EmpCo-Richtlinie

Neue Übergangsregelung für Altbestände: Was Paragraf 15b UWG bedeutet

Knapp vor Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie verabschiedete der Bundestag § 15b UWG. Die Regelung bringt Erleichterungen für Altbestände, bietet jedoch keine Garantie. Erfahren Sie, was das für Unternehmen bedeutet und welche Ansprüche modifiziert wurden.

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Übergangsregeln und Kriterien der Abwägung

Am 24.9.2026 hat der Bundestag mit § 15b UWG kurzfristig eine Übergangsregelung für Altbestände verabschiedet – nur drei Tage vor Geltungsbeginn der EmpCo-Richtlinie am 27.9.2026. Die neue Vorschrift sieht vor, dass Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen die neuen Greenwashing-Regelungen bei vor dem Stichtag in Verkehr gebrachter Ware „nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit” durchzusetzen sind. Abzuwägen sind Verstoßschwere, Beseitigungsbemühungen, Kosten sowie Umweltbelastungen. Die Norm gilt befristet bis zum 27.9.2028.

Anpassung liefert Verteidigungsargument, keine Schutzgarantie

Auffällig ist der Zeitpunkt: Obwohl dem Gesetzgeber seit Verabschiedung der Richtlinie im Februar 2024 über zweieinhalb Jahre zur Verfügung standen, erfolgte die Regelung buchstäblich auf den letzten Drücker. Noch Ende 2025 hielt der Rechtsausschuss nationale Abverkaufsfristen für unionsrechtlich unzulässig. Der kurzfristige Kurswechsel dürfte bei Unternehmen auf wenig Verständnis stoßen.

Einen echten Safe Harbour schafft § 15b UWG nicht: Der Rechtsverstoß bleibt bestehen – lediglich die Anspruchsdurchsetzung wird modifiziert. Die konkrete Rechtsfolge im Einzelfall – ob Informationspflichten, befristete Abverkaufsmöglichkeit oder vollständiger Anspruchsausschluss – obliegt richterlicher Würdigung. Die Vorschrift liefert allenfalls ein Verteidigungsargument, keine Schutzgarantie. Wichtig: Online-Auftritte und Websites sowie nach dem 27.9.2026 in den Verkehr gebrachte Produkte sind nicht privilegiert und müssen vollständig den neuen Vorgaben entsprechen.

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Fazit: Unternehmen brauchen Schutzstrategien

Die gestern beschlossene Regelung ist symptomatisch für Gesetzgebung unter Zeitdruck: weder klare Fristen noch verlässliche Schutzräume. Unternehmen sollten ihre EmpCo-Compliance mit Nachdruck vorantreiben und den Umstellungsprozess lückenlos dokumentieren. § 15b UWG kann im Streitfall helfen – ein Freibrief ist die Vorschrift nicht.

 

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Schlagworte zum Thema:  Unlautere Werbung , Nachhaltigkeit
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