Alle am 13.10.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vorsteuerabzug beim Outplacement | Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt. | |
Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften | Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. | |
Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten | Stellt ein Wanderarbeitnehmer seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann sein Auszahlungsanspruch erst abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, dass im Heimatland des Kindes kein fristwahrender Antrag gestellt wurde. | |
Prozesszinsen | Ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO besteht nicht für den Zeitraum, in dem während eines Klageverfahrens die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben wurde und die Finanzbehörde daraufhin den Steuerbetrag an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt hat. | |
Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts | Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber ‑‑z.B. nach § 3 EStG‑‑ steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden stammende Krankengeldzahlungen), nicht einzubeziehen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 01.10.2014 - I R 18/13, BFHE 247, 388, BStBl II 2015, 474). Solche Einnahmen sind aber ggf. im Rahmen der Bemessung des Progressionsvorbehalts zur Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG zu berücksichtigen. |
Alle am 06.10.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
281
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
270
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
189
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
146
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
113
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
102
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
98
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Abschreibung für eine Produktionshalle
76
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Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
72
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
72
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Doppelbesteuerung von Hinterbliebenenleistung an Lebensgefährtin
02.09.2026
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Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen
02.09.2026
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Steuerbefreiung für ein Familienheim
01.09.2026
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Wann liegt eine "unverzügliche" Selbstnutzung eines Familienheims vor?
31.08.2026
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Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich
31.08.2026
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Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen möglich
31.08.2026
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Erweiterte Grundstückskürzung bei unterjährigem Verkauf des letzten Grundstücks
28.08.2026
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Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich
28.08.2026
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Alle am 27.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
27.08.2026
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Entstehung junger Finanzmittel i. S. d. ErbStG
27.08.2026