EmpCo

Greenwashing-Alarm: Jede zweite Firma kommuniziert regelwidrig

Ab 27.9.2026 gilt die EU-Richtlinie Empowering Consumers (EmpCo) in Deutschland. Viele Unternehmen sind darauf offenbar nicht vorbereitet. Eine aktuelle Studie zeigt: Gut die Hälfte der Firmen mit Nachhaltigkeitsaussagen verstößt gegen bestehende oder bald geltende Vorgaben. Für Nachhaltigkeits- und Marketingverantwortliche steigt der Handlungsdruck deutlich.

Kommunikation und Marketing

Die Ausgangslage: Kurz vor dem Stichtag

Sieben Wochen vor Inkrafttreten der neuen EU-Vorgaben haben Wortliga und media4nature 476 Unternehmenswebseiten zur Nachhaltigkeitskommunikation geprüft. Grundlage war ein sechsteiliges Prüfschema. Es bildet sowohl das geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch die kommenden Anforderungen der EmpCo-Richtlinie ab.

Das Ergebnis: 181 der geprüften Seiten (38 Prozent) verstoßen gegen die Prüfkriterien. Nur 170 Seiten (36 Prozent) halten sie vollständig ein. Auf den übrigen 124 Seiten finden sich keine eigenen Nachhaltigkeitsclaims.

Unternehmensebene: 51 Prozent mit Verstößen

Auf Unternehmensebene zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Von 345 Firmen, die aktiv mit Nachhaltigkeitsaussagen werben, weisen 176 – also 51 Prozent – mindestens einen Verstoß auf. Nur 167 Unternehmen (48 Prozent) kommunizieren regelkonform. Bei zwei Firmen war kein eindeutiges Urteil möglich.

Die häufigsten Mängel sind struktureller Natur. In 100 Fällen nutzen die Seiten pauschale Begriffe wie „grün“ oder „nachhaltig“, ohne einen Beleg im unmittelbaren Sichtbereich der Aussage zu liefern. 57 Seiten führen Vergleiche an, ohne ein Basisjahr zu nennen. Das gilt als klassische Form irreführender Umweltkommunikation.

„Klimaneutral“ auf Kompensationsbasis: bald unzulässig

Ein Befund wiegt besonders schwer: 42 Websites werben mit dem Begriff „klimaneutral“, stützen ihn aber ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen. Diese Praxis ist ab 27.9.2026 mit Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in Deutschland rechtlich unzulässig.

Bei 25 der 181 beanstandeten Seiten ist dies der einzige Verstoß. Zieht man diese Fälle ab, liegen nach bereits heute geltendem Recht 156 von 476 Seiten (33 Prozent) im roten Bereich. Das zeigt: Der Handlungsbedarf ist schon vor dem Stichtag hoch.

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Was konforme Kommunikation auszeichnet

Ein Blick auf die regelkonformen Seiten zeigt, wie es geht. 166 der 170 als „compliant“ bewerteten Seiten (98 Prozent) erfüllen die Belegpflicht aktiv. Sie nennen etwa klar definierte Zwischenziele, nachvollziehbare Methoden oder direkt verknüpfte Nachweise.

Gidon Wagner, Geschäftsführer der Wortliga Tools GmbH, bringt es auf den Punkt: „Wer seine Nachhaltigkeitsbelege am Ort der Aussage führt, kommt ohne Greenwashing aus.“

Magnus Herkner Hetz, Geschäftsführer von media4nature, sieht in den Studiendaten vor allem einen Impuls für die interne Zusammenarbeit: „Die Zahlen geben Unternehmen die nötigen Argumente, um Kommunikation und Compliance an einen Tisch zu holen.“ Entscheidend sei, ob ein außenstehender Dritter verstehe, was hinter der Aussage steckt – und nach welchem Standard, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln sie belegt wird.

Handlungsbedarf für ESG- und Marketingverantwortliche

Für Fachleute im Nachhaltigkeitsmanagement ist die Botschaft klar: Vage Formulierungen, ungestützte Claims und kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen sind kein Stilthema mehr. Sie werden zu einem Compliance-Risiko mit Haftungspotenzial.

Die Studie steht auf der Website von Wortliga zum Download bereit . Die Stichprobe ist nach Angaben der Autoren nicht repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.

 

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