Für den Übergang auf das Einlagemodell stellt das BMF-Schreiben eine detailreiche und hilfreiche Beratungsgrundlage dar. Dabei ist auf folgende Punkte besonderes Augenmerk zur legen:

  • Wegfall des Stundungseffektes eines passivischen Ausgleichspostens und mögliche Steuerpflicht organschaftlicher Mehrabführungen (vgl. Ausführungen unter I.4),
  • Vermeidung eines steuerpflichtigen Ertrages aus der Auflösung passivischer Ausgleichsposten (vgl. Ausführungen unter II.),
  • Behandlung und Vermeidung von Abführungsdivergenzen bei Umwandlungen auf eine OG (vgl. Ausführungen unter III.),
  • Besonderheiten bei mittelbaren Organschaften und Kettenorganschaften (vgl. Ausführungen unter IV.).
 

Service: BMF v. 29.9.2022 – IV C 2 - S 2770/19/10004:007 – DOK 2022/0912541, GmbH-StB 2022, 351 (Schwetlik) abrufbar unter steuerberater-center.de

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