederstwertabschreibung vorgenommen worden ist, der Grund für diese Abschreibung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen ist und die Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag noch zum Betriebsvermögen gehören. Die Obergrenze der Bewertung bilden die ursprün...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1 Niederstwertabschreibungen in der Handelsbilanz

1.1 Relevante Wertmaßstäbe Vorräte sind als Bestandteil des Umlaufvermögens in der Handelsbilanz nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem Minimum aus Zugangswert (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) bzw. Buchwert und Stichtagswert anzusetzen. Als relevante Ausprägungen des Stichtagswerts von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens nennt § 253 Abs. 4 Satz 1, 2 HGB. de...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / Zusammenfassung

Überblick Vorräte sind nach dem Bewertungsprogramm des § 253 Abs. 4 HGB zu jedem Abschlussstichtag auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Das erfordert einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. des niedrigeren Buchwerts mit dem Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Diese Niederstbewertung ist für das Handels- und Steuer...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.3 Verkaufswert

Steuerliche Besonderheiten ergeben sich auch bei der verlustfreien Bewertung. Zur Ableitung des Teilwerts ist das in Tab. 2 dargestellte Schema wie folgt zu modifizieren: Steuerlich nicht als Abzugsposten anerkannt sind künftige Zinskosten bzw. ein aus der Kapitalbindung resultierender Zinsverlust. Diese Aufwendungen (Mindereinnahmen) gehören nach Ansicht des BFH zu den allge...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1.3 Verlustermittlung

Der Betrag einer Niederstwertabschreibung ergibt sich als Differenz zwischen dem vom Beschaffungs- oder Absatzmarkt abgeleiteten beizulegenden Wert (Wiederbeschaffungskosten, Wiederherstellungskosten oder Verkaufswert) und dem höheren Buchwert eines Vorratsguts (vgl. Tab. 2). Die Wiederbeschaffungskosten sind analog zu den Anschaffungskosten nach den jeweils geltenden Verhält...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.4 Sonderfall unfertige Bauaufträge

Eine letzte Besonderheit der steuerrechtlichen verlustfreien Bewertung betrifft die Behandlung unfertiger Bauaufträge. Bei diesen sind handelsrechtlich Verluste aufgrund nicht kostendeckender Veräußerungserlöse vorrangig durch eine Niederstwertabschreibung zu erfassen. Übersteigt der Verlust die am Abschlussstichtag aktivierten Herstellungskosten, ist der überschießende Betr...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.2 Wiederherstellungskosten

Die Wiederherstellungskosten sind für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung stets auf Vollkostenbasis zu ermitteln. Sie umfassen sämtliche aktivierungsfähigen Herstellungskostenbestandteile nach § 255 Abs. 2 HGB sowie bereits angefallene Verwaltungsgemein- und Vertriebskosten.[1] Maßgeblich sind die betriebsindividuellen Verhältnisse. Günstigere Produktionsmöglichkeiten i...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1.1 Relevante Wertmaßstäbe

Vorräte sind als Bestandteil des Umlaufvermögens in der Handelsbilanz nach dem strengen Niederstwertprinzip mit dem Minimum aus Zugangswert (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) bzw. Buchwert und Stichtagswert anzusetzen. Als relevante Ausprägungen des Stichtagswerts von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens nennt § 253 Abs. 4 Satz 1, 2 HGB. den niedrigeren Wert, der si...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.3.1 Wiederbeschaffungskosten

Die steuerrechtlichen Grundsätze zur Bestimmung des Teilwerts von Vorratsgütern über deren betriebsindividuelle Wiederbeschaffungskosten entsprechen jenen des Handelsbilanzrechts. Die Rechtsprechung erkennt jedoch nur nachhaltig gesunkene Wiederbeschaffungskosten als Grund für Teilwertabschläge an.[1] Auf die Höhe des erzielbaren Einzelveräußerungspreises kommt es nicht an.[...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 1.2 Absatz- versus Beschaffungsmarkt

Die Höhe des Vergleichswerts hängt u. a. davon ab, ob er aus einer beschaffungs- oder absatzorientierten Sicht bestimmt wird. Hierzu haben sich Konventionen herausgebildet, die in Abhängigkeit von der Art der zu bewertenden Vorratsgüter unterschiedliche Verfahrensweisen vorsehen. Sie sind in Tab. 1 dargestellt. Tab. 1: Relevante Marktseite für die Niederstbewertung des Vorrat...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 4 Literaturhinweise

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Teilbd. 1, 6. Aufl. 1995. Beck’scher Bilanz-Kommentar, Handels- und Steuerbilanz, §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen, 12. Aufl. 2020. Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.), Haufe HGB Bilanz Kommentar, 11. Aufl. 2020. Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt-Kommentar, 155. EL, Nov. 2020. Groh, DB 1985...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.2 Teilwertvermutungen und Möglichkeiten ihrer Widerlegung

Zur Vereinfachung der Teilwertschätzung in der Praxis hat die Finanzrechtsprechung Vermutungen aufgestellt, die als Ausdruck allgemeiner Erfahrungssätze gelten (vgl. Tab. 3). Diese Vermutungen deuten den Teilwert ganz überwiegend beschaffungsorientiert. Der Grund liegt in der gesetzlichen Definition dieses Wertmaßstabs, die auf die Wertschätzung eines potenziellen Betriebserw...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 2.4 Gängigkeitsabschläge

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine Einteilung von Vorratsgütern in Gängigkeitsklassen geeignet sein, Folgerungen für deren Teilwert zu ziehen. Insbesondere lasse eine längere Lagerdauer ggf. auf Veralterung und/oder Qualitätsminderung von Waren und eine deshalb notwendig werdende Preissenkung oder gar Aussonderung als unverkäuflich schließen.[1] Über diese Indiz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.1 Systematik

Rz. 39a Rechtsfolge der Zinsschranke ist nach § 4h Abs. 1 EStG, dass die Zinsen nicht abziehbar sind, soweit sie die Zinseinnahmen und darüber hinaus das verrechenbare EBITDA übersteigen. Das verrechenbare EBITDA beträgt nach § 4h Abs. 1 S. 2 EStG 30 % des EBITDA des laufenden Jahrs zuzüglich des nicht ausgenutzten Vortrags an verrechenbarem EBITDA der 5 vorhergehenden Jahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7 Gesonderte Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags (Abs. 4)

Rz. 172 Der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag sind nach § 4h Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Festgestellt werden nur die nicht abgezogenen und damit vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Die im laufenden Jahr abziehbaren Zinsaufwendungen werden nicht gesondert festgestellt, sondern gehen als unselbstständige Besteuerungsgrundlagen in den Steuerbescheid des laufenden Jahrs ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 14 § 4h EStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik des § 4h EStG, der Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnet. Rz. 14a Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betrifft in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dann einen nur für die Zinsschranke geltenden Begriff der "Zinsaufwendungen"...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / a) Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen

Vorsicht ist angebracht, wenn ein betrieblich genutztes – und damit zum Betriebsvermögen gehörendes – häusliches Arbeitszimmer z.B. anlässlich einer Betriebsaufgabe entnommen oder das Grundstück veräußert wird. Beachten Sie: Hierzu hat der BFH mit Urteil v. 16.6.2020[34] entschieden, dass für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit der sich na...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / b) Arbeitszimmer-Nutzung im Rahmen mehrerer Einkunftsarten

Aufwendungen = Aufteilung nach Nutzungsanteil: Nutzt ein Steuerpflichtiger ein Arbeitszimmer im Rahmen mehrerer Einkunftsarten, sind die darauf getätigten Aufwendungen entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen auf die verschiedenen Einnahmequellen aufzuteilen. Der BFH sieht keinen Grund, den Abzug der Kosten für ein intensiv, aber nur im Rahmen einer einzigen Einkunfts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für ein häusli... / e) Miteigentum

Nutzt ein Miteigentümer-Ehegatte allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als WK geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden[28].mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für ein häusli... / c) Abziehbare Aufwendungen

Dem Grunde nach abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung/Herstellung/Reparatur des Gebäudes/der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Gebäude-AfA, Reparaturaufwendungen, Feuerversicherung, Schornsteinfegergebühren, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Wassergeld, Stromkosten, Heizungskosten, Reinigungskosten; Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Instandsetzung vor Anschaff... / 3. Praxisbeispiel

Welche Auswirkungen sich im Einzelnen ergeben können, soll das nachfolgende Praxisbeispiel verdeutlichen. Beispiel B erwirbt ein Mehrfamilienhaus (Verkehrswert 800.000 EUR) zum 31.12.2018 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von seinem Vater A gegen Auszahlung seiner Schwester C mit 400.000 EUR. Davon entfallen 50.000 EUR auf den Grund und Boden. In 2019 investiert B in neue F...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen, Überblick n... / 5.2 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Bewertung von Rückstellungen

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen. Danach sind Rückstellungen höchstens unter Berücksichtigung folgender Grundsätze anzusetzen: Nach § 6...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Abschreibungen

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.10 Abschreibungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 235 Soweit Wirtschaftsgüter beruflich, d. h. im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG, genutzt werden, sind auch die Abschreibungen Werbungskosten. § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG enthält damit eine Ausnahme von dem sonst für Überschusseinkünfte geltenden Abflussprinzip des § 11 EStG; soweit die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr beträgt und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.2 Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen

Rz. 46 Von dem Grundsatz, dass Geldabflüsse (Geldausgaben) Werbungskosten sind, gibt es jedoch eine Ausnahme. Soweit Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands gehören, sind diese Aufwendungen keine (sofort abziehbaren) Werbungskosten.[1] Sie sind dem Grunde nach zwar Werbungskosten; § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG verbietet aber, entgegen § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten absetzbar sind die Vollkosten für das Kfz abzüglich: der Kosten für private Nutzung; der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, soweit sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG beschränkt absetzbar sind. Diese nichtabzugsfähigen Werbungskosten sind so zu berechnen, dass aus den tatsächlichen Aufwendungen die Kosten pro km erm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten anzusetzen sind sämtliche durch den Unfall verursachten Aufwendungen des Stpfl. Dazu gehören die Ausgaben für die Reparatur des Kfz, aber auch für die Reparatur anderer Gegenstände, die durch den Unfall beschädigt worden sind.[1] Wird der beschädigte Wagen nicht repariert, ist die durch den Unfall herbeigeführte Wertminderung als Werbungskosten anzusetzen ...mehr