Rn. 1246k

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

§ 20b Abs 1 SGB V beschreibt die Anforderungen an Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Bereich des § 20b SGB V ist eine Zertifizierung jedoch grds nicht vorgesehen (H 3.34 LStH 2023 iVm BMF vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700 Tz 4).

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