Wertschöpfungskette

Value Chain Cap: Ablehnen dürfen heißt nicht ablehnen können

Das Omnibus-Paket erlaubt KMU, überzogene ESG-Anfragen ihrer Großkunden abzulehnen. Erlaubt, aber wer sagt zu seinem größten Kunden schon „Nein“? Der Value Chain Cap ist kein Schutzschild, sondern ein Verhandlungshebel. Wie Sie ihn nutzen und aus ESG-Anfragen einen Wertbeitrag machen.

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Der Denkfehler: Ein Recht, das keiner zieht

Mit dem Omnibus-Paket gelten Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte als „geschützte Unternehmen“. Ihre CSRD-pflichtigen Großkunden dürfen nicht mehr abfragen, als der freiwillige EU-Standard für KMU vorsieht – der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs). Es gibt sogar ein gesetzliches Ablehnungsrecht für überschießende Anfragen. 

Verankert ist die „Wertschöpfungskettenobergrenze“ in der Richtlinie (EU) 2026/470, seit März 2026 in Kraft. Die deutsche Umsetzung läuft, im Gesetzentwurf ist der Cap enthalten.

Klingt nach Entwarnung, ist aber keine.

Ein Recht auf dem Papier ist kein Hebel im Gespräch. Kein Mittelständler pocht gegenüber seinem größten Abnehmer auf irgendwelche Paragrafen. Wer 40% seines Umsatzes mit einem Konzern macht, lehnt dessen Fragebogen nicht ab. Rechtslage hin oder her.

Ich habe in über acht Jahren Praxis auf beiden Seiten solcher Fragebögen gesessen und weiß: Ablehnen dürfen heißt nicht ablehnen können.

Der eigentliche Wert des Caps liegt woanders: Er definiert, was „genug“ ist. Wer die Messlatte kennt, steuert das Gespräch, statt es zu erdulden.

Die Bank fragt trotzdem

Der Cap bindet genau einen Absender: Den CSRD-pflichtigen Kunden in Ihrer Wertschöpfungskette, Ihre Bank bindet er allerdings nicht. Im Gegenteil:

Seit dem 11. Januar 2026 müssen große Kreditinstitute ESG-Risiken aktiv steuern, kleinere ab Januar 2027. So verlangen es die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA). Dafür brauchen die Banken von ihren Kreditnehmern entsprechende Daten. Das ist eine eigene aufsichtsrechtliche Pflicht, die mit dem Value Chain Cap erstmal nichts zu tun hat.

Für Sie heißt das: Die Anfragen kommen aus zwei Richtungen. Vom Kunden – gedeckelt. Von Bank und Versicherer – nicht gedeckelt.

Ein Beispiel: Ihr größter Kunde schickt einen Fragebogen mit 200 Datenpunkten. Hier hilft der Cap. Zeitgleich verlangt Ihre Hausbank für die Kreditverlängerung eine CO₂-Bilanz. Hier hilft kein Cap. Zwei Absender, zwei Rechtslagen, ein KMU dazwischen.

Die feine, aber entscheidende Linie: Fragt die Bank für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung, greift der Cap. Fragt sie als Kreditgeber für ihr Risikomanagement, greift er nicht.

„Alles ablehnen“ war daher nie die Option.

Weniger Pflichten, aber kein Freifahrtschein: Wirtschaftsprüferin Carmen Auer erklärt, warum der EU-Omnibus nicht zum Rückzug aus dem Thema einlädtsondern zur strategischen Neupositionierung. 

Ein Datensatz für alle

Bauen Sie einen einzigen Datensatz auf und bedienen Sie damit Kunde, Bank und Versicherer zugleich. Der gemeinsame Nenner heißt VSME.

Das ist keine Bastellösung. Die EU-Kommission empfiehlt ausdrücklich, dass CSRD-Unternehmen und Finanzinstitute ihre Anfragen am VSME ausrichten sollten. Der Standard ist damit die offizielle Referenz für beide Seiten. Seit Juli 2026 ist er als delegierter Rechtsakt angenommen und heißt künftig schlicht „VS“. Aufbau und Module bleiben.

Das Prinzip: Umlenken statt ablehnen. Kommt eine überzogene Anfrage, sagen Sie nicht „Nein“, Sie sagen: „Hier ist unser VS(ME)-Datensatz. Der deckt Ihren Bedarf nach dem europäischen Standard.“ Höflich, anschlussfähig und die Diskussion ist beendet.

In fünf Schritten vom Reagieren zum Gestalten

Ein System schlägt Einzelfallbearbeitung. So bauen Sie es auf:

Schritt 1: Anfragen-Inventur

Legen Sie alle ESG-Anfragen der letzten zwölf Monate auf den Tisch. Wer fragt – Kunde, Bank, Versicherer, Ausschreibung? Was wird gefragt und wie oft? Sortieren Sie: wiederkehrend oder einmalig, gedeckelt oder nicht. Jetzt kennen Sie Ihren echten Bedarf.

Schritt 2: Modul-Entscheidung

Der VSME hat zwei Bausteine. Das Basis-Modul (B1–B11) deckt Kerndaten wie Energie, Emissionen und Beschäftigte ab. Das umfassende Modul (C1–C9) liefert die Tiefe, die Banken und Investoren wollen. Faustregel: Basis reicht für die meisten Kunden. Sobald Finanzierer mitfragen, brauchen Sie das umfassendere Modul. Entscheiden Sie dies einmal gemeinsam mit der Geschäftsführung und nicht pro einzelnen Fragebogen.

Schritt 3: Datensatz aufbauen

Erheben Sie die gewählten Datenpunkte einmal sauber. Hinterlegen Sie die Quellen. Ein Datensatz, ein Stand, eine Wahrheit statt zehn Excel-Versionen in fünf Postfächern, durch die niemand mehr durchblickt.

Schritt 4: Antwortprozess definieren

Legen Sie fest, wer den Datensatz besitzt und wie die Standardantwort läuft. Ein kurzes Anschreiben, das auf VSME und Cap verweist, gehört dazu. Ihre Selbstauskunft zur Unternehmensgröße genügt – Ihr Kunde darf sich darauf verlassen. So wird aus jeder Anfrage ein Routinevorgang und kein gestresster Feuerwehreinsatz.

Schritt 5: Proaktiv nutzen

Warten Sie nicht auf den nächsten Fragebogen. Verschicken Sie den Datensatz aktiv an die Hausbank, an Schlüsselkunden und an den Versicherer, um aus einer Verteidigungshaltung ein Vertriebsargument zu machen. 

Der eigentliche Gewinn: aus Pflicht wird Hebel

Jetzt der Teil, der in keiner Mandanteninfo steht.

Derselbe Datensatz, der Sie vor überzogenen Anfragen schützt, öffnet Türen. Banken belohnen Transparenz mit Konditionen. Belastbare ESG-Daten senken das wahrgenommene Kreditrisiko und ebnen den Weg zu Sustainability-Linked Loans (Kredite mit Zinsvorteil bei erreichten ESG-Zielen). Schlüsselkunden bevorzugen Lieferanten, die liefern, statt zu vertrösten. Und in Ausschreibungen wird der fehlende ESG-Datensatz zunehmend zum K.-o.-Kriterium – wer liefern kann, bleibt im Rennen.

Compliance und ESG sind dann keine Pflichtübung mehr. Sie werden zum messbaren Wertbeitrag.

Der Value Chain Cap ändert die Rechtslage. Ob er Ihnen nützt, entscheidet nicht das Gesetz, sondern was Sie daraus machen. Das trifft übrigens auf fast alle ESG-Vorgaben zu!

 

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