Rz. 52
[Autor/Stand] Ein Erbbaugrundstück (Geschäftsgrundstück) ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.8.2022 zu bewerten. Das Grundstück ist 2.500 m2 groß, der Bodenrichtwert beträgt 60 EUR/m2. Am Bewertungsstichtag errichtet der Erbbaurechtsnehmer ein Gebäude auf dem zuvor unbebauten Erbbaurecht. Bis zum Bewertungsstichtag sind dem Erbbauberechtigten Herstellungskosten für eine in Bau befindliche Lagerhalle (Warmlager) i.H.v. 480.000 EUR entstanden.
Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins beträgt am Bewertungsstichtag 7.500 EUR. Der Gebäudewert ist bei Ablauf des Erbbaurechts am 30.6.2057 vom Eigentümer des Erbbaugrundstücks i.H.v. 2/3 des Verkehrswerts abzufinden.
Die auf volle Jahre abgerundete Restlaufzeit des Erbbaurechts beträgt am Bewertungsstichtag 34 Jahre (1.8.2022 bis 30.6.2057 = 34 Jahre, 11 Monate).
a) Ermittlung Bodenwertanteil
Bodenwert (nach § 179 BewG) | 150.000 EUR | ||
(Grundstücksfläche × Bodenrichtwert; 2.500 m 2 × 60 EUR/m 2 ) | |||
× Abzinsungsfaktor | 0,1175 | ||
(nach Anlage 26 zum BewG bei einer Restlaufzeit des Erbbaurechts von 34 Jahren und einem Liegenschaftszinssatz[2] von 6,5 %) | |||
abgezinster Bodenwert | 17.625 EUR | ||
+ vertraglich vereinbarter Erbbauzins | 7.500 EUR | ||
× Vervielfältiger | 13,58 | ||
(nach Anlage 21 zum BewG bei einer Restlaufzeit des Erbbaurechts von 34 Jahren und einem Liegenschaftszinssatz von 6,5 %) | |||
kapitalisierter Erbbauzins | 101.850 EUR | ||
Bodenwertanteil (nach § 194 Abs. 3 BewG) | 119.475 EUR |
b) Gebäudewertanteil des Erbbaurechts[3]
abgezinster Anteil des Erbbaugrundstücks an den Herstellungskosten | 18.800 EUR | ||
(bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigender Anteil an den Herstellungskosten | |||
1/3 von 480.000 EUR = | 160.000 EUR | ||
Bewertungsstichtag | 1.8.2022 | ||
Ablauf des Erbbaurechts | 30.6.2057 | ||
Restlaufzeit des Erbbaurechts | 34 volle Jahre | ||
Liegenschaftszins[4] | 6,5 % | ||
Abzinsungsfaktor[5] | 0,1175 | ||
160.000 EUR × 0,1175) |
c) Grundbesitzwert des Erbbaugrundstücks
Grundbesitzwert | 138.275 EUR | ||
(Bodenwertanteil + abgezinster Gebäudewertanteil) |
Rz. 53– 54
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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