Rn. 45a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz 201.

 

Rn. 45b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§§ 3639 ALG betrifft die Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft:

 
Regelungsgegenstand Rechtsgrundlage
Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen § 36 ALG
Betriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts § 37 ALG
Überbrückungsgeld § 38 ALG
Betriebs- und Haushaltshilfe in anderen Fällen § 39 ALG
 

Rn. 45c

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Die Betriebs- und Haushaltshilfe erfolgt dabei:

 

Rn. 45d

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Die Aufzählung in § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 2 ist abschließend, dh, Geldleistungen, die nicht unter die §§ 10, 3639 ALG fallen, sind nicht nach dieser Vorschrift steuerfrei.

 

Rn. 45e

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

 

Beispiele für Fälle des § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 2:

  • Kostenerstattung für Betriebs- und Haushaltshilfe bei medizinischer Rehabilitation (§ 10 Abs 1 S 2, Abs 3 S 2 ALG)
  • Kostenerstattung für Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit (§ 36 Abs 1 S 2 ALG)
  • Kostenerstattung für Betriebs- und Haushaltshilfe bei Schwangerschaft (§ 36 Abs 2 Nr 1 ALG)
  • Kostenerstattung für Betriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts für den überlebenden Ehegatten (§ 37 SGB)

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