Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.4 Widerruf

Der Widerruf einer (rechtmäßigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn die Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt, einer Auflage oder einer Bedingung versehen ist.[1] Das Finanzamt versieht Stundungen i. d. R. mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Dies bedeutet aber nicht, dass es nach Belieben die Stundung widerrufen kann. Zulässig ist dies nur bei einem sachlich zu rechtfe...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3.2 Festsetzung und Erhebung der Zinsen

Die Stundungszinsen werden regelmäßig zusammen mit der Stundungsverfügung durch schriftlichen Zinsbescheid festgesetzt. I. d. R. sind die Stundungszinsen zusammen mit der letzten Rate zu zahlen. Bei einer Aufhebung der Stundungsverfügung (Rücknahme oder Widerruf) sind auch die auf ihr beruhenden Zinsbescheide aufzuheben oder zu ändern.[1] Praxis-Beispiel Änderung des Zinsbesch...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.4 Erweiterte Korrekturmöglichkeit

Nach § 173 Abs. 2 AO sind Steuerbescheide, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur dann korrekturfähig, wenn eine Steuerhinterziehung[1] oder eine leichtfertige Steuerverkürzung[2] vorliegt. Dabei gilt die Änderungssperre wegen vorangegangener Außenprüfung auch dann, wenn Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen wür...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.4 Zinsschuldner

Zinsschuldner ist gem. § 235 Abs. 1 Satz 2 AO derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Danach ist der Schuldner der hinterzogenen Steuern auch der Zinsschuldner. Ob er an der Steuerhinterziehung beteiligt war, ist unerheblich.[1] Daher sind auch gegen Erben des verstorbenen Hinterziehers Zinsen festzusetzen. Hat bei zusammenveranlagten Ehegatten nur ...mehr

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Einspruch / 3.3 Einspruch gegen Grundlagenbescheide

Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können gem. § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses, nicht aber des Folgebescheids angegriffen werden. Damit wird verfahrensrechtlich für das Einspruchsverfahren dem unabdingbaren Grundsatz der zwingenden Übernahme der in einem Grundlagenbescheid getroffenen materiellen Feststellungen in den Folgebescheid Rechnung getragen. Es h...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2 Androhung des Zwangsgelds

Das Zwangsgeld muss nach § 332 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO schriftlich angedroht werden. Die Androhung muss enthalten den Adressaten, die Angabe der zu erzwingenden Handlung, die Setzung einer (nochmaligen) angemessenen Frist zur Befolgung der Anordnung[1] die Höhe des angedrohten Zwangsgelds [2] eine Begründung.[3] Dazu ist mindestens die Angabe der Vorschriften erforderlich, aus dene...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.2 Taterfolg

Für das Vorliegen einer Steuerhinterziehung ist weiterhin erforderlich, dass es zu einer Steuerverkürzung oder zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil gekommen ist. Steuern sind verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder e...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.2 Hinterziehungszinsen

Als Folge einer Steuerhinterziehung können von der Finanzbehörde auch Hinterziehungszinsen[1] festgesetzt werden. Eine derartige Festsetzung ist wiederum nur bei Vorliegen einer vorsätzlichen Steuerverkürzung [2] möglich. Dies hat zur Folge, dass derjenige, der leichtfertig Steuern verkürzt[3], im Einzelfall aus der Tat einen beachtlichen Zinsvorteil erlangt, soweit dieser ni...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3.3 Verzicht auf Festsetzung

Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann gem. § 234 Abs. 2 AO aus Billigkeitsgründen verzichtet werden. Dies kann z. B. in Betracht kommen[1] bei Katastrophenfällen, bei längerer Arbeitslosigkeit des Steuerschuldners, bei bisheriger pünktlicher Erfüllung der Zahlungspflichten und erstmaliger Inanspruchnahme einer Stundung, bei Stundung im Hinblick auf belegbare, demnächst fälli...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 2 "Kann"-Regelung (Abs. 1)

Sie gilt als Grundregel für die Fälle, in denen die "Muss-Regelung" des § 152 Abs. 2 AO nicht anzuwenden ist. "Kann-Fälle" betreffen demnach zum einen Steuererklärungen, u. a. ESt-Erklärungen, wenn diese zwar verspätet, aber vor dem 1.3. des Zweitfolgejahres abgegeben wurden. Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn eine gesetzliche oder behördliche Frist für di...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3.1 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt an dem ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Bei einer Stundung ab Fälligkeit beginnt der Zinslauf am Tag nach Ablauf der ggf. verlängerten Zahlungsfrist. Praxis-Beispiel Ermittlung des Zinsbeginns Fälligkeitstag ist der 11.3.00 (Freitag). Der Zinslauf beginnt am 12.3.00 (Samstag). Praxis-Beispiel Fälligkeitstag fällt aufs Wochenende Fälligkeitstag ...mehr

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Einspruch / Zusammenfassung

Überblick Hält der Steuerpflichtige einen Steuerverwaltungsakt für rechtswidrig, hat er die Möglichkeit, dessen nochmalige Überprüfung durch das Finanzamt herbeizuführen. Hierzu steht ihm das kostenfreie außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren in Form des Einspruchs zur Verfügung. Es ist als Fortsetzung des Besteuerungsverfahrens ausgestaltet ("verlängertes Festsetzungsverf...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3 Stundungszinsen

Für die Dauer einer Stundung von Steuern werden gem. § 234 Abs. 1 Satz 1 AO Zinsen erhoben. Auf sie kann jedoch nach § 234 Abs. 2 AO ganz oder teilweise verzichtet werden. Der Zinssatz beträgt nach wie vor 0,5 % pro vollem Monat.[1] 3.1 Berechnung der Zinsen Der Zinslauf beginnt an dem ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Bei einer Stundung ab Fälligkeit beginnt der Z...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.3 Sicherheitsleistung

Die Stundung soll nach § 222 Satz 2 AO i. d. R. nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Diese vom Gesetz aufgestellte Regel ist in der Praxis die Ausnahme. Zum einen ist der Aufwand der Sicherheitsleistung bei relativ kleinen Beträgen und kurzfristiger Stundung zu hoch, sodass nur bei großen Beträgen und langfristigen Stundungen eine Sicherheit zweckmäßig ist. Zum ande...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 3 Festsetzung des Zwangsgelds

Führt der Steuerpflichtige die zu erzwingende Handlung innerhalb der in der Androhung bestimmten Frist nicht durch, setzt die Finanzbehörde nach § 333 AO das Zwangsmittel fest. Sie braucht nicht zu warten, bis die Einspruchsfrist gegen die Androhung des Zwangsgelds abgelaufen oder bis über einen Einspruch gegen die Androhung entschieden ist. Die Fälligkeit ergibt sich i. d. ...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 4 Gefährdung von Abzugsteuern

Diese Ordnungswidrigkeit betrifft in erster Linie Arbeitgeber, die vorsätzlich oder leichtfertig ihrer Verpflichtung, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen.[1] Die Tathandlung besteht also in der Verletzung der Einbehaltungspflicht und der Abführungspflicht von Steuerabzugsbeträgen. Abzugsteuern sind neben der Lohnst...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) BA-Abzug einer an einen Vermittler in Hongkong gezahlten Provision

Streitig ist, ob der BA-Abzug für eine Vermittlungsprovision nach § 16 AStG oder gem. § 160 AO zu versagen ist. Die Empfängerbezeichnung (hier: durch Angabe einer in Hongkong ansässigen Gesellschaft und deren alleinigen Gesellschafters; Vorlage eines Annual Return; Empfangsbestätigung des bar gezahlten Betrags; Auslandsüberweisungen an die Gesellschaft) ist auch dann ordnungs...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.1 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt mit dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs bei der Finanzbehörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder mit dem Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht.[1] Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn die Aussetzung der Vollziehung, die i. d. R. erst nach Einlegung des Einspruchs oder der Klage verfügt wird, rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eingangs d...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.4 Antragstellung

Die Stundung setzt nach § 222 Satz 2 AO regelmäßig einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus. Mit ihm sollten der begehrte Stundungszeitraum und die Art der Stundung, z. B. Ratenzahlung, angegeben und eine Begründung angefügt werden. Eine Stundung auch ohne Antrag ist z. B. möglich und geboten, wenn die Voraussetzungen hierfür offenbar vorliegen, z. B. wenn eine sachliche Här...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Klagebefugnis betreffend das Feststellungsverfahren bei insolventer KG

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer KG berührt das einheitliche Gewinnfeststellungsverfahren nicht, da dessen steuerliche Folgen die Gesellschafter persönlich betreffen. Die KG ist weiterhin gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO bis zu ihrer Vollbeendigung klagebefugt. Sie wird durch die für die insolvenzfreie Abwicklung der Gesellschaft vorgesehenen Liquidatoren vertreten. ...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis bei Betrug[...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.3 Fristsetzung

Welche Frist "angemessen" ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen hält die Finanzverwaltung im Regelfall eine Frist von 3 Wochen für angemessen. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.[1] Wichtig Androhungsfrist verlängert nicht Erklärungsfrist Durch die Fristsetzung in der Androhung wird die Steuererklärungsfris...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 4 Ersatzzwangshaft

Ist ein gegen eine natürliche Person festgesetztes Zwangsgeld uneinbringlich, kann das Amtsgericht auf Antrag der Finanzbehörde nach Anhörung des Pflichtigen Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei Androhung des Zwangsgelds hierauf hingewiesen worden ist.[1] Die Finanzbehörden sind angewiesen, einen solchen Hinweis in die Androhung des Zwangsgelds nur aufzunehmen, wenn hierfür b...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 7 Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung

Auch bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung[1] kommt eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt.[2] Die Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, sobald dem Täter oder seinem Vertreter die Einleit...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.1 Standardisierte Vollmacht

Auch für die Lohnsteuerhilfevereine existiert die komfortable Lösung für den Datenabruf mittels einer Vollmachtsvermutung. Das zwingend zu verwendende amtliche Vollmachtmuster zur Vertretung in Steuersachen liegt bereits seit längerem vor.[1] Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2016 und v. 8.7.2019 [2] wurde es aktualisiert (Anlage 2). Zusätzlich zur Vollmacht muss auch bei den Lohnsteu...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung

Ist die Vollziehung eines Steuerbescheids oder eines Bescheids über Kindergeld (Rückforderung) für ein Einspruchs- oder Klageverfahren nach § 361 AO, § 69 FGO ausgesetzt worden und hat der Einspruch oder die Klage ganz oder teilweise keinen Erfolg, ist der nunmehr nachzuzahlende ("geschuldete"[1]) Steuerbetrag gem. § 237 Abs. 1 AO zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt nach wie v...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.15 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die wie auch immer geartete Mitwirkung bei der sog. Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist nach § 26 Abs. 2 StBerG unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR bedroht.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzierung hinweist bzw. einzelne Firmen oder Banke...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.2 Angabe der zu erzwingenden Handlung

Die Androhung kann mit dem Verwaltungsakt verbunden werden, durch den das Tun, Dulden oder Unterlassen aufgegeben wird, z. B. mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.[1] Ansonsten ist dem Steuerpflichtigen nochmals anzugeben, welche Handlung erzwungen werden soll. Werden gleichzeitig mehrere Handlungen verlangt, z. B. mehrere Steuererklärungen, muss die Finanzbe...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.5 Rücknahme

Die Rücknahme einer (rechtswidrigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die Stundung wissentlich durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren.[1] Die Finanzbehörde kann in solchen Fällen jederzeit die Stundungsverfügung rückwirkend aufheben, für die Vergangenheit Säumniszuschläge anfordern und eine i...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.4 Höhe des Zwangsgelds

Das Zwangsgeld darf nach § 329 AO 25.000 EUR nicht überschreiten. Bis dahin liegt die Höhe im Ermessen der Finanzbehörde. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Finanzämter sind gehalten, bei erstmaliger Androhung eines Zwangsgelds wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung i. d. R. mindestens 200 EUR festzusetzen. Im Übrigen soll der festzusetzende Betrag nac...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten aller ca. 730 zugelassenen Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 11.700 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) er...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zahlungen aufgrund eines Haftungsbescheides im Falle der Geschäftsführerhaftung

Zahlungen aufgrund eines auf § 69 AO gestützten Haftungsbescheides sind im Falle der Geschäftsführerhaftung grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht, da i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Unbeschränkte KSt-Pflicht einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Luxemburg

Der für den Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) maßgebende "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung" befindet sich dort, wo der für die Geschäftsführung maßgebliche Wille gebildet wird, wobei auf die sog. Tagesgeschäfte abzustellen ist. Erzielt eine Gesellschaft nahezu ihre gesamten Einnahmen aus dem Geschäftsbereich "Vermittlungstätigkeit für andere Gesellschaften", so ste...mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4.2 Abruf von Bescheinigungen ohne Nutzung der Kammer-Vollmachtsdatenbank

Steuerberater, die nicht die K-VDB nutzen, zählen zu den sonstigen Vollmachtnehmern, ebenso wie Angehörige i. S. d. § 15 AO, landwirtschaftliche Buchstellen oder ausländische Steuerberater, die nicht an der K-VDB teilnehmen. Sonstige Vollmachtnehmer übermitteln ihre Vollmachten ohne Vollmachtsvermutung. Um Vollmachten als sonstiger Vollmachtnehmer anlegen und übermitteln zu k...mehr

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Einspruch / 1.2 Kostenfreiheit

Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Einspruchsführer und Finanzamt haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen, unabhängig davon, wer im Einspruchsverfahren obsiegt. Obsiegt der Steuerpflichtige im anschließenden Gerichtsverfahren, werden ihm nach § 139 Abs. 1 FGO auch die Kosten des Vorverfahrens ersetzt. Darüber hinaus sind nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.16 Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerstrafverfahren

Steuerstrafsachen sind zwar Steuersachen, gem. § 138 StPO können zu Verteidigern jedoch nur die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gewählt werden. Nach § 392 AO können davon abweichend auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu Verteidigern gewählt werden, sowei...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.3 Vorsätzliches Handeln

Steuerhinterziehung ist nur dann strafbar, wenn der Wille, den Straftatbestand in Kenntnis aller seiner Tatumstände zu verwirklichen, vorhanden ist.[1] Der Täter muss also z. B. wissen, dass die Angaben, die er gemacht hat, unrichtig oder unvollständig sind und dass dadurch eine Steuerverkürzung eintreten kann. Diese Voraussetzungen und Folgen muss er wollen oder zumindest b...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Doppelstöckige Personengesellschaft: vollständige gewerbesteuerliche Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen der Obergesellschaft

Veräußerung Mitunternehmeranteil der Obergesellschaft: Wird bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ein Mitunternehmeranteil der Obergesellschaft veräußert, gehört zum Gewerbeertrag der Obergesellschaft auch der Veräußerungsgewinn, der auf dem Wegfall des negativen Kapitalkontos beruht, wenn das negative Kapitalkonto des Mitunternehmers auf negativen Kapitalkonten der...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.2 Entscheidung

Die Stundung wird in einem Stundungsbescheid ausgesprochen. Schriftlichkeit ist nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig und üblich. In welcher Form (z. B. Ratenzahlung) und wie lange gestundet wird, steht im Ermessen der Finanzbehörden, wobei auch hier alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und abzuwägen sind. Die Finanzbehörde kann gem. § 120 Abs. 2 AO die Stundung ...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.5 Wiederholte Androhung

Die Finanzbehörde kann nach § 332 Abs. 3 AO ein erneutes Zwangsgeld androhen, wenn das zunächst angedrohte Zwangsgeld erfolglos geblieben ist. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige die zu erzwingende Anordnung trotz Festsetzung des Zwangsgelds nicht befolgt hat. Die erneute Androhung setzt zwar eine Entrichtung des festgesetzten Zwangsgelds nicht voraus. Die Finanzbeh...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.4.3 Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter das KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr erzielen. Prax...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4 Verzinsung hinterzogener Steuern

Hinterzogene Steuern inklusive Solidaritätszuschlag[1] und auch hinterzogenes Kindergeld[2] sind gem. § 235 AO zu verzinsen (sog. Hinterziehungszinsen).[3] Die Steuerhinterziehung muss vollendet sein. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung fallen keine Zinsen an. Der Zinssatz beträgt nach wie vor 0,5 % pro vollem Monat.[4] Auch die Verkürzung von Einkommensteuervorauszahlungen, z...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ort der Geschäftsleitung bei inländischer faktischer Geschäftsführung

Für die Frage des Orts der Geschäftsleitung (§ 10 AO) kommt es darauf an, wo der für die Geschäftsführung maßgebliche Wille gebildet wird. Nicht entscheidend ist, wie das Ergebnis dieser Willensbildung letztlich umgesetzt wurde. Maßgeblich für die persönliche Zurechnung der Geschäftsleitungstätigkeit ist die Handlung der Personen, die die finale Entscheidungsbefugnis besitze...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kapitalerträge aus Aufrechnung von Forderungen zwischen GmbH und Gesellschafter

§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG umfasst – unabhängig von der Bezeichnung und ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung – alle Formen der Kapitalforderungen, mithin jede auf Geld gerichtete Forderung, also auch private Kapitalforderungen der Gesellschafter gegen ihre Gesellschaft, egal auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Zufluss: Soweit sich aus den Regelungen des § 44 Abs. 2 EStG und § 44...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.2 Erhebliche Härte

Grundsätzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, Steuern und steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO vollständig und gleichmäßig zu erheben. Es müssen also in einem Stundungsfall im Vergleich zu den Normalfällen besondere Umstände vorliegen, die die Erhebung zum Fälligkeitszeitpunkt als erhebliche Härte erscheinen lassen. Dabei ist zwischen erheblicher Härte aus...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.2 Erlass aus Billigkeitsgründen

Wie bei den Stundungszinsen kann die Finanzbehörde gem. § 237 Abs. 4 AO auch auf Aussetzungszinsen verzichten. Eine lange Dauer des Klageverfahrens beim Finanzgericht für sich allein ist kein Grund für den Verzicht auf Aussetzungszinsen.[1] Eine überlange Verfahrensdauer kann ebenfalls nicht zu deren Verwirkung führen. Dies ergibt sich auch nicht aus den vom Europäischen Ger...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.17 Zweifelsfragen

Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 StBerG übermitteln Gerichte und Behörden Informationen, die aus der Sicht der übermittelnden Stelle für die Anerkennung, für die Rücknahme oder für den Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein erforderlich sind[1], der Aufsichtsbehörde[2], soweit hierdurch schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden oder das öffentlic...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 1. Überblick

Vermögensverwaltende Personengesellschaften folgen steuerlich einer Bruchteilsbetrachtung i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Daran sollte sich auch durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[35] ab 2024 nichts ändern.[36] Für Zwecke der Einkommensbesteuerung ist auf die hinter der vermögensverwaltenden Personengesellschaft stehenden Gesellschafter abzustel...mehr