Alle am 7.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage | Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. Die Selbstkosten im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht. | |
Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen | Die durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9.12.2020 eingefügte Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden. Aus A 19.4 Abs. 5 Satz 7 und dem Vorwort der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 17.9.2021 kann nicht abgeleitet werden, dass die Verwaltung sich selbst binden wollte, die Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG bereits für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2020 als Schätzungsregelung anzuwenden. | |
Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union | Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann die Ausschlussfrist auch durch einen im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden. Eine Antragsgleichstellung erfolgt jedoch nicht, wenn der Antrag im Wohnmitgliedstaat zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, in dem noch kein Auslandsbezug vorlag. Liegt ein Auslandsbezug vor und teilt der Antragsteller den grenzüberschreitenden Sachverhalt weder den entsprechenden Behörden im Wohnmitgliedstaat noch im Tätigkeitsstaat mit, stellt allein der Umstand, dass der Wanderarbeitnehmer wiederkehrende Leistungen erhalten hat, keinen Antrag dar. |
Alle am 31.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
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Abschreibung für eine Produktionshalle
127
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Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
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Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
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Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
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Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
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Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
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Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
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Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
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Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026
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Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
06.07.2026
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Wiedereinsetzung nach Formmangel bei Klageeinreichung
06.07.2026
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Vorlagebeschluss zur Anwendung von § 8c Satz 2 KStG a.F. ergänzt
06.07.2026