BMF, 16.06.1998, o.Az

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 1997 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von über 3 Mrd. DM geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 1997 wurden insgesamt 90.734 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.260 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.

Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 72 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von über 2,4 Mio DM.

Bei den statistischen Erhebungen wird nicht danach unterschieden, welche Nachforderungsbeträge als Verlagerungen anzusehen sind und welche ohne eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung endgültig ausgefallen wären.

 

Normenkette

UStG Vor § 1

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