Rn. 1398

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Nach § 20 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG zählt auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthaben bei einer stillen Gesellschaft zu den Einkünften aus KapVerm. Ausführlich dazu s Rn 1331.

 

Rn. 1399

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

vorläufig frei

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