Rn. 1398
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Nach § 20 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG zählt auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthaben bei einer stillen Gesellschaft zu den Einkünften aus KapVerm. Ausführlich dazu s Rn 1331.
Rn. 1399
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
vorläufig frei
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