Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. § 52d FGO – Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form durch einen Rechtsanwalt (§ 52d S. 4 FGO) Im Fall hatte der Klägervertreter die von ihm eingereichten Klagen am 14.8.2022 per Telefax und am 15.8.2022 per Post erhoben. Auf eine Verfügung des Gerichts vom 15.8.2022, die ihm per Telefax und zugleich in das von ihm unterha...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rückwirkung einer Bescheinigung

Rz. 59 Der XI. Senat des BFH hatte die Auffassung vertreten[1], eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG wirke umsatzsteuerlich nicht auf den Zeitraum vor ihrer Ausstellung zurück. Nach dem Wortlaut beziehe sich die Vorschrift lediglich darauf, "dass die anderen Unternehmer – im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung – die gleichen kulturellen Aufgaben erf...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / b) Grundsätzliches und maßgeblicher Zeitpunkt

Sachverhalts-Offenbarungspflicht durch den Steuerpflichtigen: Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige darin frei, eine von der Rechtsprechung und/oder herrschenden Verwaltungsauffassung abweichende Meinung zu vertreten (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 AO Rz. 11 [Oktober 2016]). Jedoch besteht nach der Rspr. des BGH zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sac...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. 52d FGO – Unwirksamkeit einer Klageerhebung durch einen Rechtsanwalt per Telefax

Ab dem 1.1.12022 müssen Klageerhebungen als elektronisches Dokument i.S.v. § 52a Abs. 1 und auch gemäß den Vorgaben des § 52a Abs. 3 FGO folgend übermittelt werden. Als elektronisches Dokument gilt nur eine Datei, die mit Mitteln der Datenverarbeitung erstellt, auf einem Datenträger aufgezeichnet werden kann und (bereits) in dieser Form maßgeblich ist. Diese Anforderungen er...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form durch einen Rechtsanwalt (§ 52d S. 4 FGO)

Im Fall hatte der Klägervertreter die von ihm eingereichten Klagen am 14.8.2022 per Telefax und am 15.8.2022 per Post erhoben. Auf eine Verfügung des Gerichts vom 15.8.2022, die ihm per Telefax und zugleich in das von ihm unterhaltene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) übermittelt wurde und mit der das Gericht auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 53 Abs. 3 FGO – Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils an das beA

Der BFH hatte sich mit der elektronischen Zustellung von Urteilen zu befassen. Er kam dabei zu folgenden Ergebnissen: Finanzgerichtliche Urteile sind gem. § 104 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 i.V.m. § 53 Abs. 2 und § 62 Abs. 6 S. 5 FGO nach der ZPO an den Prozessbevollmächtigten zuzustellen. Daher durfte nach den zurzeit der Zustellung (Mai 2021) geltenden Vorschriften gem. § 174 Abs. ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Ausgangssituation

Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als Vorgabe für die Verwaltung ...: Mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1-S 2256/19/10003 :001, FMNR202200938, BStBl. I 2022, 668) gibt es erstmals eine konkretisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Finanzämter werden sich in ihrer Veranlagungspraxis ...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / II. Geschützter Erwerb der Daten

Der Gesetzgeber schützt gem. § 30 Abs. 1 AO die in einem Steuerverfahren gewonnenen Daten. Nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO werden personenenbezogene Daten und Informationen sowie nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 AO fremde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Schutz des Steuergeheimnisses unterstellt. Dies können gem. § 30 Abs. 2 AO Daten sein aus einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsp...mehr

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Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Weilbach, GrEStG § 21 Urkun... / 2 Änderung durch Art. 8 Nr. 4 des Steueränderungsgesetzes 2015

Rz. 2 Durch Art. 8 Nr. 4 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015, BGBl I 2015, 1834, wurde § 21 GrEStG neu gefasst, indem nach dem Wort "Anzeigen" die Wörter "in allen Teilen vollständig (§§ 18 und 20)" eingefügt wurden. Damit dürfen die Gerichte, Behörden und Notare Urkunden, die einen anzeigepflichtigen Vorgang betreffen, den Beteiligten erst aushändigen und Ausferti...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / 3. Offene Internetseiten und Auskunftsdateien

Unter dem hier verwandten Begriff der offenen Internetseiten und Auskunftsdateien sind solche elektronischen Angebote zu verstehen, bei denen keine Log-in-Verfahren eingesetzt werden, der Zugriff auf die dortigen Inhalte ist vielmehr barrierefrei möglich. Fraglich ist insoweit, wie sich dieser Umstand auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung auswirkt, welches ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Zusammenfassende Praxisempfehlung

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit umfangreiche Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token erzielt haben, sind gut beraten, die bisherige Erklärungspraxis kritisch zu überprüfen. Angestoßen durch die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen, das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 und zuletzt den BMF-Entwurf zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 100 Abs. 3 S. 4 FGO – Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erhebung einer Untätigkeitsklage.

Im Fall war gegen die klagende Person ein Einkommensteuerbescheid ergangen, der auf einer Schätzung ihrer gewerblichen Einnahmen aus Straßenprostitution beruhte. Gegen diesen Bescheid erhob sie einen Monat nach fristgerechter Einlegung eines Einspruchs Anfechtungsklage. Eine Einspruchsentscheidung war noch nicht ergangen. Einen Tag nach der Klageerhebung erging ein Abhilfebe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 115 FGO – Revisionsgründe

Zu diversen gängigen Rügen im Rahmen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat der BFH in komprimierter Form Stellung genommen: Verweigerung der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Die Wiedereröffnung des Verfahrens nach Schluss der mündlichen Verhandlung steht nach § 93 Abs. 3 S. 2 FGO im Ermessen des Gerichts. Sie muss insb. dann nicht wiedereröffnet we...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / 1. Bedeutung der zugänglichen Daten

Grundsätzlich wären bei einem so weiten Schutzbereich des Steuergeheimnisses auch solche Daten erfasst, die während des Besteuerungsverfahrens dem Finanzbeamten bekannt werden, jedoch auch über andere öffentliche Quellen abrufbar sind. Beispiel: A ist Unternehmer und will eine Produktionshalle bauen. Auf dem Instagram- Account postete er, dass er nunmehr die Baugenehmigung er...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

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Änderung Einkommensteuerbescheiden in denen Kindesunterhalt unrichtig angegeben ist

Leitsatz Hat die nicht fachkundig vertretene Steuerpflichtige den vom Kindsvater erhaltenen Barunterhalt für ein Kind in den mit ELSTER abgegebenen Einkommensteuererklärungen unzutreffend in der für Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten (gemäß § 22 Nr. 1a EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) vorgesehenen Zeile eingetragen und ist de...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / III. Reichweite des Steuergeheimnisses

Weiter Schutzzweck: Aufgrund der oben kurz skizzierten Funktion des Steuergeheimnisses ist der Schutzzweck des Steuergeheimnisses weit zu fassen und die so gewonnenen Daten unterliegen einem dauerhaften Schutz vor einer späteren Offenbarung; der Schutz besteht so lange fort, wie Betroffene ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben können (vgl. Alber in Hübs...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.2 Ausnahmen von der Versagung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG

Rz. 18 § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung auf einer Schenkung i. S. d. § 3 Nr. 2 GrEStG beruht. Denn § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahin gehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des gru...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Besondere Sensibilität von Nacherklärungsfällen

Ist eine abgegebene Steuererklärung gemessen an den unter I. dargestellten Grundsätzen unvollständig oder unrichtig, stellt sich die Frage nach dem Korrekturbedarf. Neben einer steuerlichen Anzeigepflicht nach § 153 AO sind ggf. die Voraussetzungen einer straf- oder bußgeldbefreienden Selbstanzeige (§ 371 bzw. § 378 Abs. 3 AO) zu beachten. Während originäre Steuererklärungen...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / a) Abgabe richtiger Steuererklärungen in Zweifelsfällen ohne Aufgabe von Rechtspositionen

Darüber hinaus gibt es im Bereich der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen (vgl. nur die noch beim BFH unter dem Az. IX R 3/22 anhängige Revision zum Urteil des zu FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20, bei dem die Frage der Wirtschaftsguteigenschaft der dort streitgegenständlichen Token zu klären ist). Auch ...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / 5.2 Die Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Nach § 46 Abs. 4 AO ist der geschäftsmäßige Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung unzulässig. Ausdrücklich ausgenommen sind nur die Fälle der Sicherungsabtretung. Dies darf jedoch nicht geschäftsmäßig erfolgen. Geschäftsmäßig i. S. d. § 46 AO handelt, wer den Erwerb von Steuererstattungsansprü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 57 Die Bescheinigung bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Das schließt nicht aus, dass die Finanzbehörden bei der zuständigen Land...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Umgang mit tatsächlichen Unklarheiten

Was das "Zahlenwerk" angeht, ist in der Praxis der Ermittlung von Gewinnen aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token problematisch, dass die von den Handelsplattformen bereitgestellten Daten nicht selten unvollständig oder fehlerhaft sind. Ermittlung und Herleitung der Bemessungsgrundlagen: Eine sachgerechte Er...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für di...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 3 Übergang von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person

Rz. 4 Beim Übergang eines Grundstücks aus dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten natürlichen oder juristischen Person (Gesamthänder) wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 S. 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber an dem Vermögen der Gesamthand – ggf. Auseinandersetzungsanteil – beteiligt ist. Die ...mehr

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Honoraroptimierung für Steu... / Zusammenfassung

Überblick Eine aktive und zielorientierte Honorarpolitik ist unerlässlich, um einen erfolgreichen Weg zur Honoraroptimierung einzuschlagen. Denn die Gebühren für die vom Steuerberater erbrachten Leistungen sichern seine berufliche und private Existenz, die seiner Familie und der in der Kanzlei tätigen Mitarbeiter. Damit kommt der Gebührenerhebung eine grundlegende Bedeutung ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / c) Typische Fallgruppen rechtlich zweifelhafter Sachverhalte

Folgende Fallgruppen sind aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token besonders praxisrelevant: Hält der Steuerpflichtige im konkreten Fall bereits die Steuerpflicht dem Grunde nach für nicht gegeben, weil er die Wirtschaftsguteigenschaft der von ihm gehandelten virtuellen Währung ablehnt, ist die Bemessungsg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer

Rz. 115 Begünstigt ist die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer. Dies sind i. d. R. die Organisation und Durchführung der Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten usw. sowie von Konzerten durch Unternehmer, die selbst kein eigenes Theater, Orchester oder sonstiges Ensemble führen. Zu nennen sind hier insbesondere Körperscha...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / d) Zusätzliche Tatsachenangaben zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken

Einem Strafvorwurf kann in den vorgenannten Fällen wirksam vorgebeugt werden, indem die Finanzbehörde durch zusätzliche Tatsachenangaben in die Lage versetzt wird, gemäß ihrer Rechtsauffassung zu veranlagen. Denn dann ist nach der o.g. BGH-Rspr. bereits der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 AO nicht gegeben; weil die Erklärung nicht "unrichtig" ist. Die Kehrseite dieses ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer ist davon abhängig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die gleichartigen Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie die Theater, Orchester usw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für das Bescheinigun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 21 Urkun... / 3 Begriff

Rz. 3 Gerichtliche Urkunden sind u. a. der Erbschein (§ 2353 BGB) oder ein Vergleich (§ 278 ZPO, § 779 BGB). Der Notar darf nach dem eindeutigen Wortlaut einfache Abschriften eines Grundstückskaufvertrags den Parteien nicht erteilen (andere Auffassung DNotI-Report 2016, 49). Abgesandt ist eine Anzeige, wenn sie den Machtbereich des Senders verlassen hat. Vollständig ist die ...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / I. Einleitung

Informationelle Selbstbestimmung der Steuerpflichtigen: In einigen Staaten wie z.B. Norwegen ist das Steuergeheimnis bei weitem nicht so weitreichend wie in Deutschland ausgestaltet, da dort die Bürger sämtliche steuerliche Eckdaten ihrer Mitbürger und Arbeitgeber frei im Internet erfahren können. In Deutschland hat der Gesetzgeber das Steuergeheimnis in Rückkoppelung und au...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.1 Die für die Vergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädlichen Anteilsminderungen

Rz. 17 Die nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG schädliche Verminderung des Anteils des Veräußerers (Gesamthänders) am Vermögen der erwerbenden Gesamthand kann auf unterschiedliche Weise eintreten, z. B. dadurch, dass der betreffende Gesamthänder aus der Gesamthand ausscheidet, die Beteiligung infolge Verkauf herabgesetzt wird, der ...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / c) Log-in-Verfahren mit Restriktionen

Neben den zuvor behandelten Angeboten sind auch Internetseiten und Datenbanken vorhanden, bei denen stets eine eingeschränkte Registrierung möglich ist oder die Internetseiten und Datenbanken neben allgemein zugänglichen Bereichen Angebote enthalten, die nur einer begrenzten Personenzahl zugänglich sind. Gerade letztere Fallkonstellationen bieten komplexe Abgrenzungsprobleme...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 1 Vorbemerkung

Es kann zweckmäßig sein, mit einer Klage gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehung oder eine einstweilige Anordnung zu beantragen, um frühzeitig die Meinung des Gerichts kennenzulernen und danach sein prozessuales Verhalten einzurichten, etwa die Klage zurückzunehmen oder weiter zu verfolgen.[1] Wenn auch im Aussetzungs- oder Anordnungsverfahren aufgrund summarischer ...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.1 Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt voraus. Soweit von einer Maßnahme der Finanzbehörde keine unmittelbare rechtliche Wirkung nach § 118 AO ausgeht, fehlt es an einem Verwaltungsakt (wie z. B. bei einer Mahnung oder Rückstandsanzeige). Vollziehbar sind sämtliche Verwaltungsakte, die eine Pflicht zur Vornahme einer Handlung, Duldung oder Un...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann: Antragsbefugt ist nur der Steuerpflichtige, dem gegenüber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist. Einem Feststellungsbeteiligten, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Beteiligten beig...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / Zusammenfassung

Überblick Rechtsschutz im steuerlichen Verfahren heißt im Regelfall "Klage". Bis eine solche durch die Finanzgerichte bearbeitet ist, vergeht aber meist viel Zeit. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil das Einlegen eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage die Erhebung der Abgabe grundsätzlich nicht hindert (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Insoweit besteh...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Fü...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d sowie e und f UStG; Änderung des Abschn. 4.7.1 UStAE: Mit dem JStG 2020 wurden im UStG zur Umsetzung von Unionsrecht in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union die Vorschriften des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und f UStG neu aufgenommen. Das BMF ergänzt nun insoweit den UStAE (BMF v. 11.11.2022 – III C...mehr

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Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft

Leitsatz 1. Eine Personenhandelsgesellschaft mit einer "kapitalistischen Struktur" kann Organgesellschaft sein, wenn neben dem Organträger Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft auch Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers nicht finanziell eingegliedert sind (Anschluss an das EuGH-Urteil Finanzamt für Körperschaften Berlin vom 15.04.2021 – C 868/19, EU...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale oder höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

Rz. 41 Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte im eigenen und im zur Nutzung überlassenen Kfz enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eine besondere Regelung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten. Die dadurch entstandenen Aufwendungen sind deshalb in jedem Falle Betriebsausgaben. Zu beachten ist jedoch, dass durch den Verw...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.8 Verwendung unternehmerischer Fahrzeuge für Zwecke außerhalb des Unternehmens

Rz. 93 Anhand welcher Methode der Unternehmer die Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Kfz ermittelt, hängt vom betrieblichen Nutzungsumfang ab. Für Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, kann als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus Gründen der Vereinfachung der nach der Pausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsverordnung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Der Vergütungsanspruch des Steuerberaters entsteht, wenn der Steuerberater in der ihm in Auftrag gegebenen Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig geworden ist. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Höhe der Vergütung für die im Steuerberatungsgesetz gesetzlich geregelten Aufgaben verbindlich und abschließend (Ausnahme: Erfolgshonorar). Bei Wertge...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / Zusammenfassung

Überblick Besteuerungsgrundlagen werden durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der Abgabenordnung oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist. In der Praxis relevant sind vor allem die gesonderten Gewinnfeststellungen bei Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) zwecks späterer individueller Festsetzung der Einkommensteuer bei den Gesells...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 7 Folgen bei Aufhebung/Änderung des Feststellungsbescheids

Nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid (als Folgebescheid) zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt. Diese spezielle Berichtigungsnorm dient zum einen dazu, die vom Grundlagenbescheid ausgehende Bindungswirkung[1] verfahrensrechtlich zur Geltung zu bringen, zum anderen trägt sie d...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 6 Folgen des Feststellungsbescheids und Rechtsbehelf

Die Abgrenzung zwischen den bindenden Verfügungssätzen eines Feststellungsbescheids und deren (bloßer) Begründung ist durch Auslegung zu ermitteln. Lässt der Verfügungssatz eines Feststellungsbescheids Raum zu Zweifeln über seinen Inhalt, ist nicht nur auf den Tenor dieses Bescheids abzustellen, sondern auch auf dessen materiellen Regelungsgehalt einschließlich seiner Begrün...mehr