Rn. 1816

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)

 
Personengruppe/betroffener Sachverhalt Rechtsgrundlage
Reservistendienst Leistende § 1 Abs 1 Nr 1 USG
Freiwilligen Wehrdienst Leistende § 1 Abs 1 Nr 2 USG
Wehrübungen nach § 6 WPflG § 1 Abs 2 Nr 1 USG
Besondere Auslandsverwendungen nach § 6a WPflG § 1 Abs 2 Nr 2 USG
Hilfeleistungen im Inneren nach § 6c WpflG § 1 Abs 2 Nr 3 USG
Hilfeleistungen im Ausland nach § 6d WPflG § 1 Abs 2 Nr 4 USG
Unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall nach § 4 Abs 1 Nr 7 WPflG § 1 Abs 2 Nr 5 USG
Grundwehrdienst nach § 5 WPflG § 1 Abs 3 Nr 1 USG
Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b WPflG § 1 Abs 3 Nr 2 USG
 

Rn. 1817

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Überblick über die Leistungen nach dem USG aF (vor 09.09.2019, s Rn 1818).

 
Leistung Rechtsgrundlage im USG aF Steuerfrei nach § 3 Nr 48 EStG nF? Progressionsvorbehalt?
Leistungen an Reservistendienst Leistende Nichtselbstständige § 6 Ja Ja1
Leistung an Reservistendienst Leistende Selbstständige § 7 Nein Nein
Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge § 10 Ja Nein
Dienstgeld für Reservistendienst Leistende § 11 Ja Nein
Wohnraumerstattung für freiwilligen Wehrdienst Leistende § 13 Ja Nein
Wirtschaftsbeihilfe für freiwilligen Wehrdienst Leistende § 14 Ja Nein
Sonstige Leistungen für freiwilligen Wehrdienst Leistende § 15 Ja Nein
Allgemeine Leistungen für Angehörige im gemeinsamen Haushalt freiwillig Wehrdienst Leistender § 17 Ja Nein
Leistung für die Erstausstattung bei Geburt bei Angehörigen freiwillig Wehrdienst Leistender § 18 Ja Nein
Besondere Zuwendung für jedes Kind bei Angehörigen freiwillig Wehrdienst Leistender § 19 Ja Nein
Erstattung der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Angehörigen freiwillig Wehrdienst Leistender § 202 Ja Nein
Überbrückungszuschuss für freiwillig Wehrdienst Leistende bei gemeinsamem Haushalt mit einem Angehörigen § 21 Ja Nein
Leistungen an Angehörige freiwillig Wehrdienst Leistender, die mit diesem/dieser nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben § 22 Ja Nein

1 § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst h EStG nF, synchron mit § 3 Nr 48 EStG geändert durch Art 11 Nr 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (vom 29.06.2015, BGBl I 2015, 1061)

2 zur Überführung dieser Regelung in § 5 WehrsoldG s Rn 219m (ab VZ 2020)

 

Rn. 1818

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Überblick über die Leistungen nach dem USG nF (idF vom 04.08.2019, BGBl I 2019, 1147, 1179, anzuwenden ab 09.09.2019, Art 34 Abs 2 des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (vom 04.08.2019, BGBl I 2019, 1147).

 
Leistung Rechtsgrundlage im USG nF Steuerfrei nach § 3 Nr 48 EStG nF? Progressionsvorbehalt?
Leistungen an Reservistendienst leistende ArbN § 5 Ja Ja
Leistungen an Selbstständige § 6 Nein Nein
Kaufkraftausgleich § 10 Ja Ja
Prämie § 11 Ja Ja
Prämie für besondere Einsatzbereitschaft § 11a Ja Ja
Zuschlag für längeren Dienst § 12 Ja Ja
Zuschlag für die Verpflichtung zu längerem Dienst § 13 Ja Ja
Dienstgeld § 14 Ja Ja
Zuschlag für herausgehobene Funktionen § 15 Ja Ja
Zuschlag für besondere Erschwernisse § 16 Ja Ja
Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen § 17 Ja Ja
Auslandsverwendungszuschlag § 18 Ja Ja
Auslandszuschlag § 19 Ja Ja
Unterkunft § 20 Ja Ja
Dienstkleidung und Ausrüstung § 21 Ja Ja
Heilfürsorge § 22 Ja Ja
Verpflegung, Verpflegungsgeld § 23 Ja Ja
 

Rn. 1819

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Hinweis: Pensionierte Berufssoldaten, die Reservistendienst leisten, können durch den Dienst entstehende Aufwendungen nicht als WK abziehen. Aktive Beamte und aktive ArbN des öffentlichen Dienstes, die Reservistendienst leisten, können seit der Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes zum 01.11.2015 ebenfalls keinen WK-Abzug mehr geltend machen (Änderung der Rechtslage; s FG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2017, 3 K 3118/17, EFG 2017, 1665).

 

Rn. 1820–1829

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

vorläufig frei

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