Nutzt ein Miteigentümer-Ehegatte allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als WK geltend machen, wenn

  • die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und
  • Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden[28].

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