Rz. 51

[Autor/Stand] Ein Geschäftsgrundstück (Lagerhalle in Form eines Warmlagers) wird auf einem zuvor unbebauten Erbbaurecht errichtet. Das belastete Grundstück ist 2.500 m2 groß, der Bodenrichtwert beträgt 60 EUR/m2. Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt am Bewertungsstichtag 7.500 EUR. Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren wurden vom örtlichen Gutachterausschuss mangels entsprechender Verkaufsfälle nicht ermittelt. Liegenschaftszinssätze wurden vom Gutachterausschuss ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt. Für den Bau der Lagerhalle sind bis zum Bewertungsstichtag Herstellungskosten i.H.v. 276.000 EUR entstanden. Der Gebäudewert ist bei Ablauf des Erbbaurechts am 31.12.2052 vom Eigentümer des Erbbaugrundstücks i.H.v. 50 % des Verkehrswerts abzufinden. Der Grundbesitzwert ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 20.7.2022 zu ermitteln:

Die auf volle Jahre abgerundete Restlaufzeit des Erbbaurechts beträgt am Bewertungsstichtag 30 Jahre (20.7.2022 bis 31.12.2052 = 30 Jahre, 5 Monate, 10 Tage).

 
Verzinsungsbetrag des Bodenwerts   9.750 EUR  
(Liegenschaftszinssatz[2] × Bodenwert[3], 6,5 % × 2.500 m 2 × 60 EUR/m 2 )    
– vertraglich vereinbarter jährlicher Erbbauzins   – 7.500 EUR  
Unterschiedsbetrag   2.250 EUR  
 
× Vervielfältiger   × 13,06  
(lt. Anlage 21 zum BewG bei einem Liegenschaftszinssatz von 6,5 % und einer auf volle Jahre abgerundeten Restlaufzeit des Erbbaurechts von 30 Jahren)      
Bodenwertanteil[4]   29.385 EUR  
+ entstandene Herstellungskosten   276.000 EUR  
– Anteil des Erbbaugrundstücks   – 20.866 EUR  
(bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigender Anteil an den Herstellungskosten      
50 % von 276.000 EUR = 138.000 EUR    
Bewertungsstichtag 20.7.2022    
Ablauf des Erbbaurechts 31.12.2052    
Restlaufzeit des Erbbaurechts 30 volle Jahre    
Liegenschaftszins[5] 6,5 %    
Abzinsungsfaktor[6] 0,1512    
138.000 EUR × 0,1512)      
Grundbesitzwert     284.519 EUR
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.11.2022
[3] Nach § 179 BewG.
[6] Nach Anlage 26 zum BewG bei einem Liegenschaftszinssatz von 6,5 % und einer auf volle Jahre abgerundeten Restlaufzeit von 30 Jahren.

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