Rn. 36c

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Wie bei der Krankenversicherung (s Rn 32b) können auch Leistungen einer ausländischen Pflegeversicherung steuerfrei sein (Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1 EStG Rz 6). Nunmehr ist dies durch § 3 Nr 2 Buchst e EStG (s Rn 119fff) ausdrücklich für EU-ansässige ausländische Rechtsträger mit vergleichbaren Leistungen geregelt, für Drittlandsgebiete ergibt sich mE die Steuerfreiheit solcher Leistungen unmittelbar aus dem Wortlaut des § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 2, der nicht zwischen Leistungen inländischer und ausländischer Pflegeversicherung differenziert.

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