Rz. 52

[Autor/Stand] Ein Erbbaugrundstück (Geschäftsgrundstück) ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.8.2022 zu bewerten. Das Grundstück ist 2.500 m2 groß, der Bodenrichtwert beträgt 60 EUR/m2. Am Bewertungsstichtag errichtet der Erbbaurechtsnehmer ein Gebäude auf dem zuvor unbebauten Erbbaurecht. Bis zum Bewertungsstichtag sind dem Erbbauberechtigten Herstellungskosten für eine in Bau befindliche Lagerhalle (Warmlager) i.H.v. 480.000 EUR entstanden.

Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt am Bewertungsstichtag 7.500 EUR. Der Gebäudewert ist bei Ablauf des Erbbaurechts am 30.6.2057 vom Eigentümer des Erbbaugrundstücks i.H.v. 2/3 des Verkehrswerts abzufinden.

Die auf volle Jahre abgerundete Restlaufzeit des Erbbaurechts beträgt am Bewertungsstichtag 34 Jahre (1.8.2022 bis 30.6.2057 = 34 Jahre, 11 Monate).

a) Ermittlung Bodenwertanteil

 
Bodenwert (nach § 179 BewG)   150.000 EUR  
(Grundstücksfläche × Bodenrichtwert; 2.500 m 2 × 60 EUR/m 2 )      
× Abzinsungsfaktor   0,1175  
(nach Anlage 26 zum BewG bei einer Restlaufzeit des Erbbaurechts von 34 Jahren und einem Liegenschaftszinssatz[2] von 6,5 %)      
abgezinster Bodenwert   17.625 EUR  
+ vertraglich vereinbarter Erbbauzins   7.500 EUR  
× Vervielfältiger   13,58  
(nach Anlage 21 zum BewG bei einer Restlaufzeit des Erbbaurechts von 34 Jahren und einem Liegenschaftszinssatz von 6,5 %)      
kapitalisierter Erbbauzins   101.850 EUR  
Bodenwertanteil (nach § 194 Abs. 3 BewG)     119.475 EUR

b) Gebäudewertanteil des Erbbaurechts[3]

 
abgezinster Anteil des Erbbaugrundstücks an den Herstellungskosten     18.800 EUR
(bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigender Anteil an den Herstellungskosten      
1/3 von 480.000 EUR = 160.000 EUR    
Bewertungsstichtag 1.8.2022    
Ablauf des Erbbaurechts 30.6.2057    
Restlaufzeit des Erbbaurechts 34 volle Jahre    
Liegenschaftszins[4] 6,5 %    
Abzinsungsfaktor[5] 0,1175    
160.000 EUR × 0,1175)      

c) Grundbesitzwert des Erbbaugrundstücks

 
Grundbesitzwert     138.275 EUR
(Bodenwertanteil + abgezinster Gebäudewertanteil)      
 

Rz. 53– 54

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.11.2022
[3] Nach § 194 Abs. 4 BewG i.V.m. R B 194 Abs. 5 Satz 8 ErbStR 2019.
[5] Nach Anlage 26 zum BewG bei einer Restlaufzeit des Erbbaurechts von 34 Jahren und einem Liegenschaftszinssatz von 6,5 %.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.11.2022

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