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Vorräte: Abschreibung/Zuschreibung / 1.3 Verlustermittlung

Prof. Dr. Harald Kessler, Dr. Carola Rinker
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Der Betrag einer Niederstwertabschreibung ergibt sich als Differenz zwischen dem vom Beschaffungs- oder Absatzmarkt abgeleiteten beizulegenden Wert (Wiederbeschaffungskosten, Wiederherstellungskosten oder Verkaufswert) und dem höheren Buchwert eines Vorratsguts (vgl. Tab. 2).

Die Wiederbeschaffungskosten sind analog zu den Anschaffungskosten nach den jeweils geltenden Verhältnissen auf den Beschaffungsmärkten des Unternehmens zu bestimmen. Die Wiederherstellungskosten ermitteln sich analog zu den Herstellungskosten unter identischer Abgrenzung auf Basis der aktuellen Kosten- und Mengenrelationen am Abschlussstichtag. Die Ausübung von Bewertungswahlrechten bei der Bestimmung der Herstellungskosten im Zugangszeitpunkt spiegelt sich in den Wiederherstellungskosten wider.[1] Einer eingeschränkten Verwendbarkeit der zu bewertenden Vorratsgüter ist durch angemessene Gängigkeitsabschläge Rechnung zu tragen. Dies geschieht in der Praxis vielfach außerhalb der dargestellten Bewertungsschemata in pauschaler Form.

 
Beschaffungsorientierte Bewertung Absatzorientierte Bewertung
Bewertungsmaßstab Wiederbeschaffungskosten Bewertungsmaßstab Wiederherstellungskosten Bewertungsmaßstab Verkaufswert
Wiederbeschaffungspreis Wiederherstellungseinzelkosten voraussichtlicher Einzelveräußerungspreis (ohne USt)
+ Wiederbeschaffungsnebenkosten + angemessene Teile der Wiederherstellungsgemeinkosten
– kalkulierte Erlösschmälerungen
– Wiederbeschaffungspreisminderungen
(- Gängigkeitsabschläge) – Verpackungskosten und Aus-gangsfrachten
(- Gängigkeitsabschläge) – noch anfallende allgemeine Vertriebskosten
– noch anfallende anteilige Verwaltungskosten (strittig)
– noch anfallende Herstellungskosten bei unfertigen Erzeugnissen
– Kapitaldienstkosten bei längerer Lagerung (Zinsverlust)
(- Gängigkeitsabschläge)
=...

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