Rz. 7

Die KBV regelt in einer Richtlinie Einzelheiten zu den Anforderungen an ein sicheres elektronisches Verfahren sowie an informationstechnische Systeme für elektronische Arztbriefe. Dazu hat sie Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband, der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herzustellen. Die Richtlinie ist zum 1.4.2021 in Kraft getreten (www.kbv.de/media/sp/RL-eArztbrief.pdf; abgerufen: 5.5.2021). Die Richtlinie regelt das Nähere

  • über Inhalt und Struktur des elektronischen Briefes,
  • zur Abrechnung der Pauschale und
  • zur Vermeidung einer nicht bedarfsgerechten Mengenausweitung.

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