Nutzt ein Miteigentümer-Ehegatte allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als WK geltend machen, wenn
- die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und
- Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden[28].
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