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Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme


Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Die Finanzverwaltung weist auf eine neue Technische Richtlinie für digitale Grundaufzeichnungen eines elektronischen Aufzeichnungssystems gem. § 146a Abs. 1 AO hin.

Technische Richtlinie BSI-TR-03153

So hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt.

Weitere Informationen hierzu sind auf der Homepage des BSI abrufbar. 

BMF, Meldung v. 26.7.2021



Schlagworte zum Thema:  Aufzeichnungspflicht , Kassenführung
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