Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1133 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 97–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1134 [Bildung des Investit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.2 Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Rz. 1153 [Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 41] Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 643 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern (nur) über eine Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 659) und bei Benutzung öffen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 633 Begriff der Werbungskosten Zu den Werbungskosten bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitszimmer

Rz. 672 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 676). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich. Auch wenn das Zim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.3 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rz. 1155 Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden (→ Tz 1156), wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus drei Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 46–48] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 668 Arbeitsmittel → Tz 666, → Tz 669 ff. Arbeitszimmer → Tz 672 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1119 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 602 [Bruttoarbeitslohn → Zeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand außerhalb des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 138 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1037 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einzelheiten zur Wahl der Gewinnermittlungsart siehe → Tz 978 ff. Rz. 1038 Steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach IFRS / 5.2 Anwendungsbeispiel

Rz. 56 Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.1 Behandlung im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Ein Nachrangdarlehen ist bilanziell immer als Verbindlichkeit zu passivieren. In Abhängigkeit vom jeweiligen Darlehensgeber kommt dabei ein Ausweis als "Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten"[1], "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen"[2] bzw. "sonstige Verbindlichkeiten" in Betracht. Weil der nachrangige Gläubiger aber zugunsten bestimmter oder aller anderen v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 19–22 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 49. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altlastensanierung / 3 Teilwertabschreibung

Ist der Teilwert des Grund und Bodens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung [1] niedriger als dessen Anschaffungskosten, "kann" dieser nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden. Wichtig Keine Bindung an den handelsbilanziellen Ansatz Das steuerliche Wahlrecht besteht in erster Linie darin, dass – im Unterschied zum HGB – die Vornahme einer Teilwertabschreib...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2.1 AfA nach § 7 Abs. 1, 4, 5 und 6 EStG (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UmwStG)

Rz. 99 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UmwStG schreibt eine Modifikation der Bemessungsgrundlage vor und gilt für folgende AfA-Methoden: die lineare AfA gem. § 7 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG für bewegliche, unbewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, die lineare AfA gem. § 7 Abs. 4 und 5a ggf. i. V. m. § 7a Abs. 9 EStG für Gebäude, die degressive AfA gem. § 7 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2.2 AfA nach § 7 Abs. 2 EStG (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 103 Wenn der Einbringende ein Wirtschaftsgut degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben hat, so führt die übernehmende Gesellschaft auch diese AfA-Methode fort. Bemessungsgrundlage der degressiven AfA ist gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwStG der von der übernehmenden Gesellschaft angesetzte Zwischenwert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll die Restnutzungsdauer im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.1 Bewertung

Rz. 67 Die übernehmende Gesellschaft hat die Buchwerte bzw. die Anschaffungskosten zu übernehmen und die Abschreibungen des Einbringenden fortzuführen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der AfA-Methode, des AfA-Satzes als auch hinsichtlich der ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Ein Wechsel der AfA-Methode ist nur zulässig, soweit auch der Einbringende, z. B. bei ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.1 Grundsatz

Rz. 95 Trotz der teilweisen Aufdeckung der stillen Reserven tritt die übernehmende Gesellschaft gem. § 23 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG grundsätzlich auch in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden ein. Dies führt zur Anwendung der sog. Fußstapfentheorie mit der Folge, dass aus der Sicht der übernehmenden Gesellschaft kein Anschaffungsvorgang vorliegt.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2.3 Nicht ausdrücklich geregelte Sachverhalte

Rz. 104 § 23 Abs. 3 S. 1 UmwStG enthält keine Regelung für die erhöhte AfA gem. der §§ 7c ff. EStG, welche nicht zusätzlich zur regulären AfA, sondern nur alternativ berücksichtigt werden kann. Aufgrund der fehlenden Regelung sind die aufgedeckten stillen Reserven wohl wie nachträgliche Anschaffungskosten zu behandeln, sodass der Aufstockungsbetrag der Bemessungsgrundlage fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.3.2 Modifikation der Abschreibungsmodalitäten (§ 23 Abs. 3 S. 2 UmwStG)

Rz. 189 § 23 Abs. 3 S. 2 UmwStG legt fest, dass die Aufstockung für Zwecke der AfA zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, in welches das schädliche Ereignis fällt, vorzunehmen und im Übrigen die weitere AfA wie im Fall einer "Aufstockung" auf einen Zwischenwert zu berechnen ist.[1] Rz. 190 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Allgemeines

Rz. 151 Falls es gem. § 22 Abs. 1 UmwStG ggf. i. V. m. Abs. 3, 6 oder 7 UmwStG zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt, hat die übernehmende Gesellschaft gem. § 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG im Jahr des Eintritts des den Einbringungsgewinn I auslösenden schädlichen Ereignisses die Möglichkeit, die aktuellen Buchwerte der vormals eingebrachten Wirtschaftsgüter i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 8. Auseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten

Immer wenn sich im Nachlass Immobilien befinden, die auf die Erben aufgeteilt werden, fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Hierzu ist das Urteil des BFH vom 9.7.2013[36] einschlägig. In der Pressemitteilung hierzu heißt es: Zitat "Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bei zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungsnebenkosten führen, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / VI. Sukzessiver Zuwendungsnießbrauch für den Ehepartner – Zurückweisung

Bei einem aufschiebend bedingt auf sein Überleben für den Ehepartner des Übertragenden eingeräumten Sukzessivnießbrauch handelt es sich um einen Zuwendungsnießbrauch (EStG-Folge: AfA-Verlust!)[59]. Viele Mandanten, die sich bei einer Schenkung den Nießbrauch vorbehalten, der nach ihrem Tod dem Ehepartner "zustehen soll", übersehen, dass es beim Ehepartner zu einer Besteuerung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geringwertige Wirtschaftsgüter

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (ohne als Vorsteuer abziehbare USt) von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1–3 EStG; > Einkünfte) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll als > Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.1 Finanzierung in Form des Cashflows

Bisher gebundenes Kapital wird in frei verfügbare Zahlungsmittel (liquide Mittel) umgewandelt. Diese Art der Innenfinanzierung erfolgt zum einen über die normalen Umsatzerlöse und zum anderen durch sonstige Geldfreisetzungen (z. B. Rationalisierung). Folgende 2 Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Unternehmung fließen in einer Periode liquide Mittel aus dem normalen betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Kosten senken und Leistu... / 4 Mögliches Einsparpotenzial berechnen

Welche Einsparungen lassen sich durch Cloud und Co. erzielen? Ein sehr stark vereinfachtes Beispiel einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt die möglichen jährlichen monetären Vorteile des ASP (vgl. Tab. 1).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Anpassung der bisher kumulierten Abschreibungen und der Bruttobuchwerte im Anlagenspiegel

Tz. 120 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bei Anwendung des Neubewertungsmodells ergibt sich die Frage, wie die bisherigen kumulierten planmäßigen und ggf. außerplanmäßigen Abschreibungen/Zuschreibungen sowie die Bruttobuchwerte im Anlagenspiegel zu behandeln respektive darzustellen sind. Analog zu IAS 16.35 sind für immaterielle Vermögenswerte folgende zwei Möglichkeiten erlaubt (I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Planmäßige Abschreibung

a. Grundsätzliches Tz. 124 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend der Definition von Vermögenswerten respektive immateriellen Vermögenswerten ist ihnen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen inhärent. Im Laufe der Zeit kann dieser künftige Nutzen indes verbraucht werden, wenn die Nutzungsdauer begrenzt ist. Aufgabe der planmäßigen Abschreibung ist es, diesen Verbrauch an bewer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Außerplanmäßige Wertberichtigungen (Abschreibungen und Zuschreibungen)

Tz. 141 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die bilanzielle Behandlung von außerplanmäßigen Wertberichtigungen (Abschreibungen und Zuschreibungen) wird in IAS 36 für verschiedene Vermögenswerte, so auch für immaterielle Vermögenswerte, geregelt. Mithin wird in IAS 38 in Bezug auf die Wertberichtigung von immateriellen Vermögenswerten lediglich auf IAS 36 und die Erläuterungen hierzu v...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.1.3 Planmäßige Abschreibung des Leasinggegenstands

Der Leasinggegenstand ist in der Bilanz des Leasingnehmers zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlichen Abschreibungstabellen abzuschreiben.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.1.5 Buchung von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen des Leasingnehmers sind (bei Zuordnung des Leasinggegenstands zum Leasingnehmer) ebenfalls nach der Zinsstaffelmethode auf die Grundmietzeit (bzw. noch ausstehende Laufzeit) zu verteilen. Damit erfolgt die Zuordnung im gleichen Verhältnis wie die Verteilung des gesamten Zins- und Kostenanteils. Eine lineare Verteilung ist in diesem Fall nicht sachgerecht. Pra...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Umfang und Art der Angaben

Tz. 80 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend dem management approach ist die Anzahl der darzustellenden Messgrößen durch die Art und den Umfang der für interne Zwecke ermittelten Ergebnisgröße determiniert sowie durch die Menge und Zusammensetzung der Daten, die neben der Ergebnisgröße regelmäßig dem obersten Entscheidungsträger übermittelt werden (IFRS 8.23). Die einzige S...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bestimmung der Abschreibungsmethode

Tz. 137 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Als Abschreibungsmethode ist jene Methode zu wählen, die den erwarteten Verlauf des Nutzenverbrauchs des immateriellen Vermögenswertes widerspiegelt (IAS 38.97f.). Grundsätzlich existiert eine Vielzahl von möglichen Abschreibungsmethoden. Der IASB nennt als mögliche Abschreibungsmethoden ausdrücklich die lineare (straight-line), die degressi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Ausweis und angabepflichtige Informationen

Tz. 150 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Ausweis von immateriellen Vermögenswerten ist in IAS 38 nicht explizit geregelt. Hinweise auf den Ausweis von immateriellen Vermögenswerten werden in IAS 1 gegeben. So zählen die immateriellen Vermögenswerte zu den Posten, die gem. IAS 1.54 in der Bilanz separat darzustellen sind (vgl. hierzu ausführlich Brücks/Ehrcke, in: Internationale...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätzliches

Tz. 124 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend der Definition von Vermögenswerten respektive immateriellen Vermögenswerten ist ihnen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen inhärent. Im Laufe der Zeit kann dieser künftige Nutzen indes verbraucht werden, wenn die Nutzungsdauer begrenzt ist. Aufgabe der planmäßigen Abschreibung ist es, diesen Verbrauch an bewertetem wirtschaftli...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Bestimmung der Nutzungsdauer

Tz. 128 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Nutzungsdauer spiegelt allgemein die Anzahl der Perioden wider, in der mit einem Nutzenzufluss durch den (immateriellen) Vermögenswert wahrscheinlich zu rechnen ist. Da die Bestimmung der Nutzungsdauer einen Blick in die mit Unsicherheit behaftete Zukunft verlangt, handelt es sich letztlich immer um eine Schätzung, die im Ermessen des Ma...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.2 Buchhalterische Abbildung unter Anwendung der Zinsstaffelmethode und Erfassung der Leasingverbindlichkeit in Höhe der gesamten Leasingraten

In Literatur und Praxis ist noch eine alternative buchhalterische Abbildung der Buchungen beim Leasingnehmer anzutreffen.[1] Der Unterschied zur dargestellten Buchungsmethodik besteht darin, dass die Leasingverbindlichkeit in Höhe der gesamten Leasingraten ausgewiesen wird. Diese alternative Buchungstechnik soll anhand des vorherigen Beispiels "Buchung eines Vollamortisation...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Abbildung im Jahresabschluss

Tz. 121 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Neubewertung eines immateriellen Vermögenswertes kann zu folgenden Situationen führen, die jeweils eine unterschiedliche Behandlung im Jahresabschluss erfordern: Tz. 122 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Im erste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz- und GuV-Analyse übe... / 2.2 Kosten und Ergebnisse

In diesem Bereich der Tabelle werden die Kosten Ihres Unternehmens aufgelistet und abschnittsweise die Ergebnisse in Form eines Saldos zwischen Erlösen und Kosten angezeigt. Der Material-/Wareneinsatz wird hervorgehoben, da er innerhalb der Kennzahlen eine wichtige Bezugsgröße zum Gesamtertrag darstellen kann. Auch hier besteht wieder die Möglichkeit, zwischen Produktion/Han...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Anschaffungskostenmodell

Tz. 107 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Bei einer Folgebewertung mit dem Anschaffungskostenmodell sind die immateriellen Vermögenswerte gem. IAS 38.74 mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, dh. mit den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei der Zugangsbewertung ggf. vermindert um die kumulierten planmäßigen Abschreibungen und um di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Carrying amount

Tz. 34 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Buchwert (carrying amount) ist der Betrag, mit dem ein Vermögenswert in der Bilanz angesetzt wird, nachdem kumulierte planmäßige Abschreibungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen/Wertminderungen und Zuschreibungen/Wertaufholungen berücksichtigt worden sind.mehr