Berichterstattung

Weniger CSRD, bessere ESG-Informationen: Warum der Pflichtbericht nicht mehr im Mittelpunkt stehen sollte

Die CSRD wird schlanker. Doch sie deckt kaum eine wichtige externe Informationsanforderung vollständig ab. Banken, Kunden, Ratings oder Versicherer benötigen eigene ESG-Informationen. Das eröffnet die Chance, den Pflichtbericht auf das Wesentliche zu begrenzen – und Ressourcen dort einzusetzen, wo ESG unternehmerisch relevant ist und tatsächlich Wirkung entfaltet.

ESG Bericht_Tablet in Pflanzenumgebung

Die Diskussion über die CSRD greift zu kurz

Omnibus, vereinfachte ESRS und höhere Schwellenwerte versprechen vielen Unternehmen eine deutliche Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das ist eine gute Nachricht. Es wäre allerdings ein Fehler, daraus abzuleiten, dass Unternehmen künftig wesentlich weniger ESG-Informationen benötigen.

Denn der CSRD-Bericht deckt kaum eine wichtige externe Informationsanforderung vollständig ab. Banken, Investoren, Ratingagenturen, Versicherer oder Kunden folgen eigenen Informations- und Bewertungslogiken. Hinzu kommen ESG-Informationen, die Unternehmen selbst für Risikomanagement, Finanzierung, Einkauf und strategische Entscheidungen benötigen.

Die eigentliche Chance liegt deshalb nicht darin, einfach weniger ESG zu machen. Sie liegt darin, weniger verpflichtend zu berichten und genauer zu unterscheiden, welche Informationen tatsächlich wesentlich sind, welche für Stakeholder relevant sind und welche die unternehmerische Entwicklung beeinflussen.

Der Pflichtbericht darf kleiner werden

Die bisherige CSRD-Praxis zeigt, wie schnell aus einem Bericht dauerhafte Strukturen entstehen. Jede zusätzliche Angabe muss erhoben, verantwortet, dokumentiert, kontrolliert und gegebenenfalls extern geprüft werden. Aus einem zusätzlichen Datenpunkt können so dauerhafte Prozesse und Aufwände entstehen.

Besonders relevant ist das für Unternehmen vor ihrem ersten CSRD-Bericht. Dieser schafft einen Referenzpunkt für die Folgejahre. Wer beim Einstieg sehr umfangreich berichtet, etabliert Prozesse, Kontrollen und Prüfungserwartungen, die später nur schwer zurückzudrehen sind.

Die Frage sollte deshalb nicht lauten: Was können wir alles berichten? Sondern: Was ist tatsächlich wesentlich und gehört deshalb in den Pflichtbericht?

Wichtig ist nicht automatisch wesentlich

Genau hier liegt in der Praxis eine zentrale Herausforderung. In Wesentlichkeitsanalysen werden Themen häufig als wesentlich eingestuft, weil sie für das Unternehmen zweifellos wichtig sind. Wichtig und wesentlich sind jedoch nicht dasselbe.

Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Biodiversität oder Ressourceneffizienz können wichtige Themen sein. Daraus folgt noch nicht, dass die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen die Wesentlichkeitsschwelle überschreiten.

Wird „wichtig“ faktisch mit „wesentlich“ gleichgesetzt, wächst der Berichtsumfang – und mit ihm Datenanforderungen, Prozesse, Kontrollen und Prüfungskosten.

Eine belastbare Wesentlichkeitsanalyse sollte deshalb qualitative Einschätzungen, wo methodisch sinnvoll, durch Quantifizierung und Monetarisierung ergänzen. So werden Größenordnungen vergleichbarer, Schwellenwerte nachvollziehbarer und subjektive Einschätzungen besser überprüfbar. Quantifizierung hilft damit, klarer zwischen wichtig und tatsächlich wesentlich zu unterscheiden.

Was nicht wesentlich ist, ist deshalb nicht irrelevant. Ein Thema kann für Kunden, Banken oder andere Stakeholder wichtig sein oder Geschäftsentwicklung, Risiken, Finanzierung und Marktzugang beeinflussen – ohne in den prüfungspflichtigen CSRD-Bericht zu gehören.

Weniger berichten heißt nicht weniger wissen

Unternehmen können ihren CSRD-Bericht damit auf das tatsächlich Wesentliche fokussieren und gleichzeitig ihre ESG-Informationsbasis verbessern. Denn wichtige Informationen, die nicht in den Pflichtbericht gehören, werden weiterhin benötigt.

Das wertet die ESG-Kommunikation außerhalb des Pflichtberichts auf. ESG-Factbooks, standardisierte Datensätze oder andere zielgruppengerechte Formate können gezielt die Informationen bereitstellen, die Kunden, Banken, Investoren, Ratings oder Versicherer tatsächlich benötigen. Der Pflichtbericht konzentriert sich dagegen auf die regulatorischen Anforderungen.

Das ist auch für die Wirkung von ESG entscheidend. Nicht der CSRD-Bericht erzeugt den eigentlichen Impact. Wirkung entsteht dort, wo ESG-Informationen Entscheidungen beeinflussen: wenn ein Kunde einen Lieferanten auswählt, ein Versicherer Risiken bewertet, ein Investor Kapital allokiert oder das Management über Investitionen und strategische Prioritäten entscheidet.

Was hat eine Safari mit CSRD zu tun? Continental-Nachhaltigkeitschef Steffen Schwartz-Höfler erklärt, warum Nachhaltigkeitsreporting gerade erwachsen wird – und wie sein Team die Big Five der Regulierung bändigt. 

Nicht jede ESG-Kennzahl braucht dieselbe Kontrolle

Eine gemeinsame Datenbasis bedeutet allerdings nicht, jede ESG-Kennzahl mit demselben Aufwand abzusichern.

In der Finanzberichterstattung ist ein risikoorientiertes Vorgehen selbstverständlich. Wesentlichkeit und Fehlerrisiko bestimmen, wie intensiv Prozesse dokumentiert, kontrolliert und geprüft werden. Diese Logik eines Internen Kontrollsystems (IKS) lässt sich auch auf ESG-Informationen übertragen.

Eine extern geprüfte CSRD-Kennzahl benötigt ein anderes Maß an Absicherung als eine ergänzende Kundeninformation. Umgekehrt kann eine Information außerhalb des CSRD-Berichts besonders verlässlich sein müssen – etwa wenn sie ein Kreditrating, Versicherungskonditionen, eine Investitionsentscheidung oder die Steuerung eines wesentlichen Risikos beeinflusst.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Welche Verlässlichkeit benötigen wir für welche Information und für welchen Zweck?

Das Ziel ist nicht maximale Kontrolle, sondern angemessene Verlässlichkeit.

Vom Reporting zur unternehmerischen Steuerung

Damit rückt der eigentliche Wert von ESG-Daten in den Vordergrund: ihre Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen.

Klimabezogene Risiken können Investitionen und Versicherbarkeit beeinflussen. Energie- und Ressourcenabhängigkeiten wirken auf Kosten und Versorgungssicherheit. Kundenanforderungen können über Marktzugang entscheiden. ESG-Informationen können Finanzierungsbedingungen beeinflussen.

Deshalb sollte nicht nur gefragt werden, welche ESG-Kennzahlen ein Unternehmen berichten kann. Entscheidend ist, welche ESG-Entwicklungen das Geschäftsmodell tatsächlich beeinflussen – und ob das Unternehmen diese rechtzeitig erkennt und in Entscheidungen übersetzt.

Damit wird ESG stärker mit Risikomanagement, Controlling, Finanzierung, Einkauf und strategischer Planung verbunden. Nachhaltigkeit verliert ein Stück ihrer organisatorischen Sonderstellung und wird als Querschnittfunktion Teil der Unternehmenssteuerung.

Fazit: Die CSRD verkleinern – nicht die ESG-Perspektive

Die Entlastung bei der CSRD bietet die Chance, ESG neu zu ordnen: Das Wesentliche gehört in den Pflichtbericht. Was Stakeholder darüber hinaus benötigen, in eine gezielte ESG-Kommunikation. Und was die unternehmerische Entwicklung beeinflusst, in die Unternehmenssteuerung.

Gerade weil der CSRD-Bericht die Informationsbedürfnisse wichtiger Stakeholder nicht vollständig abdeckt, sollte seine Verschlankung nicht als Verlust verstanden werden. Im Gegenteil: Ressourcen, die nicht mehr in zusätzliche Berichtsinhalte, Prozesse und Prüfungen fließen, können dort eingesetzt werden, wo ESG mehr Wirkung entfaltet – bei Kunden, Kapitalgebern und anderen Stakeholdern sowie in den Entscheidungen des eigenen Managements.

Damit verschiebt sich der Maßstab: Nicht die Länge des Nachhaltigkeitsberichts oder die Zahl der berichteten Kennzahlen zeigen, wie gut ein Unternehmen mit ESG umgeht. Entscheidend ist, ob es die wesentlichen, stakeholderrelevanten und unternehmerisch entscheidenden Informationen unterscheiden kann – und sie jeweils dort einsetzt, wo sie gebraucht werden.

Weniger Pflichtbericht. Mehr relevante Information. Mehr unternehmerische Wirkung.

 

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