BMF

Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Kasse (2)

Kryptographische Vorgaben

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht: 

Mit dem aktuellen Schreiben wird das BMF-Schreiben v. 29.6.2023 teilweise aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 10.7.2025, IV D 2 - S 0316-a/00017/003/028


Schlagworte zum Thema:  Aufzeichnungspflicht
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