Die transaktionsbezogene Netto-Margen-Methode soll nach Auffassung der OECD[1] auf einzelne Geschäfte bzw. auf wirtschaftlich zusammenhängende Geschäfte angewendet werden. Hingegen wäre es nicht zulässig, eine Zusammenfassung nur deshalb vorzunehmen, weil für die Anwendung der anderen Verrechnungspreismethoden keine ausreichende Datengrundlage gegeben ist. Nach Auffassung des BMF[2] ist diese Methode nur nachrangig nach den Standardmethoden anzuwenden. Hieraus folgt, dass sie nur dann verwendet werden darf, wenn die Standardmethoden nicht anwendbar sind.

Die Anwendung ist auf Unternehmen mit Routinefunktionen begrenzt. Hierunter sind Unternehmen zu verstehen, die beispielsweise konzerninterne Dienstleistungen erbringen, die ohne Weiteres am Markt auch bei Dritten in Auftrag gegeben werden können, oder die einfache Vertriebsfunktionen übernehmen "und nur in geringem Umfang Wirtschaftsgüter einsetzen und nur geringe Risiken tragen".[3] Hieraus folgt, dass die Anwendung der Methode insbesondere bei solchen Unternehmen, die wesentliche Funktionen und Risiken tragen, die sog. Strategieträger, ausscheidet. Ferner wird eine "(zumindest eingeschränkte) Vergleichbarkeit" zwischen den Unternehmen verlangt. Lässt sich ein solcher Nachweis nicht führen, scheidet die Anwendung dieser Methode ebenfalls aus.

[1] OECD, Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax administrations.

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