Rn. 41b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

(1) Gesetzliche Rentenversicherung

§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021 "Allgemeines").

 

Rn. 41c

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Es kommt auch nicht darauf an, ob die Leistung an einen pflichtig oder freiwillig (§ 7 SGB VI) Versicherten erbracht wird (wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung, s Rn 37c) (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 15).

 

Rn. 41d

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

(2) Sachleistung einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Wie bei der Krankenversicherung (s Rn 32b) und Pflegeversicherung (s Rn 36c) können auch Leistungen einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei sein (H 3.1 EStH 2021 "Allgemeines"). Nunmehr ist dies durch § 3 Nr 2 Buchst e EStG (s Rn 119fff) ausdrücklich für EU-ansässige ausländische Rechtsträger mit vergleichbaren (Sach-)Leistungen geregelt, für Drittlandsgebiete ergibt sich mE die Steuerfreiheit solcher Leistungen unmittelbar aus dem Wortlaut des § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1, der nicht zwischen Sachleistungen inländischen und ausländischen gesetzlicher Rentenversicherung differenziert.

 

Rn. 41e

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

(3) Der Katalog des § 23 Abs 1 Nr 1 SGB I

§ 23 Abs 1 Nr 1 SGB I zählt die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf:

 
Gegenstand der Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechtsgrundlage
Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich wirtschaftlicher Hilfen

§ 23 Abs 1 Nr 1 Buchst a SGB I,

auch s § 1417 SGB VI
Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst b SGB I
Renten wegen Todes § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst c SGB I
Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst d SGB I
Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst e SGB I
Leistungen für Kindererziehung § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst f SGB I
 

Rn. 41f

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Diese Aufzählung enthält sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Nur Letztere (= Sachleistungen) sind jedoch durch § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 steuerfrei gestellt.

 

Rn. 41g

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

(4) Beispiele für Sachleistungen

Zu den Sachleistungen gehören zB Heilbehandlung, Lieferung von Körperersatzstücken, Kuraufenthalt, alle Arten von Pflege, Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt.

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