RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*]

Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel, den materiell-rechtlichen Teil des Verwaltungsschreibens mit Ausführungen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten um verfahrensrechtliche Aspekte zu ergänzen. Dies bietet einerseits das Potential, mehr Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren herzustellen, gibt andererseits aber auch Anlass, sich mit den Grenzen und (steuerstrafrechtlichen) Folgen einer Verletzung der verfahrensrechtlichen Pflichten auseinanderzusetzen. Der vorliegende Beitrag nimmt zunächst in Teil 1 (AO-StB 2023, 46) eine kritische Einordnung des Entwurfsschreibens vor. Anschließend werden nun in Teil 2 Praxishinweise für eine ordnungsgemäße Deklaration in Zweifelsfällen (unter I. ) sowie zur Korrektur von Steuererklärungen unter Berücksichtigung von Selbstanzeigeaspekten (unter II. ) gegeben. Schließlich wird anhand des verfahrensrechtlichen Instruments der Schätzung aufgezeigt, welche Rechte und Pflichten auf den Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung bei der Besteuerung von virtuellen Währungen und sonstigen Token zukommen (unter III. ).

[*] Dr. Andreas Höpfner RA/FAStR/StB ist Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg in Bonn; StB Klaus Himmer, M.Sc. ist Associate bei Flick Gocke Schaumburg in München und ehemaliger Mitgründer und CEO der auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerreportingsoftware CryptoTax.

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