BMF

Technische Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik


Technische Richtlinien nach § 5 KassenSichV

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Technische Richtlinien nach § 5 KassenSichV zu Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Die überarbeiteten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können dort aufgerufen werden.

Überarbeitete technische Richtlinien

Technische Richtlinie BSI TR-03153-1:

Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung; Version 1.1.1

Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A:

Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – Zertifizierungsanforderungen; Version 1.1.1

Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS:

Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS); Version 1.1.0

Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A – TS:

Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A - TS – Prüfung der Zertifizierungsanforderungen; Version 1.1.

BMF, Schreiben v. 29.6.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005



Schlagworte zum Thema:  Kassenführung
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