Rn. 41

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Da ein Arbeitszimmer nicht zu Wohnzwecken dient (im Einzelnen s Rn 73), können energetische Maßnahmen, die auf das Arbeitszimmer nach Flächenanteilen entfallen, nicht berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen können aber unter Umständen als WK bzw BA abgezogen werden.

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