BMF, 26.05.1999, o.Az

Zu dem Ergebnis der Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Kalenderjahr 1998 erklärte das Bundesministerium der Finanzen am 26.5.1999:

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 1998 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis bei der Umsatzsteuer von über 3 Milliarden DM geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 1998 wurden insgesamt 98.169 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.361 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.

Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 72 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von über 2,3 Millionen DM.

Bei den statistischen Erhebungen wird nicht danach unterschieden, welche Nachforderungsbeträge als Verlagerungen anzusehen sind und welche ohne eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung endgültig ausgefallen wären.

 

Normenkette

AO § 193

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