Rn. 14

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 7b Abs 1 S 1 EStG begünstigt nur die Anschaffung/Herstellung neuer Wohnungen oder neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Die Anschaffung gebrauchter Wohnungen ist bspw nicht begünstigt. Auch dies ist zulässig, weil der Gesetzgeber es als (zulässiges) Ziel ansieht (BR-Drucks 470/18, 4), diese Wohnungsnachfrage durch Neubauten zu decken. "Altbauten" erhöhen den Wohnungsbestand nicht.

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