Anforderungen für elektronische Aufzeichnungssysteme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Kryptographische Vorgaben

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht: "BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2022"

Das BMF Schreiben vom 28.2.2019, IV A 4 - S 0316/13/10005 :071 wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie "BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019" aufgehoben. Das BMF-Schreiben v. 17.8.2021 wird vollständig aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 24.2.2022, IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :003

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